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Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 12:43
von Michael Schneider
Die Partei ist übrigens gar keine Partei. jedenfalls ist sie nicht eingetragen.
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 12:44
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ja und?
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 12:49
von Robert Cullen
Wenn Sie nicht eingetragen ist, kann sie auch nicht kandidieren. BTW: müssen in einer Partei nicht immer 2 sein? Wer ist ihr 2.?
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 12:54
von Franz Sendlhofer
Sicher kann man kandidieren. Dann ist es eben nur eine Liste.
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 12:56
von Robert Cullen
Aber doch auch eine Partei oder? Ich gehe jetzt allgemein von der Reichspartei aus, nicht von der Liste. Da muss man zu zweit sein, oder?
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 12:57
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Wir haben Mitglieder die sich nicht umbedingt groß zur Schau stellen wollen.
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 13:00
von Michael Schneider
Müssen sie aber wenn sie den Namen "Partei" behalten wollen. Man darf sich auch nciht einfach "e.V." nennen, wenn man gar nicht eingetragen ist.
Nennen sie sich dann eben Imperianische Reichsliste, oder so.
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 13:02
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Zeigen Sie mir erst die Gesetzesstelle, die dieses Begriffsmonopol definiert.
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 13:05
von Michael Schneider
Lesen sie dazu das Parteiengesetz.
§ 2 – Gründung einer Partei
(1) Eine neue Partei muss im [...] Parteienverzeichnis eingetragen werden.
[...]
§ 3 – Organisation einer Partei
(1) Eine Partei muss über mindestens zwei im Parteienverzeichnis eingetragene Mitglieder verfügen.
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 13:07
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Da steht aber nicht: "Vereinigungen, welche nicht im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen sind, dürfen die Bezeichnung Partei nicht führen".
