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Verfasst: Sa 5. Apr 2014, 19:56
von Fanny von Hammersmarck
Wobei natürlich die Frage bliebe, Frau Unionskanzlerin, ob der Wahlleiter zur Übernahme dieser Aufgabe bereit ist. Also über die verfassungskonforme Auslegung eines Gesetzes zu entscheiden.
Ich könnte es ihm nicht verübeln, wenn er sich als Beamter einfach auf den Standpunkt stellt, nach dem Gesetz zu handeln und den Ball damit im Zweifelsfall an das Oberste Unionsgericht weiterzuspielen.
Verfasst: Sa 5. Apr 2014, 20:00
von Helen Bont
Das ist durchaus möglich. Eine andere Möglichkeit wäre es, sich an die Unionsregierung zu wenden und deren Stellungnahme einzuholen und dann nach dieser zu verfahren.
Verfasst: Sa 5. Apr 2014, 20:04
von Fanny von Hammersmarck
Wie auch immer. Klüger wäre es in jedem Fall gewesen, erst eine zwischen Unionsparlament und Unionsrat konsensfähige Verfassungsänderung abzuwarten und dann ein an diesen angepasstes neues Wahlgesetz zu beschließen.
Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 11:39
von Helen Bont
Original von Fanny von Hammersmarck
Wie auch immer. Klüger wäre es in jedem Fall gewesen, erst eine zwischen Unionsparlament und Unionsrat konsensfähige Verfassungsänderung abzuwarten und dann ein an diesen angepasstes neues Wahlgesetz zu beschließen.
Mag sein. Ich denke aber, dass der Weg über eine verfassungskonforme Auslegung ebenfalls gangbar ist. Ich erinnere nur an die letzte Kontroverse um die Geschäftsordnung des Unionsparlaments und das damit verbundene Rederecht der Länderregierungschefs im Unionsparlament.
Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 13:12
von Peter Vain
Nur mal so am Rande gefragt: Ist ein Gesetz nicht ein Gesetz und muss so ausgelegt werden, wie es der Gesetzgeber beschrieben hat und nicht anders?
Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 21:06
von Raphaëlle Barré-Sinoussi
Original von Peter Vain
Nur mal so am Rande gefragt: Ist ein Gesetz nicht ein Gesetz und muss so ausgelegt werden, wie es der Gesetzgeber beschrieben hat und nicht anders?
Die historische Auslegung ist eine eines größeren Auslegungskanons.
Verfasst: Mi 7. Mai 2014, 22:10
von Johannes Kleven
Am 19. April wurde dem Unionsrat das Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zugeleitet. Bis heute hat er es nicht für nötig befunden, sich damit zu befassen.
Darf ich fragen, wo jetzt die Aufschrei einer Frau von Hammersmarck bleib, wo das Traurige-Schauspiel-Gerede von Frau Gribonne-Fritz, der weise Kommentar eines Herrn Altmann, wonach "inkompetente Politiker dem Fortschritt im Wege" stehen, gegen wen richtet sich jetzt die Häme von Frau von Hammersmarck? Wo sind jetz alle, die sich noch vor kurzer Zeit so echauffiert haben?
Oder meldet sich jetzt niemand zu Wort, nur weil jetzt nicht gegen die KDU polemisiert werden kann?
Verfasst: Mi 7. Mai 2014, 22:25
von Maximilian von Brinckmann
Original von Johannes Kleven
Am 19. April wurde dem Unionsrat das Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zugeleitet. Bis heute hat er es nicht für nötig befunden, sich damit zu befassen.
Darf ich fragen, wo jetzt die Aufschrei einer Frau von Hammersmarck bleib, wo das Traurige-Schauspiel-Gerede von Frau Gribonne-Fritz, der weise Kommentar eines Herrn Altmann, wonach "inkompetente Politiker dem Fortschritt im Wege" stehen, gegen wen richtet sich jetzt die Häme von Frau von Hammersmarck? Wo sind jetz alle, die sich noch vor kurzer Zeit so echauffiert haben?
Oder meldet sich jetzt niemand zu Wort, nur weil jetzt nicht gegen die KDU polemisiert werden kann?
