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Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 13:10
von Michael Schneider
Das ist keine Implizierung, das ist so: was nicht eingetragen ist, ist keine Partei. Eine Führung einer Partei ohne Eintragung ist ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, was nach 30 Tagen zur Auflösung der Partei führt.

Aber wenn sie unbedingt sich auflösen lassen wollen...

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 13:38
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sie greifen Ihre Argumente haltlos aus der Luft. Eine Auflösung kann nur durch ein UGH-Urteil erfolgen, wenn eine verfassungsfeindliche und extremistische Haltung nachgewiesen werden kann. Es ist nur möglich den Parteienstatus abzuerkennen.

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 14:03
von Franz Sendlhofer
Original von Michael Schneider
Das ist keine Implizierung, das ist so: was nicht eingetragen ist, ist keine Partei. Eine Führung einer Partei ohne Eintragung ist ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, was nach 30 Tagen zur Auflösung der Partei führt.

Aber wenn sie unbedingt sich auflösen lassen wollen...
Ist die FVP, nur weil sie sich nicht dem Manurischen Parteiengesetz unterwirft, organisatorisch keine Partei mehr?

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 14:04
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Meiner Meinung nach nur ohne offiziellen Parteienstatus.

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 15:06
von Hajo Poppinga
Original von Robert Cullen
Wenn Sie nicht eingetragen ist, kann sie auch nicht kandidieren.
Schwachsinn. In der Union haben die Parteien Gott sei Dank nicht ein solches Monopol.

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 19:23
von pjotr
Original von Franz Sendlhofer

Ist die FVP, nur weil sie sich nicht dem Manurischen Parteiengesetz unterwirft, organisatorisch keine Partei mehr?
jep

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 20:09
von Franz Sendlhofer
Faktisch ist bei der FVP allerdings nichts anders, nur dass man sich nicht mehr dem Parteiengesetz unterwerfen mag.

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 20:10
von Vanessa Garland
Toll, ich suche mir dann ab sofort auch aus, welchem demokratisch beschlossenen Gesetz ich mich denn "unterwerfen" will, und auf welches ich pfeife. :rolleyes:

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 20:11
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Meine Auffassung ist, dass es auch Parteien geben kann, welche keinen offiziellen Parteienstatus haben, dies wären dann zur Zeit die IRP und die FVP. Beiden ist es bisher nicht verboten, die Bezeichnung Partei im Namen zu führen, also werde ich für die IRP keinen anderen Namen suchen.

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 20:25
von pjotr
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Meine Auffassung ist, dass es auch Parteien geben kann, welche keinen offiziellen Parteienstatus haben, dies wären dann zur Zeit die IRP und die FVP. Beiden ist es bisher nicht verboten, die Bezeichnung Partei im Namen zu führen, also werde ich für die IRP keinen anderen Namen suchen.
Sie sind auch ein intelligentes Lebewesen, das nur offiziell den Status "intelligent" trägt...