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2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP)

Verfasst: Mi 21. Jan 2015, 07:00
von Annelie Gatineau
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Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,

ich rufe hiermit auf den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts“ in Drucksache 15/6. Der Gesetzentwurf wurde dem Unionsrat am 20. Januar 2015 zugeleitet. Die Einspruchsfrist endet damit gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung mit Ablauf des 3. Februar 2015.
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  • Ds. 15/6
    21. Januar 2015
  • G E S E T Z E N T W U R F
    Beschluss des Unionsparlaments





    Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts

    Artikel 1
    Der zweite Absatz des Paragrafen zwei des Unionswahlgesetzes wird gestrichen.

    Artikel 2
    Der erste Satz des § 29 des Wahlgesetzes wird wie folgt geändert:

    "Steht nur ein Kandidat zur Wahl, ist die Wahlfrage dahingehend zu stellen, ob der Wähler dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht."

    Artikel 3
    § 39 des Wahlgesetzes wird um einen zweiten Absatz ergänzt:

    "Für Wahlen im Sinne dieses Gesetzes ist eine geeignete, technische Durchführungseinrichtung (Wahltool) einzusetzen, mittels der die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze und insbesondere des Wahlgeheimnisses sichergestellt ist."

    Artikel 4
    Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
  • Buddenberg
    Präsident des Unionsparlaments
Die Aussprache dauert gemäß § 7 Absatz 1 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet.

Verfasst: Mi 21. Jan 2015, 08:48
von Annelie Gatineau
Herr Präsident,
werte Kollegen,

wie bereits in der Aussprache im Unionsparlament erläutert, wird Roldem gegen dieses Gesetz keinen Einspruch einlegen.

Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 16:26
von Annelie Gatineau
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Die Aussprache wird geschlossen. Die Abstimmung beginnt in Kürze.