Schwacher konter. Zwischen einer substanziellen Initiative und einer Stammtischrede sind Welten.Original von Brian Mason
Bist du bescheuert? Ich starte doch am laufenden Band Initiativen. Ihr, die wahren Dampfplauderer, seid nur nicht in dem Maße empfängnisbereit.
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Nur weil ich sie befürworte, heißt es nicht, dass sie schon existiert.Original von Rincewind
Als Beführworter der Parteienbewegung, kannst du über die Parteibasis so einiges erreichen.
Hüte dich gefälligst davor, meine grandiosen Konter bewerten zu wollen, du Hornochse.Original von Rincewind
Schwacher konter. Zwischen einer substanziellen Initiative und einer Stammtischrede sind Welten.
In diesem Land brauchst du ein Amt, um deinen Einfluss geltend zu machen. Ich muss die Wahlen abwarten und bis dahin meine Ideen präsentieren. Dann werde ich den Sieg einfahren und den Laden drastisch verändern. Jetzt wirst du dich fragen, wo der Unterschied zu dir liegt? Ich will die Demokratische Union in ihren bestehenden, traditionellen und bewährten Strukturen reformieren. Ihr wollt sie ganz neu aufziehen und abwarten was passiert, um dabei das eigentlich Problem, die Personalnot, zu erhalten.
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Muss ich dir auch noch erklären wie Parteiarbeit funktioniert? :rolleyes:Original von Brian Mason
In diesem Land brauchst du ein Amt, um deinen Einfluss geltend zu machen.
Du stellst einen Antrag in der Partei, die Partei stimmt dem zu, der Abgeordnete der Partei ist damit verpflichtet diesen einzubringen und zu stützen. Erst Recht, wenn ihr in der Regierung seit.
Mensch, du der selbsternannte Retter der Parteien führst dich auf wie ein oppositioneller Einzelkandidat.

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Eine Reform nennen Sie das, Herr Mason? Für mich sieht das eher aus wie Flickschusterei.
Im Übrigen experimentieren wir nicht; unser Konzept ist wohlüberlegt und durchdacht.
Im Übrigen experimentieren wir nicht; unser Konzept ist wohlüberlegt und durchdacht.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
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Frau Kreittmayr, was auch immer Sie unter "Unionsblockparteien" verstehen: es steht der Unionsebene nicht an, in den Kompetenzbereich der Länder einzugreifen. Dort wo die Unionsebene Gestaltungsspielraum besitzt - und der ist weiss Gott nicht allumfassend - nutzt sie ihn, und dass auch zum Wohle der Länder.Original von Kreittmayr
Herr Hennrich, auch Direktabgeordnete gehören Parteien an. Und wenn sich die großen Unionsblockparteien auch etwas mehr um die Länder kümmern würden, statt nur um den Manurier Kuchen, dann würden vielleicht auch die Ländervertreter in höherem Maße aus ihren Reihen kommen und sich ihrer Programmatik verpflichtet fühlen. Nur weil es sich um Landesabgeordnete handelt, heißt das nicht, dass diese eine völlig partikuläre Programmatik haben müssen. Abgesehen davon, dass es wenig mehr Sachlichkeit und das vorsichtige Ausloten von Kompromissen statt blindem Draufhauen der Unionspolitik sicher nicht schaden würden.
Was die Landesabgeordneten angeht, so habe ich meine Zweifel für den Fall artikuliert, dass diese gleichzeitig Mitglied einer Landesregierung sind. Es steht durchaus die Gefahr im Raum, dass diese dann in erster Linie den partikularen Länderinteteressen verpflichtet sind. Dafür ist der Unionsrat als Länderbertretungskammer aber besser geeignet.
Und zu Ihrem dritten Punkt: Es ist sicherlich richtig, dass ein sachliches und vorsichtiges Ausloten von Kompromissen notwendig ist. Das sollte aber nicht zur Konturlosigkeit in der öffentlichen Meinungsbildung führen.
