
Manuri, den 14. Juni 2009
PRESSEMITTEILUNG
Die Oberste Unionsanwaltschaft warnt im Zusammenhang mit der derzeitigen Anzeigenflut aus dem politischen Lager, die Anklage- und Ermittlungsbehörden der Demokratischen Union für politischen Streitigkeiten und nachträglichem Wahlkampf zu instrumentalisieren.
Bei erkennbar politischen Hintergrund wird sich die Oberste Unionsanwaltschaft die Möglichkeit offenhalten, die Ermittlungssache wegen Geringfügigkeit gemäß §5 UStPG einzustellen, wenn sich strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nach eingehender Prüfung nicht oder nicht in ausreichender Hinsicht erkennen lassen.
Eine Überprüfung auf §90 UStGB (Vortäuschen einer Straftat) erfolgt routinemäßig.
gez.
Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt


