Original von Jyllane
Santalas schien zu grübeln. War er verwirrt oder nur enttäuscht, dass Jyllane bei der Konfrontation mit seiner Faktenlage nicht gleich alles zugab?
"Und nun, Santala? Wie soll es weiter gehen?", erkundigte sich Jyllane leicht gereizt, ob der Untätigkeit ihres Gegenübers.
Wie gesagt, ich warte noch die Laborergebnisse ab. In der Zwischenzeit trudeln hier und da die Antworten aus dem Ausland ein.
Mit breitem Grinsen: Im übrigen, Jyllane, Sie scheinen hier einige ganz schon auf Trab zu bringen. Unten im Eingangsbereich wartet die Tipse von irgendeinem Abgeordneten und ist ganz wild darauf, Sie zu sprechen. Aber das Beste kommt noch: wegen Ihnen debattiert das Unionsparlament eine Änderung des Ausländerrechts. Ist das nicht entzückend? Da läuft monatelang nichts im Parlament, kaum sind Sie bei mir in Untersuchungshaft, schon kommt der Laden in Schwung. Und noch ein Jyllanes mehr, und das Land ist vor lauter Hyperaktivität gar nicht mehr wieder zu erkennen.
Aber kommen wir zur Sache: ich nehme an, Sie haben mir nichts Weiteres mitzuteilen? Ich meine: ausnahmeweise Informationen, die wahr sind?
In Futuna sind Sie unter dem Namen Ivette Markeles bekannt. Sie werden dort gesucht wegen
schaut auf das futunische Schreiben öffentliches Rauchen, Ausüben einer nicht zugelassenen Religion oder Glaubensart, Gotteslästerung, Sexuelle Angebote ohne Präservative obwohl sie einer Volkschaft ohne futunischen Blutes angehören,
Widerstand gegen die Staatsgewalt und allgemeine Missachtung der futunischen Amtsbehörden.
Blinzelt Jyllane an: Schlimmes Mädchen! Das Meiste von dem, weswegen Sie im Futuna als Terroristin - ich nehme mal an per Haftbefehl - gesucht werden, zieht bei uns nicht. Weder ist das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten, die Ausübung einer Religion dürfte in Ihren Privatbereich fallen, zumindest wenn nicht Menschenopfer oder so etwas in der Art darunter fällt, sexuelle Kontakte ohne Präservative geht die Behörde auch nichts an, sofern Sie nicht jemanden verletzen, Widerstand gegen Staatsgewalt könnte auch hier Strafbar sein und Missachtung der Staatsgewalt ... mmh, keine Ahnung, müsste das Innenministerium oder ein Gericht entscheiden.
Ihr Problem, Jyllane ist, dass Sie sich nicht nur ausweisen können, sondern ganz offensichtlich die Zusammenarbeit zwecks Aufdeckung Ihrer Identität, verweigern.
Sie gestatten, dass ich Sie damit langweile, Ihnen § 2 des Ausländergesetzes vorlese:
"§ 2 Identifikationspflicht
(1) Ausländer und Staatenlose müssen sich identifizieren können.
(2) Ausländer und Staatenlose, die sich nicht identifizieren können oder bei denen begründete Zweifel an der Identität bestehen, müssen durch den Unionsminister des Innern ausgewiesen werden."
Ich werde also heute, spätestens aber morgen, dem Innenminister Bericht erstatten, ihm mitteilen, dass Sie die Kooperation verweigern, und ihm Ihre Ausweisung empfehlen, da Sie sich nicht identifizieren können, die Kooperation verweigern und begründete Zweifel an Ihrer Identität bestehen.
Also, es liegt in Ihren Händen.