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Verfasst: So 30. Nov 2008, 18:01
von Montgomery Scott
Auf Antrag gewährt das Präsidium Herrn Marker Rederecht für diese Aussprache.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 18:39
von Rincewind
Original von Michael Schneider
Sie sind der Einzige, der die Unionsexekution wie sie jetzt praktiziert wird in Frage stellt.
Fallsch. Imperia hatte sogar eine Klage vorbereitet, die an der Aktivität der Anwälte nicht umgesetzt wurde.
Ich Stimme Herrn Veitayaki zu, dass die Weisungsbefugnis über die Landesbehörden, kein Stimmrecht im Unionsrat beinhalten, der außerdem ja das Kontrollorgan der Exekution darstellt.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:08
von Joeli Veitayaki
Herr Marker hat ja sogar ein "Rechtsgutachten" auf hoffentlich seine persönlichen Kosten erstellen lassen. Leider nutzt er dieses Gutachten zu parteipolitischen Profilierungsspielchen und hat es nur in einer Pressekonferenz der "Grünen" vorgestellt, so dass keine echte Gegenrede möglich ist. Das mir zugespielte Rechtsgutachten enthält teilweise gravierende Fehler. Aber das ist ja auch hier kein Thema. Man sollte endlich die Aufgaben und Kompetenzen in eine Verordnung packen, aber das Interesse ist gleich Null, so wird es auch weiterhin viel Raum für politische Spielchen geben.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:09
von Joeli Veitayaki
Original von Montgomery Scott
Auf Antrag gewährt das Präsidium Herrn Marker Rederecht für diese Aussprache.
Es ist bislang kein Antrag eingegangen Herr Kollege, oder habe ich etwas übersehen?
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:14
von Rex Marker
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Hohen Haus wurden Vorwürfe gegen meine Person geäüßert. Ich hab das Präsidium aus diesem Grund um Rederecht gebeten. In die Diskussion um die zukünftige Gestaltung der Unionsexekution möchte ich micht nicht einmischen, da mir dies nicht zusteht.
Stellung nehmen möchte ich aber zu den erhobenen Vorwürfen. Meine Aufgabe als Unionskommisar ist es, das Unionsland aus der Krise zu führen. Dafür habe ich unverzüglich nach einer Wahlleiterin bzw. einem Wahlleiter gesucht. Diese bzw. dieser wird voraussichtlich am Dienstag ernannt. Bis dahin gibt für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit Einspruch zu erheben. In diesem Fall soll eine Wahl durchgeführt werden.
Richtig ist auch dass ich dachte, dass ich als Unionskommisar im speziellen Fall der Westlichen Inseln auch Präsident der Volksversammlung bin. Hier gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Ich habe 2 Gutachten bei 2 verschiedenen Kanzleien in Auftrag gegeben, damit dieser Sachverhalt rechtlich untersucht wird. Das erste Gutachten liegt mir bereits vor, das zweite erwarte ich in einer Woche bis 10 Tagen. Beide Gutachten werden zeitgleich veröffentlicht. Bis dahin werde ich keine Präsidiumsaufgabe in der Volksversammlung wahrnehmen.
Falsch ist jedoch, dass ich als Unionskommisar mein Amt unparteiisch führen muss. Meine Aufgaben sind klar definiert, diese erfülle ich. Ich werde jedoch nicht darauf verzichten, meine politischen Rechte als Bürger wahrzunehmen.
Fakt ist auch, dass mir seit meinem Amtsantritt ständig Steine versucht werden in den Weg zu legen - im übrigen von jenen die die Unionsexekution verschuldet haben. Auf konkrete Nachfragen erhalte ich dann aber nie eine Antwort.
Für Ihre Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:16
von Fabian Montary
Wollte hier nicht jemand eine abstrakte Debatte? :rolleyes:
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:16
von Rex Marker
Original von Joeli Veitayaki
Herr Marker hat ja sogar ein "Rechtsgutachten" auf hoffentlich seine persönlichen Kosten erstellen lassen. Leider nutzt er dieses Gutachten zu parteipolitischen Profilierungsspielchen und hat es nur in einer Pressekonferenz der "Grünen" vorgestellt, so dass keine echte Gegenrede möglich ist. Das mir zugespielte Rechtsgutachten enthält teilweise gravierende Fehler. Aber das ist ja auch hier kein Thema. Man sollte endlich die Aufgaben und Kompetenzen in eine Verordnung packen, aber das Interesse ist gleich Null, so wird es auch weiterhin viel Raum für politische Spielchen geben.
Das Gutachten von dem Sie sprechen wurde auf Grundlage eines Parteitagbeschlusses der GRÜNEN auf den Westlichen Inseln erstellt. Es handelt sich NICHT um die in Auftrag gegebenen Gutachten bezüglich der Rechte eines Unionskommisars.
In einer anderen Runde als hier in diesem Hohen Haus bin ich gern bereit über den Inhalt dieses Gutachtens mit Ihnen zu diskuttieren.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:18
von Joeli Veitayaki
Original von Rex Marker
Ich habe 2 Gutachten bei 2 verschiedenen Kanzleien in Auftrag gegeben, damit dieser Sachverhalt rechtlich untersucht wird. Das erste Gutachten liegt mir bereits vor, das zweite erwarte ich in einer Woche bis 10 Tagen. Beide Gutachten werden zeitgleich veröffentlicht.
Sie wagen es sogar eine offensichtliche Lüge in diesem Hohen Haus vorzubringen??
Das erste Gutachten haben sie auf der Landes-Pressekonferenz der "Grünen" veröffentlicht. Sie haben es veröffentlicht, weil es in ihre parteipolitischen Spielchen passt. Ihre persönliche Profilierungssucht in Ehren, aber hier geht es um mehr als um parteipolitische Ränkespiele im Vorfeld der Wahlen. Das zweite Gutachten liegt ihnen noch nicht vor, somit macht es für mich auch keinerlei Sinn, darüber zu diskutieren.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:25
von Rex Marker
Sie wollen es nicht verstehen.
Ein Gutachten habe ich als Sprecher der GRÜNEN der WI in Auftrag gegeben. Dieses wurde auch veröffentlicht, hat aber nichts mit meiner Arbeit als Unionskommisar zu tun.
Es wurde zudem ein weiteres Gutachten bei zwei verschiedenen Kanzleien in meiner Funktion als Unionskommisar in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt mir von einer Kanzlei bereits vor, von der zweiten Kanzlei erwarte ich es in einer Woche bis 10 Tage. Dieses Gutachten soll die Rechte und Pflichten eines Unionskommisars klären unter besonderer Berücksichtigung der Situation auf den Westlichen Inseln.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:28
von Fabian Montary
Werte Damen und Herren,
dies ist kein Gericht, der Herr Unionskommissar für die Westlichen Inseln hat sich hier nicht zu rechtfertigen - ich verstehe nicht, warum Herr Marker in einer eigentlich abstrakten Debatte als konkreter Sündebock herhalten soll. Wenn er etwas verfassungswidriges getan hat, dann kann man ihn über den Rechtsweg belangen. Das hier allerdings ist eine verbale öffentliche Steinigung - und das ganz ohne Prozess. Laden Sie Herrn Marker wieder aus und zeigen Sie ihn an, wenn Sie denken, dass er etwas verbrochen hat - das möchte ich hier nicht bewerten.