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Verfasst: Do 11. Dez 2008, 16:25
von Rex Marker
Seien wir ehrlich - gibt es Arbeitsverträge für die Botschafter? In meinen Augen übernimmt ein Unionskommisar die Leitung/Aufsicht über eine Institution (im weiteren Sinne). Dementsprechend sollte er genau so bezahlt werden.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 16:29
von SRM
Original von Rex Marker
Seien wir ehrlich - gibt es Arbeitsverträge für die Botschafter? In meinen Augen übernimmt ein Unionskommisar die Leitung/Aufsicht über eine Institution (im weiteren Sinne). Dementsprechend sollte er genau so bezahlt werden.
Diese stehen aber auch explizit im Besoldungsgesetz.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 16:45
von pjotr
Original von SRM
Diese stehen aber auch explizit im Besoldungsgesetz.
Angestellte von Unionsorganen auch.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 16:47
von Hajo Poppinga
Original von Rex Marker
Seien wir ehrlich - gibt es Arbeitsverträge für die Botschafter? In meinen Augen übernimmt ein Unionskommisar die Leitung/Aufsicht über eine Institution (im weiteren Sinne). Dementsprechend sollte er genau so bezahlt werden.
Für Mitglieder des Diplomatischen Dienstes gibt es entsprechende Bestimmungen genauestens im Gesetz. Sie haben eine abschlägige Antwort des Unionskanzlers erhalten, ich habe Ihnen geschildert, wo es hakt. Wenden Sie sich nunmehr also an Ihre vorgesetzte Dienststelle oder beschreiten Sie den Rechtsweg. Die Unionsregierung kann Ihnen vorerst nicht weiterhelfen.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 16:50
von Hajo Poppinga
Original von pjotr
Angestellte von Unionsorganen auch.
Herr Kollege, Sie sind doch auch ein Jurist. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung sollte also bekannt sein.

Sofern man annimmt. daß Herr Marker Angestellter eines Unionsorgans ist, werfe man einen Blick in §7 I UDG. Ohne Arbeitsvertrag der vorgesetzten Dienststelle kein Gehalt. Vorgesetzte Dienststelle ist das Unionspräsidialamt, nicht die Unionsregierung.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 17:06
von pjotr
Original von Hajo Poppinga
Herr Kollege, Sie sind doch auch ein Jurist. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung sollte also bekannt sein.

Sofern man annimmt. daß Herr Marker Angestellter eines Unionsorgans ist, werfe man einen Blick in §7 I UDG. Ohne Arbeitsvertrag der vorgesetzten Dienststelle kein Gehalt. Vorgesetzte Dienststelle ist das Unionspräsidialamt, nicht die Unionsregierung.
War zugegebenermaßen etwas überspitzt formuliert

Ich bin aber der Meinung, dass alleine das Arbeitsverhältnis die schon die Grundlage für die Gehaltszahlung bietet, nicht erst der Arbeitsvertrag. Man könnte auch soweit gehen, dass mit der Ernennung zum Unionskommissar konkludent ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 17:13
von Hajo Poppinga
Dann wären aber die essentalia negotii nicht eingehalten.

Verfasst: Do 11. Dez 2008, 17:17
von pjotr
Im Prinzip ja. In einem solchen Fall kann man sich jedoch auch nachträglich über nicht geregelte Vertragsinhalte einig werden. Oder man geht davon aus, dass soweit keine andere Regelung getroffen ist die 800 bzw. 1500 Bramer als konkludenter Vertragsinhalt anzusehen sind.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 19:51
von Montgomery Scott
Original von Hajo Poppinga
Ohne Arbeitsvertrag der vorgesetzten Dienststelle kein Gehalt.
"Ohne Arbeitsvertrag kein Bediensteter" ist wohl nach der Gesetzeslage treffender.
Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 00:12
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von Rex Marker
Seien wir ehrlich - gibt es Arbeitsverträge für die Botschafter? In meinen Augen übernimmt ein Unionskommisar die Leitung/Aufsicht über eine Institution (im weiteren Sinne). Dementsprechend sollte er genau so bezahlt werden.
Als ich im Unionspräsidialamt mal als Staatssekretärin beschäftigt war unter dem Unionspräsidenten von Rohan-Mason gab es einen Arbeitsvertrag; wie Herr Poppings bereits richtig bemerkt hat, ist Ihre Anlaufstelle das Unionspräsidialamt. Weshalb wehren Sie sich denn vehemment dort vorzusprechen?