Es ist richtig, dass die Landesregierungschefs durch den Wähler gewählt werden. Mit der Wahl zum Landesregierungschef bekommen diese aber nicht automatisch das Mandat für einen Sitz in der Legislative der Unionsebene. Da müssen diese sich schon einem gesondertem Vorum stellen. Und wenn Sie mir nun antworten wollen, dass der Unionsrat doch zur Legislative der Unionsebene gehört, dann nehmen Sie bitte zur Kenntniss, dass der Unionsrat auch explizit als Vertretungsorgan der Länder auf Unionsebene gedacht ist, ohne dass dieser jedoch Einfluss auf die Regierungsbildung auf Unionsebene hat.Original von Kreittmayr
Es ist mir neu, dass Landesregierungschefs nicht durch die Wähler gewählt werden würden.
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Herr Hennrich, man wird es wohl kaum als ungebührlichee Einmischung in den Kompetenzbereich der Länder bezeichnen können, wenn eine Partei, die eine Liste für die Mandate auf Unionsebene aufstellt, sich gleichzeitig auch in den Ländern politisch einbringt und engagiert. Das sind ja zwei völlig voneinander verschiedene Ebenen und Kategorien.Original von Helmut Hennrich
Frau Kreittmayr, was auch immer Sie unter "Unionsblockparteien" verstehen: es steht der Unionsebene nicht an, in den Kompetenzbereich der Länder einzugreifen.
Ich persönlich denke, dass ein Teil des nötigen Umdenkens in diesem Land auch darin besteht, immer einen notwendigen und unausweichlichen Interessengegensatz zwischen Union und Ländern zu konstruieren, dann eine der beiden Seiten einzunehmen, um dann der anderen die eigene Position gewaltsam reinzudrücken. Wir müssen vielmehr zu der Vorstellung kommen, dass hier eine Interessensymbiose vorliegt: dass die Interessen der Union die integrierte Summe der Länderinteressen sind, und dass die Unionsinteressen einen integralen und vitalen Bestandteil der Länderinteressen ausmachen, da die Länder eben Teil der Union sind und letztere sich durch erstere konstituiert. Hier eine entsprechende Symbiose zu schaffen ist meines Erachtens dann auch die Aufgabe der sowohl auf Unions- als auch auf Landesebene engagierten Parteien; und ich sehe nicht, warum die Mitglieder der gleichen Partei, ob sie nun über Unionsliste in der Unionsversammlung sitzen oder in einem Land regieren und über dieses einziehen, nicht eine gemeinsame Linie sollten finden können.Was die Landesabgeordneten angeht, so habe ich meine Zweifel für den Fall artikuliert, dass diese gleichzeitig Mitglied einer Landesregierung sind. Es steht durchaus die Gefahr im Raum, dass diese dann in erster Linie den partikularen Länderinteteressen verpflichtet sind.
Das ist gar nicht gefordert und auch nicht nötig. Es ist eine völlig künstliche Gegenüberstellung: entweder trockene, einheitsbreiige Sachlichkeit oder unversöhnliche "Konturiertheit" der Meinungsbildung. Sachlichkeit schließt es nicht aus, dass man auch mal nicht zu einem Konsens kommt.Und zu Ihrem dritten Punkt: Es ist sicherlich richtig, dass ein sachliches und vorsichtiges Ausloten von Kompromissen notwendig ist. Das sollte aber nicht zur Konturlosigkeit in der öffentlichen Meinungsbildung führen.
Ich persönlich sehe nicht, weshalb das zwingend sein sollte, wenn die Ämter gesetzlich und verfassungsmäßig gekoppelt sind und es jedem Wähler also klar ist, dass die Person, die er da wählt, beide Funktionen ausüben wird.Es ist richtig, dass die Landesregierungschefs durch den Wähler gewählt werden. Mit der Wahl zum Landesregierungschef bekommen diese aber nicht automatisch das Mandat für einen Sitz in der Legislative der Unionsebene. Da müssen diese sich schon einem gesondertem Vorum stellen.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
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Das ist richtig. Nur wenn Ihre Kritik darauf abzielt: mir ist keine Partei bekannt, die auf Unionsebene aktiv ist, aber nicht in den Ländern.Original von Kreittmayr
Herr Hennrich, man wird es wohl kaum als ungebührlichee Einmischung in den Kompetenzbereich der Länder bezeichnen können, wenn eine Partei, die eine Liste für die Mandate auf Unionsebene aufstellt, sich gleichzeitig auch in den Ländern politisch einbringt und engagiert. Das sind ja zwei völlig voneinander verschiedene Ebenen und Kategorien.
