2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP)
Verfasst: Mi 21. Jan 2015, 07:00

Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,
ich rufe hiermit auf den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts“ in Drucksache 15/6. Der Gesetzentwurf wurde dem Unionsrat am 20. Januar 2015 zugeleitet. Die Einspruchsfrist endet damit gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung mit Ablauf des 3. Februar 2015.
- Ds. 15/6
21. Januar 2015
- G E S E T Z E N T W U R F
Beschluss des Unionsparlaments
Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts
Artikel 1
Der zweite Absatz des Paragrafen zwei des Unionswahlgesetzes wird gestrichen.
Artikel 2
Der erste Satz des § 29 des Wahlgesetzes wird wie folgt geändert:
"Steht nur ein Kandidat zur Wahl, ist die Wahlfrage dahingehend zu stellen, ob der Wähler dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht."
Artikel 3
§ 39 des Wahlgesetzes wird um einen zweiten Absatz ergänzt:
"Für Wahlen im Sinne dieses Gesetzes ist eine geeignete, technische Durchführungseinrichtung (Wahltool) einzusetzen, mittels der die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze und insbesondere des Wahlgeheimnisses sichergestellt ist."
Artikel 4
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
- Buddenberg
Präsident des Unionsparlaments