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Asylantrag

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 18:19
von Carl Philipp van Tulpe
Guten Tag, ich würde gerne in diesem schönen Land Asyl beantragen.

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 18:37
von Jonathan Metternich Hughes
Aus der Unionsverfassung, Artikel 11
Wer in seiner Heimat verfolgt oder diskriminiert wird, genießt das Recht auf Asyl in der Demokratischen Union. Anträge auf Gewährung von Asyl sind einer Prüfung durch staatliche Stellen zu unterziehen.
Ein Problem könnte sich daraus ergeben, dass gesetzlich keine staatliche Stelle benannt ist, die Anträge auf Gewährung von Asyl einer Prüfung unterzieht. Ich wünsche Ihnen mal, dass das Unionsministerium des Inneren nicht damit befasst ist; für diesen Fall suchen Sie sich wohl lieber ein anderes Gastland.

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 18:45
von Carl Philipp van Tulpe
Warum? Was spricht gegen das Unionsministerium des Inneren, warum sollte es einen Asylantrag ablehnen? Naja, wenn er abgelehnt wird, gibt es noch genug andere Staaten in der freien Welt, welche von Verfolgte von einem Terrorregime, wie Nedersassonien, aufnehmen.

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 18:49
von Jonathan Metternich Hughes
Es setzt schon viel voraus, bevor das Unionsministerium des Inneren sich überhaupt mit dem Antrag befasst; das Ressort gilt als ein wenig langsam, wenn Sie verstehen, was ich meine. Es wäre mir allerdings neu, dass Nedersassonien von der Demokratischen Union als "Terrorregime" angesehen würde.

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 18:49
von Amber Marie Ford
Original von Jonathan Metternich

Ein Problem könnte sich daraus ergeben, dass gesetzlich keine staatliche Stelle benannt ist, die Anträge auf Gewährung von Asyl einer Prüfung unterzieht. Ich wünsche Ihnen mal, dass das Unionsministerium des Inneren nicht damit befasst ist; für diesen Fall suchen Sie sich wohl lieber ein anderes Gastland.
Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht, nach Art. 1 III UVerf bindet es gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt als unmittelbar geltendes Recht. Das bedeutet, es bedarf gerade keines zwischengeschalteten einfachen Gesetzes zu dessen Regelung. Artikel 11 UVerf ermächtigt den Gesetzgeber, das Asylrecht insoweit einzuschränken, als dass eine Prüfung der Asylgründe vorzunehmen ist. Ist dieses Verfahren aber nicht näher ausgestaltet bzw. geregelt, geht dieses Versäumnis allein zu Lasten der Staatsgewalt, nicht des Antragstellers. Bedeutet im Klartext: da weder eine zuständige Stelle für das Prüfungsverfahren nach Art. 11 S. 2 UVerf, noch Prüfungsmaßstäbe zur Unterscheidung begründeter und unbegründeter Asylersuchen bestimmt sind, genießt solange jeder Asyl der sich auf Art. 11 UVerf beruft, bis die entsprechenden Vorschriften und Stellen geschaffen werden ;)

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 18:54
von Carl Philipp van Tulpe
Original von Jonathan Metternich
Es setzt schon viel voraus, bevor das Unionsministerium des Inneren sich überhaupt mit dem Antrag befasst; das Ressort gilt als ein wenig langsam, wenn Sie verstehen, was ich meine. Es wäre mir allerdings neu, dass Nedersassonien von der Demokratischen Union als "Terrorregime" angesehen würde.
Ich bin jedenfalls der Ansicht und ich habe nicht gesagt das die DU es als solches anerkennt, aber was nicht ist kann noch werden.
Original von Amber Marie Ford
Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht, nach Art. 1 III UVerf bindet es gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt als unmittelbar geltendes Recht. Das bedeutet, es bedarf gerade keines zwischengeschalteten einfachen Gesetzes zu dessen Regelung. Artikel 11 UVerf ermächtigt den Gesetzgeber, das Asylrecht insoweit einzuschränken, als dass eine Prüfung der Asylgründe vorzunehmen ist. Ist dieses Verfahren aber nicht näher ausgestaltet bzw. geregelt, geht dieses Versäumnis allein zu Lasten der Staatsgewalt, nicht des Antragstellers. Bedeutet im Klartext: da weder eine zuständige Stelle für das Prüfungsverfahren nach Art. 11 S. 2 UVerf, noch Prüfungsmaßstäbe zur Unterscheidung begründeter und unbegründeter Asylersuchen bestimmt sind, genießt solange jeder Asyl der sich auf Art. 11 UVerf beruft, bis die entsprechenden Vorschriften und Stellen geschaffen werden
Danke, für die Hilfe. Dann werde ich mich auf Art. 11 S. 2 UVerf berufen.

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 18:58
von Amber Marie Ford
Satz 1, Herr van Tulpe - der bestimmt das Recht auf Asyl. Satz 2 ist eine noch ausfüllungsbedürftige Verfahrensvorschrift ;)

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 19:05
von Carl Philipp van Tulpe
Original von Amber Marie Ford
Satz 1, Herr van Tulpe - der bestimmt das Recht auf Asyl. Satz 2 ist eine noch ausfüllungsbedürftige Verfahrensvorschrift ;)
Sind Sie Anwältin?

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 19:16
von Amber Marie Ford
Ja, mit mittlerweile über 15-monatiger Berufserfahrung in den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union, zudem Oberste Unionsanwältin a. D.

Derzeit ruht meine Tätigkeit allerdings, da ich als Unionsministerin der Justiz und geschäftsführende Unionskanzlerin der Exekutive angehöre, und eine Tätigkeit in der Rechtspflege damit als unvereinbar empfinde ;)

Verfasst: Sa 16. Jun 2007, 19:18
von Carl Philipp van Tulpe
Wow, eine Blitzkarriere. ;)