Original von Helmut Hennrich
Frau Kreittmayr, was auch immer Sie unter "Unionsblockparteien" verstehen: es steht der Unionsebene nicht an, in den Kompetenzbereich der Länder einzugreifen.
Herr Hennrich, man wird es wohl kaum als ungebührlichee Einmischung in den Kompetenzbereich der Länder bezeichnen können, wenn eine Partei, die eine Liste für die Mandate auf Unionsebene aufstellt, sich gleichzeitig auch in den Ländern politisch einbringt und engagiert. Das sind ja zwei völlig voneinander verschiedene Ebenen und Kategorien.
Was die Landesabgeordneten angeht, so habe ich meine Zweifel für den Fall artikuliert, dass diese gleichzeitig Mitglied einer Landesregierung sind. Es steht durchaus die Gefahr im Raum, dass diese dann in erster Linie den partikularen Länderinteteressen verpflichtet sind.
Ich persönlich denke, dass ein Teil des nötigen Umdenkens in diesem Land auch darin besteht, immer einen notwendigen und unausweichlichen Interessengegensatz zwischen Union und Ländern zu konstruieren, dann eine der beiden Seiten einzunehmen, um dann der anderen die eigene Position gewaltsam reinzudrücken. Wir müssen vielmehr zu der Vorstellung kommen, dass hier eine Interessensymbiose vorliegt: dass die Interessen der Union die integrierte Summe der Länderinteressen sind, und dass die Unionsinteressen einen integralen und vitalen Bestandteil der Länderinteressen ausmachen, da die Länder eben Teil der Union sind und letztere sich durch erstere konstituiert. Hier eine entsprechende Symbiose zu schaffen ist meines Erachtens dann auch die Aufgabe der sowohl auf Unions- als auch auf Landesebene engagierten Parteien; und ich sehe nicht, warum die Mitglieder der gleichen Partei, ob sie nun über Unionsliste in der Unionsversammlung sitzen oder in einem Land regieren und über dieses einziehen, nicht eine gemeinsame Linie sollten finden können.
Und zu Ihrem dritten Punkt: Es ist sicherlich richtig, dass ein sachliches und vorsichtiges Ausloten von Kompromissen notwendig ist. Das sollte aber nicht zur Konturlosigkeit in der öffentlichen Meinungsbildung führen.
Das ist gar nicht gefordert und auch nicht nötig. Es ist eine völlig künstliche Gegenüberstellung: entweder trockene, einheitsbreiige Sachlichkeit oder unversöhnliche "Konturiertheit" der Meinungsbildung. Sachlichkeit schließt es nicht aus, dass man auch mal nicht zu einem Konsens kommt.
Es ist richtig, dass die Landesregierungschefs durch den Wähler gewählt werden. Mit der Wahl zum Landesregierungschef bekommen diese aber nicht automatisch das Mandat für einen Sitz in der Legislative der Unionsebene. Da müssen diese sich schon einem gesondertem Vorum stellen.
Ich persönlich sehe nicht, weshalb das zwingend sein sollte, wenn die Ämter gesetzlich und verfassungsmäßig gekoppelt sind und es jedem Wähler also klar ist, dass die Person, die er da wählt, beide Funktionen ausüben wird.