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Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 15:38
von Joeli Veitayaki
ich werde überlegen, ob ich noch so viel Energie für etwas aufbringe, was offensichtlich eh keinen wirklich interessiert.

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 15:39
von Palin Waylan-Majere
*greift sich an den Kopf und verlässt das Unionsparlament*

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 15:52
von Michael Schneider
Original von Joeli Veitayaki
ich werde überlegen, ob ich noch so viel Energie für etwas aufbringe, was offensichtlich eh keinen wirklich interessiert.
Mir scheint diese Diskussion dient inzwischen einzig dazu ihrem Cato-Komplex nachzugeben "Ceterum censeo Carthaginem delendam esse - Im übrigen bin ich der Meinung das sowieso alle unsacvhlich sind und ich der einzige bin, der alles richtig macht! Und deswegen diskutiere ich auch gar nicht!"

DAS ist unsachlich.

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 17:51
von Joeli Veitayaki
Von einem "Ceterum censeo" spricht man dann, wenn eine Forderung beharrlich wiederholt wird. Dies hat nichts damit zu tun, dass ich hier versucht habe, das nicht ausreichend definierte Grundproblem "Unionsexekution" im Konsens etwas aufzuhellen und sie mein Ansinnen sofort als persönliches Problem unterstellt haben.

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 17:58
von Joeli Veitayaki
Da es bei der Unionsexekution i.d.R. darum geht, einen Landesherrn zu finden folgender Vorschlag:

- Unionskommissar darf kein (aktueller) Bewohner des Landes sein, in dem er als UK eingesetzt wurde

- er ist für folgendes zuständig:

a) Durchführung der Wahlen zum Landesherrn, respektive Bestellung des Wahlleiters.
b) notwendigenfalls Durchführung der Wahlen im Landesparlament, falls dort kein Vorsitzender vorhanden ist
c) Aufsicht über die Landesbehörden, also Landespolizei und ähnlichem

außerdem:

d) zeitnahe Berichterstattung im Unionsrat über die durchgeführten Maßnahmen
e) Enthaltung jeglicher politischer Äußerungen innerhalb des Landes in dem er eingesetzt wurde.

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 18:48
von Hajo Poppinga
Eine Berichterstattungspflicht finde ich gut. Was die Bestimmung angeht, daß der Unionskommissar kein Bewohner des Landes sein darf, das halte ich für kontraproduktiv.

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 18:56
von Joeli Veitayaki
warum kontraproduktiv? Die Unabhängigkeit ist meines Erachtens vorrangig

die Berichterstattung ist ja bisher nur für den Präsident vorgesehen, aber das betrifft eher die "Installation" des Kommissars.
Artikel 23 - Unionsexekution
(1) ....
(2) ... Der Unionspräsident muss dem Unionsrat über die getroffenen Maßnahmen Bericht erstatten.

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 23:03
von Fabian Montary
Der Unionskommissar handelt nur als Vertreter des Unionspräsidenten. Streng genommen ist also der Unionspräsident temporär Regierungschef des Unionslandes. Das Konstrukt ist ähnlich wie das des Governor-General in Albernia: Die Königin ist Staatsoberhaupt, aber der Generalgouverneur erledigt die Aufgaben, was seine Cheffin nicht von ihrem Dienst entbindet, sondern sie nur entlastet. Demnach hat auch weiterhin der Unionspräsident als eigentlicher Regierungschef des Landes dann die Rechenschaftspflicht gegenüber dem Unionsrat. Das ist schon richtig so.

Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 09:47
von Joeli Veitayaki
naja, ich würde nicht soweit gehen, dass ich den Unionskommissar als "Regierungschef" bezeichnen würde. Das gibt die Lesart der Unionsverfassung nun mE doch nicht her. Die "Aufsicht über die Landesbehörden" impliziert das eigentlich nicht zwingend. Aufsicht heißt "überwachen" und nicht "selbst handeln".

Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 10:02
von Fabian Montary
Der Unionspräsident hat eben nicht nur Aufsichtsrecht und -pflicht, sondern ganz klar Weisungsrecht, wie Sie Artikel 23 II 1 Unionsverfassung entnehmen können.