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Verfasst: Mi 16. Nov 2016, 21:44
von Montgomery Scott
:klatsch:
Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 20:05
von Helen Bont
Tritt vor die Presse.
Meine sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Sie einberufen, um Sie darüber zu informieren, dass das Unionskanzleramt als oberste Behörde der Unionsexekutive und Unionsbehörden die Wahlen zum Unionspräsidenten in Stellvertretung für das Unionswahlamt durchgeführt hat.
Laut letzter Ausschreibung vom 20. September 2017 hätte die Wahl zum Amt des Unionspräsidenten in der Zeit vom 7. bis 12. Oktober sstattfinden sollen. Leider wurde, obwohl sich eine Kandidatin fand, die Wahlen nicht abgehalten. Die darauf folgenden Tage wurden zwar mit viel Reden, aber ohne Taten verbracht. Da das Amt des Unionspräsidenten derzeit vakant ist, ist Präsidentin des Unionsrates als Stellvertreterin des Unionspräsidenten derzeit nicht anwesend ist und der stellvertretende Präsident des Unionsrates deutlich gemacht hat, nicht tätig werden zu wollen, hat sich die Unionsregierung entschlossen, dass Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und, gestützt auf die Ausschreibung der Wahl zum Unionspräsidenten vom 20. September 2017 durch Unionsratspräsidentin Gatinau als Stellvertreterin des Unionspräsidenten, die Wahlen erneut ausgeschrieben.
Die Unionsregierung ist sich bewusst, dass Sie mit diesem Schritt, stellvertretend für das Unionswahlamt und ohne die erneute Ausschreibung der Unionspräsidentschaftswahl abzuwarten, zu handeln, ebentuell eine juristische Grauzone beschreitet. Dies müssen wir aber in Kauf nehmen, wenn wir die derzeit andauernde Blockade überwinden und zu geordneten Verhältnissen zurückkehren wollen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Verfasst: Sa 28. Okt 2017, 00:22
von Montgomery Scott
Helen Bont hat geschrieben:und der stellvertretende Präsident des Unionsrates deutlich gemacht hat, nicht tätig werden zu wollen,
Ich wüsste ganz gerne, wann und wo ich so eine Äußerung getätigt haben sollte. Oder habe ich etwa einen Doppelgänger?
Was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass eine nur geschäftsführende Unionskanzlerin die Wahl ausschreibt? Der Unionsrat ist hier in der ausschließlichen Verantwortung, ob Ihnen die Verzögerung nun in den Kram passt oder nicht, Frau Bont.
Verfasst: Sa 28. Okt 2017, 00:29
von Helen Bont
Ich habe Ihre Aussage dahingehend verstanden.
Verfasst: Sa 28. Okt 2017, 00:38
von Montgomery Scott
Ich sagte, dass zunächst mal die Wahlleiterin gefragt ist, nicht, dass ich nicht gedenke, tätig zu werden. So oder so ist die Ausschreibung von Wahlen exklusives Recht des Unionspräsidialamtes und es ist eindeutig geregelt, wer dort den Unionspräsidenten vertritt.
Verfasst: Sa 28. Okt 2017, 00:44
von Helen Bont
Die Unionswahlleiterin ist offensichtlich nicht anwesend, und daher hat das Unionskanzleramt jetzt gehandelt.
Verfasst: So 29. Okt 2017, 21:05
von Montgomery Scott
Das sehe ich, macht die Handlung aber nicht legaler.
Verfasst: So 29. Okt 2017, 22:23
von Johannes Kleven
Montgomery Scott hat geschrieben:Das sehe ich, macht die Handlung aber nicht legaler.
Warum handelten Sie dann nicht einfach als Stellvertreter der Unionsratpräsidentin und schrieben die Wahl neu aus?
Verfasst: Mi 1. Nov 2017, 16:58
von Montgomery Scott
Gegenfragen helfen leider auch nichts in dieser Beziehung.
Verfasst: So 5. Nov 2017, 18:35
von Johannes Kleven
Montgomery Scott hat geschrieben:Gegenfragen helfen leider auch nichts in dieser Beziehung.
Lamentieren und nichts tun helfen noch weniger.