Er soll Entwürdigung aktiv verhindern. Und Entwürdingung liegt eben z. B. dann vor, wenn der "Zweck an sich", den ein Mensch darstellt, zur rein formellen Angelegenheit verkommt. Wenn ein Arbeitgeber die ökonomische Lage ausnutzt, um - ohne eigene Not - Menschen in Arbeitsverhältnisse mit unangemessenen oder Hungerlöhnen zu drängen, dann verlieren diese Menschen ihre Würde.Original von Julia Elián
Ok, dann frage ich mal abstrakt: Wenn Du Dir mal vorstellen könntest, Geld und Umstände spielten keine Rolle: Was sollte der Staat dann genau tun bzw. welche Funktionen sollte er erfüllen, damit er Deiner Interpretation von §1 GG gerecht wird.
Ob Du das nun an materiellem Auskommen festmachst oder nicht sei Dir überlassen.
Im GG steht auch, dass der Staat aktiv auf die Durchsetzung der Grundrechte hinwirken muss.Es heißt doch "Die Würde des Menschen ist unantastbar" Dies setzt aber doch eine aktive Handlung vorraus. Der Staat darf also nichts tun, daß die Würde des Menschen verletzt. Jetzt könnte ich - ohne das ich annähernd so neoliberal wie Jefferson oder Grimm bin - doch gerade daraus ableiten, daß der Staat im Grunde die Leute so weit wie möglich einfach in Ruhe lässt. Da steht nichts von: "Der Staat hat dafür zu sorgen, daß jeder Bürger im Monat 1000 Euro zur Verfügung stehen hat, damit seine Würde gewahrt bleibt"
Stimmt, die Höhe von Sozialleistungen ist nicht dem GG entnehmbar. Von der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Gebot der Menschenwürde ist sie aber in etwa ableitbar.Ich habe doch extra dazu gesagt, daß ich diese "Zusatzleistung" für sinnvoll erachte. Aber wir kamen doch vom Ausgangspunkt, ob die CDU mit ihren sozialpolitischen Forderungen eine verfassungsfeindliche Politik verfolgt. Darauf bezogen ging es mir darum deutlich zu machen, daß der bedingungslose Anspruch auf Sozialleistungen in Höhe X nicht im Grundgesetz steht.
Das kommt eben auf die Realität an. Natürlich gibt es viele denkbare gesellschaftliche Umstände, die einen Sozialstaat zur Wahrung der Menschenwürde unnötig machen würde. Aber solange die Arbeitsbedingungen weitgehend auf dem freien Markt durch das Kapital bestimmt wird, gibt es eben viele Fälle, in denen die Menschenwürde verletzt wird, wenn man dem Menschen gesellschaftlich nicht eine Handhabe gegen diese Arbeitsbedingungen in die Hand gibt.Ich bestreite ja eben nicht die philosophische Debatte über den Begriff "Würde des Menschen", aber ich denke kein Philosoph kann daraus einen einen konkreten materiellen Anspruch ableiten und genausowenig kann man das aus dem Grundgesetz tun. Überspitzt gesagt: Gebe es in deutschland keinerlei Sozialsysteme, wäre das eine Verletzung von §1 des GG? (durchaus ergebnisoffene Frage)

