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Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 10:28
von Michael Schneider
Seit Jahren wird dieses Prinzip ziemlich erfolgreich verfolgt. Ich empfinde eine Änderung als nicht notwendig, weil sich das System bewährt hat. Und ich meine dass Landesbürger auch Unionskomissar werden dürfen sollten, wenn einerseits keiner sonst da ist und andererseits diese wenigstens ein persönliches Interesse am Fortkommen des Landes haben.
Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 10:31
von Joeli Veitayaki
Original von Fabian Montary
Der Unionspräsident hat eben nicht nur Aufsichtsrecht und -pflicht, sondern ganz klar Weisungsrecht, wie Sie Artikel 23 II 1 Unionsverfassung entnehmen können.
aber nur über die "Landesbehörden". Und ich bin der Ansicht, dass man diese "Landesbehörden" auch entsprechend definiert. Ein Landesparlament ist mE keine Landesbehörde
Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 10:32
von Michael Schneider
Wenn nach Landesrecht der Regierungschef, der eben normal den landesbehörden vorsitzt, auch dem Landesparlament vorsitzt übernimmt er auch diese Aufgabe.
Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 10:33
von Joeli Veitayaki
häh? was ist das für ein Konstrukt?
Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 10:42
von Michael Schneider
Das der Unionskomissar die nach Landesrecht vorgegebenen Pflichten eines Regierungschefs übernimmt. Ganz einfach. In Katista, wo es den Senator gab/gibt z.B. muss er das Land nicht im Unionsrat vertreten. In Imperia müsste er es schon (außer er ernennt einen Vertreter). Verständlich? Der UK soll eben die Stelle ausfüllen, bis möglichst schnell ein regulärer Kandidat gefunden ist.
Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 10:52
von Joeli Veitayaki
der UK soll dem Land einen Landeschef geben, die Wahlen organisieren und notfalls jemanden für den Unionsrat bestellen. Ich sehe es als ziemlich bedenklich an, wenn der UK, sofern er aus einen anderen Land kommt, sich selbst im Unionsrat präsentiert. Und noch bedenklicher wenn ein UK aus dem eigenen Land, der "Wahlwerbung" machen kann. Aber da bin ich mit meiner Meinung offensichtlich alleine.
Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 12:26
von Palin Waylan-Majere
Wir sind uns alle im Klaren darüber, dass ein Unionskommissar nicht das Schönste und Beste für ein Unionsland ist. In manchen Fällen wird er aber notwendig, so wie auch hier. In den meisten Fällen ist eine Unionsexekution ja nur von kurzer Dauer.
Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 14:16
von Joeli Veitayaki
über die Notwendigkeit wird ja auch nicht gestritten.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 12:00
von Michael Schneider
Sie sind der Einzige, der die Unionsexekution wie sie jetzt praktiziert wird in Frage stellt.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 13:17
von Joeli Veitayaki
Hab ich das ? Schon seltsam ihre Interpretationen. Ich wollte erreichen, dass die Aufgaben und Kompetenzen des Unionskommissars festgeschrieben werden, weil die aktuelle Version der Unionsverfassung zu viel Spielraum für Spekulationen und zu viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Nicht immer ist die "gängige Praxis" auch die richtige Praxis.