Presseerklärung und Pressekonferenz des Unionspräsidenten
Verfasst: Di 12. Jun 2012, 15:11
Unionspräsident Schwertfeger tritt im Konferenzraum seines Amtssitzes vor die Anwesenden
Sehr geehrte Damen und Herren Medienvertreter
liebe Bürgerinnen und Bürger
im Februar diesen Jahres wurde ich von den Wählerinnen und Wählern der Demokratischen Union zu ihrem Unionspräsidenten gewählt. Das sehr gute Wahlergebnis war ein sehr großer Vertauensvorschuss, den es meinerseits zu bestätigen galt und auch heute noch ist es für mich Ansporn, die mir übertragenen Aufgaben bestmöglich und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger der Union zu erfüllen.
Wie ich bereits vor der Wahl an kündigte und bei meinem Amtsantritt am 1. März bekräftigte, sehe ich das Amt des Unionspräsidenten als vorrangig repräsentatives, aber auch kontrollierendes und überwachendes Amt an. Unsere Unionsverfassung spricht in ihrem Artikel 35 Absatz 1 in Bezug auf die Stellung des Unionspräsidenten vom obersten Repräsentanten der Demokratischen Union, Ihrer Einheit und ihrer Verfassung. In den folgenden beiden Absätzen wird dem Unionspräsidenten konkretisierend die Überwachung des Bestandes der Verfassung, deren Umsetzung und Einhaltung übertragen, ja er wird zu "obersten Hüter der Verfassung" bestimmt.
Diese Hüter- und Bestandsüberwachungsfunktion wird in weiteren Artikeln der Unionsverfassung konkretisiert, so zum Beispiel in den Artikeln 36 und 53. Unter Beachtung aller ganz konkreten Vorgaben an den Unionspräsidenten bezüglich bestimmter Handlungen und Maßnahmen zur Einhaltung und Umsetzung der Unionsverfassung ist der eben benannte Artikel 35 mit seinen Absätzen 1 bis 3 für mich die übergreifende und umfassende Aufgabe, die Unionsverfassung als Ganzes zu behüten, zu bewahren und zu schützen.
Warum hole ich an dieser Stelle erst einmal so weit aus und worum geht es heute und hier speziell? Es geht um die derzeit sehr schwierige Zusammenarbeit zwischen mir und dem 35. Unionsparlament. Um es gleich vorweg zu sagen, ich kann dieses Unionsparlament in der aktuellen Zusammensetzung nicht anerkennen, oder anders gesagt, ich kann und werde keiner Entscheidung dieses Parlaments in der aktuellen Zusammensetzung meine Zustimmung geben oder sie ausführen, falls eine solche Handlung von mir vorgeschrieben und verlangt wird.
Warum? Wie bereits in dem Ausfertigungs- und Unterzeichnungsverfahren zum Gesetz über die Verkleinerung des Unionsparlaments vom 11.04.2012 ausgeführt, kann ich als Unionspräsident keine Handlungs- und Beschlussfähigkeit eines Unionsparlamentes bestätigen, welches in seiner Mitgliederzahl Artikel 26 Absatz 5 unserer Unionsverfassung widerspricht. Dieser schreibt eindeutig und ohne jegliche Abweichmöglichkeit oder mögliche gesetzliche Öffnungsklausel vor, dass das Unionsparlament aus mindestens 7 Mitgliedern zu bestehen hat. Sollte dies also nicht der Fall sein, und derzeit besteht das 35. Unionsparlament nur aus 6 Mitgliedern, so kann es seine verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten nicht wahrnehmen. Von diesem Parlament verabschiedete Gesetze oder gewählte Regierungen sind nicht nach den Regelungen der Unionsverfassung zustande gekommen und werde keinesfalls durch mich im Wege der Ausfertigung und Unterzeichnung oder der Ernennung legitimiert.
Und Artikel 26 Absatz 5 ist in der jetzigen Fassung nach meinem Dafürhalten auch gut und richtig so. Wir haben uns in der Demokratischen Union für eine repräsentative Demokratie entschieden und in unsere Verfassung geschrieben, wie viele gewählte Repräsentanten, also Unionsparlamentaries mindestens beauftragt und ermächtigt werden sollen, über die wesentlichen Geschicke des Landes zu entscheiden. Sollte es die Möglichkeit geben, dass eine geringere Anzahl von Unionsparlamentariern mit den selben Rechten ausgestattet wird, so sehe ich darin eine unabsehbare Gefahr für den Bestand der demokratischen Grundordnung in unserem Lande. Mit einer "Öffnungsklausel nach Unten", welche einem Unionsparlament unabhängig von einer Mindestzahl an Mitgliedern die volle legislative Macht zugesteht, wäre der Weg im schlimmsten Falle zum Ein-Mann-Parlament geöffnet. Und das kann und darf keinesfalls im Sinne der Unionsverfassung und deren Erhalt sein. Und solange ich Unionspräsident bin, werde ich alles in meiner Macht stehende tun um eine solche Entwicklung zu verhindern, um also die Unionsverfassung zu behüten und zu bewahren, was meine originäre Aufgabe ist.
