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Gesetz zur Präzisierung der Geschäftsfähigkeit

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 20:09
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die KDU-Fraktion beantragt Debatte und Abstimmung über den folgnden Gesetzentwurf. Die Antragstellerin hat das Wort, anschließend ist die Debatte, welche mindestens 96 Stunden dauert, eröffnet.
Gesetz zur Präzisierung der Geschäftsfähigkeit

§ 1
Das I. Buch des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt ergänzt:

"§ 1a Volljährigkeit
Die Volljährigkeit beginnt mit dem 19. Lebensjahr.

§ 2
§ 3 des II. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt geändert:

§ 3 Geschäftsfähigkeit
(1) Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben.
(2) Personen, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben und Personen, die wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder eines ähnlichen Zustands an der Fähigkeit mangelt, vernunftgemäß zu handeln, sind geschäftsunfähig.
(3) Die in Absatz 2 genannten Personen können Geschäfte abschließen, sofern sie die von ihnen zu erbringenden Leistungen mit geringen Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung gestellt wurden, und sofort bewirken können.
(4) Personen, die nicht volljährig sind und die nicht unter § 3 Absatz 2 fallen, sind beschränkt geschäftsfähig. Für Geschäfte, die sie nicht mit geringfügigen Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung gestellt wurden, und sofort beweriken können, benötigen sie die vorherige Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.


Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 20:18
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
mit der vorliegenden Gesetzesinitiative will die KDU-Fraktion zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:

zum Einen soll eine Regelung zur Volljährigkeit ins Zivilgesetzbuch eingeführt werden, zum anderen die Teilnahme von miderjährigen Kindern und sogenannten Geisteskranken am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ein Stück weit erleichtert werden, ohne die Schutzfunktion, welche das Rechtssystem für diese Personenkreise hat, aufzuweichen.
Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass für die, unter § 3 Absatz 2 des Entwurfs fallenden Personenkreise die von ihnen zu erbringende Leistung mit geringen Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung gestellt wurden, sofort bewirken können, womit nicht nur ausgeschlossen wird, dass sie über Gebühr belastet werden können, sondern, dass sie Ratenzahlungsverpflichtungen eingehen können; diese wären ungültig.

zum zweiten sollen aber gerade Kinder und Jugendliche an einen verantwortungsbewusstes mit Geld und unserem Wirtschaftssystem herangeführt werden. Dies kann aber nicht gelingen, wenn sie bis zum Beginn des 19. Lebensjahres lediglich theoretisch mit dem Wirtschaftsleben in Berührung kommen, sondern kann nur gelingen, wenn sie sich früh darin üben.

Darüber hinaus bringt diese Gesetzesinitiative bezüglich der Volljährigkeit eine längst überfällige Präzisierung mit sich, die sich segensreich auf die Rechtssicherheit in der Demokratischen Union auswirken dürfte.

Vielen Dank.

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:21
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
wie ich sehe gibt es keine Wortmeldungen. Ich beende die Debatte und leite die Abstimmung ein.