Tripel-As
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Ein Problem könnte sich daraus ergeben, dass gesetzlich keine staatliche Stelle benannt ist, die Anträge auf Gewährung von Asyl einer Prüfung unterzieht. Ich wünsche Ihnen mal, dass das Unionsministerium des Inneren nicht damit befasst ist; für diesen Fall suchen Sie sich wohl lieber ein anderes Gastland.Aus der Unionsverfassung, Artikel 11
Wer in seiner Heimat verfolgt oder diskriminiert wird, genießt das Recht auf Asyl in der Demokratischen Union. Anträge auf Gewährung von Asyl sind einer Prüfung durch staatliche Stellen zu unterziehen.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
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Es setzt schon viel voraus, bevor das Unionsministerium des Inneren sich überhaupt mit dem Antrag befasst; das Ressort gilt als ein wenig langsam, wenn Sie verstehen, was ich meine. Es wäre mir allerdings neu, dass Nedersassonien von der Demokratischen Union als "Terrorregime" angesehen würde.
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Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht, nach Art. 1 III UVerf bindet es gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt als unmittelbar geltendes Recht. Das bedeutet, es bedarf gerade keines zwischengeschalteten einfachen Gesetzes zu dessen Regelung. Artikel 11 UVerf ermächtigt den Gesetzgeber, das Asylrecht insoweit einzuschränken, als dass eine Prüfung der Asylgründe vorzunehmen ist. Ist dieses Verfahren aber nicht näher ausgestaltet bzw. geregelt, geht dieses Versäumnis allein zu Lasten der Staatsgewalt, nicht des Antragstellers. Bedeutet im Klartext: da weder eine zuständige Stelle für das Prüfungsverfahren nach Art. 11 S. 2 UVerf, noch Prüfungsmaßstäbe zur Unterscheidung begründeter und unbegründeter Asylersuchen bestimmt sind, genießt solange jeder Asyl der sich auf Art. 11 UVerf beruft, bis die entsprechenden Vorschriften und Stellen geschaffen werdenOriginal von Jonathan Metternich
Ein Problem könnte sich daraus ergeben, dass gesetzlich keine staatliche Stelle benannt ist, die Anträge auf Gewährung von Asyl einer Prüfung unterzieht. Ich wünsche Ihnen mal, dass das Unionsministerium des Inneren nicht damit befasst ist; für diesen Fall suchen Sie sich wohl lieber ein anderes Gastland.
Amber Marie Ford
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Ich bin jedenfalls der Ansicht und ich habe nicht gesagt das die DU es als solches anerkennt, aber was nicht ist kann noch werden.Original von Jonathan Metternich
Es setzt schon viel voraus, bevor das Unionsministerium des Inneren sich überhaupt mit dem Antrag befasst; das Ressort gilt als ein wenig langsam, wenn Sie verstehen, was ich meine. Es wäre mir allerdings neu, dass Nedersassonien von der Demokratischen Union als "Terrorregime" angesehen würde.
Danke, für die Hilfe. Dann werde ich mich auf Art. 11 S. 2 UVerf berufen.Original von Amber Marie Ford
Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht, nach Art. 1 III UVerf bindet es gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt als unmittelbar geltendes Recht. Das bedeutet, es bedarf gerade keines zwischengeschalteten einfachen Gesetzes zu dessen Regelung. Artikel 11 UVerf ermächtigt den Gesetzgeber, das Asylrecht insoweit einzuschränken, als dass eine Prüfung der Asylgründe vorzunehmen ist. Ist dieses Verfahren aber nicht näher ausgestaltet bzw. geregelt, geht dieses Versäumnis allein zu Lasten der Staatsgewalt, nicht des Antragstellers. Bedeutet im Klartext: da weder eine zuständige Stelle für das Prüfungsverfahren nach Art. 11 S. 2 UVerf, noch Prüfungsmaßstäbe zur Unterscheidung begründeter und unbegründeter Asylersuchen bestimmt sind, genießt solange jeder Asyl der sich auf Art. 11 UVerf beruft, bis die entsprechenden Vorschriften und Stellen geschaffen werden
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Satz 1, Herr van Tulpe - der bestimmt das Recht auf Asyl. Satz 2 ist eine noch ausfüllungsbedürftige Verfahrensvorschrift 
Amber Marie Ford
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Ja, mit mittlerweile über 15-monatiger Berufserfahrung in den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union, zudem Oberste Unionsanwältin a. D.
Derzeit ruht meine Tätigkeit allerdings, da ich als Unionsministerin der Justiz und geschäftsführende Unionskanzlerin der Exekutive angehöre, und eine Tätigkeit in der Rechtspflege damit als unvereinbar empfinde
Derzeit ruht meine Tätigkeit allerdings, da ich als Unionsministerin der Justiz und geschäftsführende Unionskanzlerin der Exekutive angehöre, und eine Tätigkeit in der Rechtspflege damit als unvereinbar empfinde
Amber Marie Ford
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