Das ist in der Tat der Idealzustand der Beziehungen zwischen Unions- und Länderebene. Was die reale Umsetzbarkeit angeht, bin ich nach wie vor skeptisch.
Die Problematik, die ich sehe, liegt darin, dass es sich um zwei grundverschiedene Institutionen handelt. Das Unionsparlament - oder die Unionsversammlung - ist ein legislatives Organ der Unionsebene. Das Amt des Landesregierungschefs ist der Exektutive eines Unionslandes zugeordnet. Beide müssen nach meiner Ansicht zwingend getrennt gewählt werden. Ich bin der Überzeugung, dass die im Entwurf enthaltene Regelung, wonach die Länderregierungschefs automatisch das Direktmandat ihres Landes im Unionsparlament eine Verstoß sowohl gegen die horizontale als auch vertikale Gewaltenteilung und einen Verstoß darstellt.Original von Kreittmayr
Ich persönlich sehe nicht, weshalb das zwingend sein sollte, wenn die Ämter gesetzlich und verfassungsmäßig gekoppelt sind und es jedem Wähler also klar ist, dass die Person, die er da wählt, beide Funktionen ausüben wird.
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Ach ja? Nennen Sie mir einen einzigen SPDU-Landesverband, der sich aktiv als Partei an der Landespolitik beteiligt.Original von Helmut Hennrich
Das ist richtig. Nur wenn Ihre Kritik darauf abzielt: mir ist keine Partei bekannt, die auf Unionsebene aktiv ist, aber nicht in den Ländern.

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Gerne: mit Gladstone stellen wir den den Präsidenten der Republik Salbor, wo auch der Genosse Weissenberg aktiv ist, Kauli ist Ministerpräsident in Katista, ich selber bin Mitglied des Freisteinischen Landtags und bringe mich dort so oft es geht ein. Was die Altivität auf Länderebene angeht, brauchen wir Sozialdemokraten unser Licht nun wahrlich nicht unter den Scheffel zu stellen.Original von Montgomery Scott
Ach ja? Nennen Sie mir einen einzigen SPDU-Landesverband, der sich aktiv als Partei an der Landespolitik beteiligt.
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Nunja, sie mögen präsent sein, aktiv ist aber doch was anderes.Original von Helmut Hennrich
Das ist richtig. Nur wenn Ihre Kritik darauf abzielt: mir ist keine Partei bekannt, die auf Unionsebene aktiv ist, aber nicht in den Ländern.
Man muss nur wollen.
Ich sehe hier keine Probleme. Zum einen findet hier keine tatsächliche Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative statt, weil die Amtsträger die betreffenden zwei Funktionen auf zwei völlig verschiedenen Ebenen ausüben. In ihrer Funktion als Exekutive werden sie durch die demokratischen Kontrollorgane auf Landesebene kontrolliert, in ihrer Funktion als Gesetzgeber stehen sie nach wie vor der Unionsregierung als Exekutive gegenüber. In allen Fällen werden sie zusätzlich noch durch die Präsenz der Unionsmandatäre und ihre parteipolitischen Verbindungen eingeschränkt, ebenso wie durch die demokratische Kontrolle des Volkes mittels Wahl.Die Problematik, die ich sehe, liegt darin, dass es sich um zwei grundverschiedene Institutionen handelt. Das Unionsparlament - oder die Unionsversammlung - ist ein legislatives Organ der Unionsebene. Das Amt des Landesregierungschefs ist der Exektutive eines Unionslandes zugeordnet. Beide müssen nach meiner Ansicht zwingend getrennt gewählt werden. Ich bin der Überzeugung, dass die im Entwurf enthaltene Regelung, wonach die Länderregierungschefs automatisch das Direktmandat ihres Landes im Unionsparlament eine Verstoß sowohl gegen die horizontale als auch vertikale Gewaltenteilung und einen Verstoß darstellt.
Eine sachliche Korrektur allerdings noch: Der gegenwärtige Entwurf sieht keine verpflichtende Kopplung vor, sondern lediglich die Option, dass die Länder eine solche jeweils für sich einrichten können, wenn sie das wünschen.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
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