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Verfasst: Di 13. Dez 2011, 20:30
von Heinrich Julius von Jagonburg
Nunja, ich warte eigentlich darauf, dass die Wahl vorbereitet wird.

Verfasst: Mi 14. Dez 2011, 04:37
von Gerhard Cheman
Nun, darauf warten nicht nur Sie, auch u. a. der Unionsrat wartet darauf.
Wer ernennt einen Wahlleiter bzw. gibt die verfassungsgemäßen Grunddaten für eine Wahl heraus?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 02:39
von Gerhard Cheman
Ich danke Ihnen für die Ernennung zum Wahlleiter, dieser Aufgabe komme ich sehr gerne nach.
Allerdings weise ich darauf hin, laut Verfassung und Wahlgesetz hier in Imperia sind von "Regierungsseite" noch einige Daten und Dinge erledigt werden, bis ich als Wahlleiter handeln kann.

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 21:08
von Heinrich Julius von Jagonburg
Ist mir bekannt, ich kümmere mich alsbald darum.

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 12:58
von Gerhard Cheman
Sehr gut.

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 16:35
von Heinrich Julius von Jagonburg
Die Verfassung sieht lediglich die Ernennung des Wahlleiters vor, keine weitere Verkündung oder Festlegung von Fristen.

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 13:12
von Gerhard Cheman
Bitte beachten Sie das Wahlgesetz....Ein Wahlleiter kann erst nach einigen Schritten die durch eine "Regierung" kommen müssen handeln.
Bitte beachten Sie auch die drängende Zeit, sonst müssen wir evtl. doch über eine Unionsexekution reden, auch um Wahlen gesetzestreu herbeiführen zu können.

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 17:27
von Heinrich Julius von Jagonburg
Dieser Regierung gehöre ich aber, wenn wir es ganz genau nehmen, auch nicht an. Die Verfassung müsste da deutlicher sein, oder aber wir müssen das Wahlgesetz überarbeiten.

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 22:28
von Hasso von Blumenthal
Vielleicht wählen wir erstmal einen neuen Imperialkanzler? Diese Situation wird doch kein Novum in der imperianischen Geschichte sein. Wie ging man denn früher vor?

Verfasst: Fr 23. Dez 2011, 13:26
von Gerhard Cheman
Original von Heinrich Julius von Jagonburg
Dieser Regierung gehöre ich aber, wenn wir es ganz genau nehmen, auch nicht an. Die Verfassung müsste da deutlicher sein, oder aber wir müssen das Wahlgesetz überarbeiten.
Das ist mir bewusst, aber Sie können eine(n) Vertreter(in) ernennen. Auf jedenfall kann ich als Wahlleiter hier nicht alleine tätig werden.

Notfalls kann nur noch eine Unionsexekution helfen, das könnte man aber umgehen....