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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a

Aktenzeichen: nicht bekanntInkrafttreten: 22.03.2009


§1 - Änderungen
(1) §3 Abs. 1 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:

„Eine neue Partei muss im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen werden.“
[/quote](2) §2 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:

„sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union bekennt“
[/quote]
(3) §3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:

„Mitglied einer Partei können nur Staatsbürger der Demokratischen Union werden, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind.“
[/quote]
§ 2 - Inkrafttreten
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

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