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Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:14
von Vanessa Garland
Original von Joeli Veitayaki
den Worten der Frau Garland folgend hab ich das natürlich ausschließlich ironisch und scherzhaft gemeint, das mit der verurteilten Rechtsbrecherin. Sie ist eine mit Geldbusse bestrafte Tatbestandsmerkmalerfüllerin.
Ich habe Sie darauf hinzuweisen, dass die Unionsanwaltschaft das wie ich aus sicherer Quelle weiß anders sieht - Scherz und Ironie schließen einen Tatbestand nach §§ 66 f. StGB nicht aus! Entsprechend habe ich weiter darauf zu beharren, dass Sie diese Verleumdung zurücknehmen.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:14
von Erik Schott
Original von Fabian Montary
Würstchen und Ginger Ale bitte. :)
Aber gerne doch. :)

Überreicht ihm ein heißes Würstchen und eine Flasche Ginger Ale.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:16
von Joeli Veitayaki
Original von Vanessa Garland

Ich habe Sie darauf hinzuweisen, dass die Unionsanwaltschaft das wie ich aus sicherer Quelle weiß anders sieht - Scherz und Ironie schließen einen Tatbestand nach §§ 66 f. StGB nicht aus! Entsprechend habe ich weiter darauf zu beharren, dass Sie diese Verleumdung zurücknehmen.
ich wiederhole: sie leugnen, dass das Strafverfahren wegen Beleidigung gegen sie mit Beschluß des Unionsgerichtes nach Zahlung einer Geldstrafe von 450 Bramer eingestellt wurde?

Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:17
von Fiete Schulze
Original von Jan-Claudius von Blomkohl

Oder Sie koennten auch einfach weghoeren. :rolleyes:
Vielleicht könnte sich Herr Veitayaki auch einfach mal für seine Verleumdung entschuldigen, wäre doch wohl angebrachter als "weghören" oder?

Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:18
von Joeli Veitayaki
Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. ich weiß aber, dass das Strafverfahren wegen Beleidigung gegen Frau Garland mit Beschluss des Unionsgerichtes nach Zahlung einer Geldstrafe von 450 Bramer eingestellt wurde. Also kann es keine Verleumdung sein, weil diese Behauptung wahr ist.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:23
von Fabian Montary
Original von Erik Schott

Aber gerne doch. :)
Überreicht ihm ein heißes Würstchen und eine Flasche Ginger Ale.
Vielen Dank, Mr. Schott. :)

Er gibt ihm fünf Bramer dafür und setzt sich auf eine Bank, um dem Geschehen weiter lauschen zu können...

Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:24
von Joeli Veitayaki
ich geb ihnen zehn Bramer Herr Schott, ich hab Hunger.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:24
von Vanessa Garland
Original von Joeli Veitayaki
Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. ich weiß aber, dass das Strafverfahren wegen Beleidigung gegen Frau Garland mit Beschluss des Unionsgerichtes nach Zahlung einer Geldstrafe von 450 Bramer eingestellt wurde. Also kann es keine Verleumdung sein, weil diese Behauptung wahr ist.
Aber die Behauptung, ich sei eine "verurteilte Rechtsbrecherin" ist und bleibt unwahr. Das Verfahren ist eingestellt worden, da das Gericht eine Verurteilung gerade nicht als geboten ansah, die Notwendigkeit des mit einer Verurteilung verbundenen sozialethischen Tadels also verneint hat.

Glauben Sie, ich habe Lust Sie mit Strafanträgen zu überschütten, und das Klima zwischen uns auch und gerade im Hinblick auf die Westlichen Inseln total zu vergiften? Ich verlange nicht mal eine Entschuldigung, Sie müssen also gar nichts tun, was Sie als an Ihrer Ehre kratzend empfinden könnten.

Sagen Sie einfach, Sie hätten sich da geirrt oder falsch ausgedrückt, und die Sache ist vergessen!

Verfasst: So 14. Jun 2009, 18:43
von Fiete Schulze
Original von Joeli Veitayaki
Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. ich weiß aber, dass das Strafverfahren wegen Beleidigung gegen Frau Garland mit Beschluss des Unionsgerichtes nach Zahlung einer Geldstrafe von 450 Bramer eingestellt wurde. Also kann es keine Verleumdung sein, weil diese Behauptung wahr ist.
Ähm...ich werfe noch mal Ihre Behauptung in die Runde: "verurteilte Rechtsbrecherin"

Verfasst: So 14. Jun 2009, 19:01
von Antonio Sandro
Vielleicht sollte das Unionsstrafgericht und die Unionsanwaltschaft bereits jetzt in die Sommerpause gehen bis sich alle wieder abgeregt haben.