Wie im Kindergarten ist es hier manchmal... Mal abseits von der Polemik Ihrerseits vielleicht etwas, das zur Sachdebatte beiträgt. Was hat der Unionsrat in außenpolitischen Fragen zu suchen? Das ist in der Unionsverfassung nicht vorgesehen. Demnach würde ich den Fehler viel mehr beim Präsidenten des Unionsparlamentes sehen, der dessen Beschluss an den Unionsrat statt an das Unionspräsidialamt weitergeleitet hat. Wenn man sich darauf einigt, dass sich damit überhaupt die Gesetzgebung zu befassen hat, was – wie Frau Dr. Gribonne-Fritz im Übrigen in der Debatte im Unionsparlament angemerkt hat – äußerst fragwürdig ist. Die Häme, die Sie hier an den Tag legen, Herr Kleven, steht Ihnen nicht. Vielleicht sollten Sie sich zunächst mit der rechtlichen Materie auseinandersetzen ehe Sie hetzen. Der Fehler liegt bei der Unionskanzlerin, die die Sanktionen in das Parlament eingebracht hat, wo sie eigentlich nichts zu suchen haben – meiner Meinung nach – und selbst wenn, dann auf keinen Fall im Unionsrat zu behandeln sind, da das gesetzgeberische Primat der Außenpolitik ausschließlich dem Unionsparlament zusteht. Ein wenig mehr Sachlichkeit täte der Debatte gut.
Verfasst: Mi 7. Mai 2014, 22:43
von Johannes Kleven
Original von Maximilian von Brinckmann
Wie im Kindergarten ist es hier manchmal... Mal abseits von der Polemik Ihrerseits vielleicht etwas, das zur Sachdebatte beiträgt. Was hat der Unionsrat in außenpolitischen Fragen zu suchen? Das ist in der Unionsverfassung nicht vorgesehen. Demnach würde ich den Fehler viel mehr beim Präsidenten des Unionsparlamentes sehen, der dessen Beschluss an den Unionsrat statt an das Unionspräsidialamt weitergeleitet hat. Wenn man sich darauf einigt, dass sich damit überhaupt die Gesetzgebung zu befassen hat, was – wie Frau Dr. Gribonne-Fritz im Übrigen in der Debatte im Unionsparlament angemerkt hat – äußerst fragwürdig ist. Die Häme, die Sie hier an den Tag legen, Herr Kleven, steht Ihnen nicht. Vielleicht sollten Sie sich zunächst mit der rechtlichen Materie auseinandersetzen ehe Sie hetzen. Der Fehler liegt bei der Unionskanzlerin, die die Sanktionen in das Parlament eingebracht hat, wo sie eigentlich nichts zu suchen haben – meiner Meinung nach – und selbst wenn, dann auf keinen Fall im Unionsrat zu behandeln sind, da das gesetzgeberische Primat der Außenpolitik ausschließlich dem Unionsparlament zusteht. Ein wenig mehr Sachlichkeit täte der Debatte gut.
Gut, lassen wir die Würze der Polemik beiseite und beschränken uns auf die Sachlichkeit.
Dann stellt sich für mich zunächst einmal die Frage nach der gesetzlichen Ermächtigung, wonach die Unionsregierung ermächtigt wäre, per Verordnung Sanktionen zu verhängen. Ich denke, wir sind uns daerin einig, dass das Handeln der Exekutive immer einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
Des Weiteren: würde es sich bei besagtem Gesetz um einen internationalen Vertrag handeln, würde ich Ihnen ohne Weiteres zustimmen. Hier handelt es sich aber um einen Vertrag mit einer ausländischen Macht, sondern um Strafmaßnahmen gegen eine ausländische Macht.
Und einmal angenommen, es ist zutreffend, dass der Unionsrat in diesem Falle nicht zustimmen muss, so dürfte es im Sinne eines gegenseitigen rücksichtsvollen Verhaltens sein, dass der Unionsrat, wie schon geschehen, dem Unionsparlamentspräsidenten einen entsprechenden freundlichen Hinweis geben. Ich
denke nicht, dass es jemanden geschadet hätte.
So reagiert der Unionsrat nicht und alles bleibt in der Schwebe.
RE: Glückwunsch, liebe Unionsparlamentarier ...
Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 01:41
von Johannes Kleven
Original von Fanny von Hammersmarck
...
das haben Sie wirklich toll hinbekommen! :klatsch:
Insbesondere die KDU wird künftig daran zu erinnern sein, wenn sie mal wieder den Unionsrat abschaffen und die Länder zusammenschließen oder zu Provinzen mit ernannten Statthaltern degradieren will.
Aber es dabei nicht einmal schafft, einen von ihrer Unionsvorsitzenden als Unionskanzlerin und Unionsaußenministerin ausgehandelten Vertrag im Unionsparlament zu ratifizieren. Weil kein einziger KDU-Abgeordneter überhaupt zur Abstimmung erschienen ist!
Vielleicht sollte man zuerst lieber den KDU-Klub im Unionsparlament mit irgendwem zusammenschließen? Oder die Union als Provinz den Ländern unterstellen?
Nun, Frau von Hammersmarck, wie lautet Ihr Kommentar zur spitzenmäßigen Arbeit des Unionsrates? ... Ach, ich vergaß, Sie haben sich ja mittlerweile auch abgeseilt.