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Gesetz zur Neufassung der Landesverfassung
bezüglich der Landesbürgerschaft

§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz fasst die Landesverfassung hinsichtlich der Landesbürgerschaft neu.

§2 - Verfassungsänderung
Artikel 22 der Landesverfassung wird wie folgt neu gefasst:

"Artikel 22 – Harbothenser im Sinne der Verfassung
Bürger Heroths ist, wer die Unionsbürgerschaft oder die Unionsangehörigkeit besitzt und seinen Erstwohnsitz in Heroth unterhält.

§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Können Sie bitte kurz den Hintergrund dieser Initative erklären?
 

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Signore Primo Ministro?
 

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Wie schauts denn aus, Signore?
 

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Beitrag von Vsol Vsolic »

Ich denke, da sich der Signore nicht äußert, ist die Debatte hinfällig. Ich finde, Anträge auf Debatten müssen eine Art Zeitfrist enthalten. Es kann nicht angehen, dass Anträge rumliegen, nicht diskutiert werden und schließlich erschließt sich niemandem mehr der Aktenwust der darum entstanden ist.
Man denke bitte auch daran, dass jeder Antrag auf Aussprache Arbeitszeit und damit finanzielle Ressourcen verbraucht, die Heroth nun weiß Gott nicht hat.
 

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Original von Vsol Vsolic
Ich denke, da sich der Signore nicht äußert, ist die Debatte hinfällig. Ich finde, Anträge auf Debatten müssen eine Art Zeitfrist enthalten. Es kann nicht angehen, dass Anträge rumliegen, nicht diskutiert werden und schließlich erschließt sich niemandem mehr der Aktenwust der darum entstanden ist.
Man denke bitte auch daran, dass jeder Antrag auf Aussprache Arbeitszeit und damit finanzielle Ressourcen verbraucht, die Heroth nun weiß Gott nicht hat.
Ich habe einen Verfassungsentwurf, der das hier auch mit eingeflochten hat, weshalb ich das hier erstmal nicht weiter verfolge.
 

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Beitrag von Vsol Vsolic »

Dann bringen Sie diesen ein. Das ist doch mal was.
 

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Da der Antrag zurückgezogen wurde, ist diese Debatte beendet.
 

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