Seite 5 von 8
Verfasst: Di 30. Okt 2007, 14:52
von William C. Ashcraft
Ob man eventuell die Körperverletzung wegfallen lässt oder ob dieser Vorwurf weiterhin aufrecht erhalten wird.
Verfasst: Di 30. Okt 2007, 15:11
von Konrad Grimm
Nein. Ich bleibe dabei, dass mindestens Eventualvorsatz vorliegt. Jeder Mensch bei klarem Verstand muss wissen, dass jemand sich verletzen kann, wenn man seine Kleidung anzündet.
Verfasst: Di 30. Okt 2007, 15:26
von William C. Ashcraft
In Ordnung.
Möchten Sie noch irgendwelche Beweisanträge stellen oder Zeugen vernehmen?
Verfasst: Do 1. Nov 2007, 17:00
von William C. Ashcraft
Herr Unionsanwalt, würden Sie sich eventuell dazu herablassen mit dem Gericht zu reden?

Verfasst: Do 1. Nov 2007, 17:17
von Konrad Grimm
Entschuldigung, übersehen.
Ich möchte den Geschädigten zur Sache hören.
Verfasst: Do 1. Nov 2007, 18:18
von William C. Ashcraft
In Ordnung, dann fahren wir nun mit der Vernehmung von Herrn Fabian Montary fort.
Mr. Montary, schildern Sie dem Gericht doch einmal wie sich die Sache aus ihrer Sicht zugetragen hat.
Verfasst: Do 1. Nov 2007, 23:45
von Fabian Montary
Gern, Herr Vorsitzender, Herr Unionsanwalt. Ich befand mich an besagtem Samstag auf dem Öffentlichen Platz der Unionshauptstadt Manuri, wo eine Debatte über den gemeinsamen Misstrauensantrag von den Unionsparlamentsmitgliedern Kreittmayr und Poppinga gegen Unionskanzler Connor lief. Als das inhaltliche Gespräch abklung, zogen mehrere Anwesende, wie auch ich, eine Zigarre oder Zigarette. Kurz nachdem meine Zigarre brannte, merkte ich Hitze an meinem Rücken, reflexartig entledigte ich mich meines Blazers und drehte mich um, um die mögliche Brandquelle auszumachen. Die fand ich recht schnell in der Hand des Angeklagten, wo sich noch ein brennendes Sturmfeuerzeug befand. Nachdem die Flammen an mein Blazer auf dem Boden ausgetreten waren, ging ich auf den Angeklagten zu und fragte ihn, was das sollte. Er entgegnete mich etwas von wegen Gefährdung anderer durch den Rauch, worauf ich ihm das Angebot machte, von einer Strafanzeige abzusehen, sofern er mir den entstandenen Schaden ersetzt. Darauf ist er nicht eingegangen, so habe ich die Anzeige bei der Unionsanwaltschaft eingereicht.
Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 00:10
von Konrad Grimm
Der Angeklagte hat also nicht den Eindruck von jemandem gemacht, dem ein Versehen unterlaufen ist, wie uns das die Verteidigung glauben machen will, er war nicht etwa peinlich berührt oder ähnliches?
Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 01:47
von Fabian Montary
Genauso ist es.
Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 13:34
von Konrad Grimm
Kein Anzeichen von Reue, keine Entschuldigung.
Da von einem Versehen zu sprechen ist Unsinn.
Im Gegenteil belegt die Bemerkung des Angeklagten über das Rauchen, das der Umgebung schade, dass er dem Geschädigten hier Schaden, und zwar wie beim Rauchen körperlichen Schaden zufügen wollte.
Keine Fragen mehr an den Zeugen.