Was bedeutet nun meine Ankündigung im konkreten aktuellen Fall? Die KDU-Fraktion hatte mich gebeten, dem Unionsparlament Frau Helen Bont gemäß Artikel 41 Absatz 1 zur Wahl als Unionskanzlerin vorzuschlagen. Leider musste ich Frau Bont mitteilen, dass ich mich nicht in der Lage sehe, sie weder diesem verfassungswidrig klein besetzten 35. Unionsparlament vorzuschlagen noch sie im Falle einer Wahl zu ernennen. Da ein verfassungswidriges Unionsparlament keinen Unionskanzler wählen kann, bleibt die bisherige Unionsregierung weiterhin im Amt. Sie wird von mir erst entlassen, wenn ein verfassungsmäßig besetztes Unionsparlament einen neuen Unionskanzler gewählt hat.
Wie könnte es unter dieser Konstellation weitergehen? Die gesamte Öffentlichkeit der Demokratischen Union ist meinerseits dazu aufgerufen, das bisher unbesetzte Parlamentsmandat zu besetzen und die verfassungsgemäße Handlungs- und Beschlussfähigkeit des Unionsoparlaments herzustellen. Ob und wie ein solches Parlament dann bereit, gewillt und in der Lage ist Artikel 26 Absatz 5 der Unionsverfasung zu ändern bleibt abzuwarten. Ich würde dies bedauern, mich aber selbstverständich dem Willen der Legislative beugen und ein dann verfassungsgemäß zustande gekommenes Gesetz zur Änderung der Unionsverfassung ausfertigen und unterzeichnen. Wenn man sich jedoch mit dem Gedanken an eine weitere Verkleinerung des Unionsparlaments befasst, wäre es in meinen Augen eher sinnvoll in Bezug auf das Unionsparlament über eine direkte oder Basisdemokratie nachzudenken. Aber das ist meine höchst persönliche Auffassung dazu.
Sehr geehrte Medienvertreter, liebe Bürgerinnen und Bürger, ich stehe Ihnen nun gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren Medienvertreter
liebe Bürgerinnen und Bürger
im Februar diesen Jahres wurde ich von den Wählerinnen und Wählern der Demokratischen Union zu ihrem Unionspräsidenten gewählt. Das sehr gute Wahlergebnis war ein sehr großer Vertauensvorschuss, den es meinerseits zu bestätigen galt und auch heute noch ist es für mich Ansporn, die mir übertragenen Aufgaben bestmöglich und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger der Union zu erfüllen.
Wie ich bereits vor der Wahl an kündigte und bei meinem Amtsantritt am 1. März bekräftigte, sehe ich das Amt des Unionspräsidenten als vorrangig repräsentatives, aber auch kontrollierendes und überwachendes Amt an. Unsere Unionsverfassung spricht in ihrem Artikel 35 Absatz 1 in Bezug auf die Stellung des Unionspräsidenten vom obersten Repräsentanten der Demokratischen Union, Ihrer Einheit und ihrer Verfassung. In den folgenden beiden Absätzen wird dem Unionspräsidenten konkretisierend die Überwachung des Bestandes der Verfassung, deren Umsetzung und Einhaltung übertragen, ja er wird zu "obersten Hüter der Verfassung" bestimmt.
Diese Hüter- und Bestandsüberwachungsfunktion wird in weiteren Artikeln der Unionsverfassung konkretisiert, so zum Beispiel in den Artikeln 36 und 53. Unter Beachtung aller ganz konkreten Vorgaben an den Unionspräsidenten bezüglich bestimmter Handlungen und Maßnahmen zur Einhaltung und Umsetzung der Unionsverfassung ist der eben benannte Artikel 35 mit seinen Absätzen 1 bis 3 für mich die übergreifende und umfassende Aufgabe, die Unionsverfassung als Ganzes zu behüten, zu bewahren und zu schützen.
Warum hole ich an dieser Stelle erst einmal so weit aus und worum geht es heute und hier speziell? Es geht um die derzeit sehr schwierige Zusammenarbeit zwischen mir und dem 35. Unionsparlament. Um es gleich vorweg zu sagen, ich kann dieses Unionsparlament in der aktuellen Zusammensetzung nicht anerkennen, oder anders gesagt, ich kann und werde keiner Entscheidung dieses Parlaments in der aktuellen Zusammensetzung meine Zustimmung geben oder sie ausführen, falls eine solche Handlung von mir vorgeschrieben und verlangt wird.
