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Gesetz zur Neufassung der Landesverfassung
bezüglich der Landesbürgerschaft
§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz fasst die Landesverfassung hinsichtlich der Landesbürgerschaft neu.
§2 - Verfassungsänderung
Artikel 22 der Landesverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"Artikel 22 – Harbothenser im Sinne der Verfassung
Bürger Heroths ist, wer die Unionsbürgerschaft oder die Unionsangehörigkeit besitzt und seinen Erstwohnsitz in Heroth unterhält.
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Wortmeldungen
bezüglich der Landesbürgerschaft
§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz fasst die Landesverfassung hinsichtlich der Landesbürgerschaft neu.
§2 - Verfassungsänderung
Artikel 22 der Landesverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"Artikel 22 – Harbothenser im Sinne der Verfassung
Bürger Heroths ist, wer die Unionsbürgerschaft oder die Unionsangehörigkeit besitzt und seinen Erstwohnsitz in Heroth unterhält.
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Zuletzt geändert von Massimiliano Napolitani am Do 24. Mai 2012, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich denke, da sich der Signore nicht äußert, ist die Debatte hinfällig. Ich finde, Anträge auf Debatten müssen eine Art Zeitfrist enthalten. Es kann nicht angehen, dass Anträge rumliegen, nicht diskutiert werden und schließlich erschließt sich niemandem mehr der Aktenwust der darum entstanden ist.
Man denke bitte auch daran, dass jeder Antrag auf Aussprache Arbeitszeit und damit finanzielle Ressourcen verbraucht, die Heroth nun weiß Gott nicht hat.
Man denke bitte auch daran, dass jeder Antrag auf Aussprache Arbeitszeit und damit finanzielle Ressourcen verbraucht, die Heroth nun weiß Gott nicht hat.
Mitglied des Abgeordnetenhauses, Heroth
Einwohner von Oberwat, Heroth
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Ich habe einen Verfassungsentwurf, der das hier auch mit eingeflochten hat, weshalb ich das hier erstmal nicht weiter verfolge.Original von Vsol Vsolic
Ich denke, da sich der Signore nicht äußert, ist die Debatte hinfällig. Ich finde, Anträge auf Debatten müssen eine Art Zeitfrist enthalten. Es kann nicht angehen, dass Anträge rumliegen, nicht diskutiert werden und schließlich erschließt sich niemandem mehr der Aktenwust der darum entstanden ist.
Man denke bitte auch daran, dass jeder Antrag auf Aussprache Arbeitszeit und damit finanzielle Ressourcen verbraucht, die Heroth nun weiß Gott nicht hat.
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