Warum? Wie bereits in dem Ausfertigungs- und Unterzeichnungsverfahren zum Gesetz über die Verkleinerung des Unionsparlaments vom 11.04.2012 ausgeführt, kann ich als Unionspräsident keine Handlungs- und Beschlussfähigkeit eines Unionsparlamentes bestätigen, welches in seiner Mitgliederzahl Artikel 26 Absatz 5 unserer Unionsverfassung widerspricht. Dieser schreibt eindeutig und ohne jegliche Abweichmöglichkeit oder mögliche gesetzliche Öffnungsklausel vor, dass das Unionsparlament aus mindestens 7 Mitgliedern zu bestehen hat. Sollte dies also nicht der Fall sein, und derzeit besteht das 35. Unionsparlament nur aus 6 Mitgliedern, so kann es seine verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten nicht wahrnehmen. Von diesem Parlament verabschiedete Gesetze oder gewählte Regierungen sind nicht nach den Regelungen der Unionsverfassung zustande gekommen und werde keinesfalls durch mich im Wege der Ausfertigung und Unterzeichnung oder der Ernennung legitimiert.
Und Artikel 26 Absatz 5 ist in der jetzigen Fassung nach meinem Dafürhalten auch gut und richtig so. Wir haben uns in der Demokratischen Union für eine repräsentative Demokratie entschieden und in unsere Verfassung geschrieben, wie viele gewählte Repräsentanten, also Unionsparlamentaries mindestens beauftragt und ermächtigt werden sollen, über die wesentlichen Geschicke des Landes zu entscheiden. Sollte es die Möglichkeit geben, dass eine geringere Anzahl von Unionsparlamentariern mit den selben Rechten ausgestattet wird, so sehe ich darin eine unabsehbare Gefahr für den Bestand der demokratischen Grundordnung in unserem Lande. Mit einer "Öffnungsklausel nach Unten", welche einem Unionsparlament unabhängig von einer Mindestzahl an Mitgliedern die volle legislative Macht zugesteht, wäre der Weg im schlimmsten Falle zum Ein-Mann-Parlament geöffnet. Und das kann und darf keinesfalls im Sinne der Unionsverfassung und deren Erhalt sein. Und solange ich Unionspräsident bin, werde ich alles in meiner Macht stehende tun um eine solche Entwicklung zu verhindern, um also die Unionsverfassung zu behüten und zu bewahren, was meine originäre Aufgabe ist.
Was bedeutet nun meine Ankündigung im konkreten aktuellen Fall? Die KDU-Fraktion hatte mich gebeten, dem Unionsparlament Frau Helen Bont gemäß Artikel 41 Absatz 1 zur Wahl als Unionskanzlerin vorzuschlagen. Leider musste ich Frau Bont mitteilen, dass ich mich nicht in der Lage sehe, sie weder diesem verfassungswidrig klein besetzten 35. Unionsparlament vorzuschlagen noch sie im Falle einer Wahl zu ernennen. Da ein verfassungswidriges Unionsparlament keinen Unionskanzler wählen kann, bleibt die bisherige Unionsregierung weiterhin im Amt. Sie wird von mir erst entlassen, wenn ein verfassungsmäßig besetztes Unionsparlament einen neuen Unionskanzler gewählt hat.
Wie könnte es unter dieser Konstellation weitergehen? Die gesamte Öffentlichkeit der Demokratischen Union ist meinerseits dazu aufgerufen, das bisher unbesetzte Parlamentsmandat zu besetzen und die verfassungsgemäße Handlungs- und Beschlussfähigkeit des Unionsoparlaments herzustellen. Ob und wie ein solches Parlament dann bereit, gewillt und in der Lage ist Artikel 26 Absatz 5 der Unionsverfasung zu ändern bleibt abzuwarten. Ich würde dies bedauern, mich aber selbstverständich dem Willen der Legislative beugen und ein dann verfassungsgemäß zustande gekommenes Gesetz zur Änderung der Unionsverfassung ausfertigen und unterzeichnen. Wenn man sich jedoch mit dem Gedanken an eine weitere Verkleinerung des Unionsparlaments befasst, wäre es in meinen Augen eher sinnvoll in Bezug auf das Unionsparlament über eine direkte oder Basisdemokratie nachzudenken. Aber das ist meine höchst persönliche Auffassung dazu.
Sehr geehrte Medienvertreter, liebe Bürgerinnen und Bürger, ich stehe Ihnen nun gern für Ihre Fragen zur Verfügung.