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Verfasst: Do 21. Jun 2012, 10:04
von Maximilian von Brinckmann
Herr Sperling, Sie verbeißen sich und verkennen den Sinn und Zweck der Norm bzw. des gesamten Rechtstextes. Vielleicht überlassen Sie die Interpretation den Juristen...

Herr Trautmann, da müsste mal jemand klagen, etwa ein Mitglied des Unionsparlaments, dass es endlich einen Vorschlag des Unionspräsidenten für die Kanzlerschaft haben möchte, im Zuge eines Organstreitverfahrens.

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 14:39
von Rovan Trautmann
Dabei stellt sich eben die Frage nachd er Legitimation zur Klage. Laut Herrn Sperling, unserem Unionspräsidenten, bin ich de juris kein legitimierter Minister und daher auch nicht Mitglied im Parlament.
Ich denke wir sollten mal die Nachwahlen abwarten und dann ist das Theme "Legitimation oder nicht" hoff ich von Tisch.

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 19:42
von Franz Sperling
Original von Niko Wirt

Interpretationsspielraum hin und her: In Zeiten wie diesen ist nun mal leider nichts anderes möglich und sich da eisern auf jeden Buchstaben zu setzen könnte die DU aus den Angeln heben. Außerdem ist es nicht im Sinne von den Bürgern der DU hier ewig zu warten und zu beginnen Nieten zu zählen.
Der Rechtsstaat ist nun mal das Gegenteil von einem Opportunistenstaat, in dem das Gesetz, je nach Opportunität, ausgelegt wird. Wenn wir jetzt anfangen, eindeutige Aussagen der Uionsverfassung umzudeuten und in ihnen etwas hineininterpretieren, was da nicht so nicht steht, dann werden wir eines Tages auch die Grundrechte ausser Kraft, weil da Ewigkeitsscharakter ja unter Berücksichtigung wohl formulierter Gründe und der Anwendung jeder Menge jursitischer Kniffe und Scheinargumente, im Grunde ja relativ zu verstehen ist.

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 19:56
von Franz Sperling
Original von Maximilian von Brinckmann
Herr Sperling, Sie verbeißen sich und verkennen den Sinn und Zweck der Norm bzw. des gesamten Rechtstextes. Vielleicht überlassen Sie die Interpretation den Juristen...

Herr Trautmann, da müsste mal jemand klagen, etwa ein Mitglied des Unionsparlaments, dass es endlich einen Vorschlag des Unionspräsidenten für die Kanzlerschaft haben möchte, im Zuge eines Organstreitverfahrens.
Weder verbeiße ich mich in etwas, noch verkenne ich Sinn und Zweck der zu Diskussuon stehenden Norm, deren Sinn und Zweck es ist, die Größe der Mitgliederzahl des Unionsparlaments zu bestimmen. Und hier macht die Verfassung eine eindeutige Aussage sieben bis 17. Nicht mehr und nicht weniger.
Um das zu erkennen, braucht man kein Jurastudium absolviert zu haben, sondern man muss lediglich über Textverständnis und einen gesunden Menschenverstand verfügen.

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 20:22
von Niko Wirt
Original von Franz Sperling
Um das zu erkennen, braucht man kein Jurastudium absolviert zu haben, sondern man muss lediglich über Textverständnis und einen gesunden Menschenverstand verfügen.
Ich denke sie widersprechen sich mit dem letzten Satz selbst.

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 23:29
von Maximilian von Brinckmann
Original von Franz Sperling
Weder verbeiße ich mich in etwas, noch verkenne ich Sinn und Zweck der zu Diskussuon stehenden Norm, deren Sinn und Zweck es ist, die Größe der Mitgliederzahl des Unionsparlaments zu bestimmen. Und hier macht die Verfassung eine eindeutige Aussage sieben bis 17. Nicht mehr und nicht weniger.
Um das zu erkennen, braucht man kein Jurastudium absolviert zu haben, sondern man muss lediglich über Textverständnis und einen gesunden Menschenverstand verfügen.
Sie möchte also sagen, dass ich weder den Text verstehe noch zum gesunden Menschenverstand befähigt bin? Also bitte, auf einer solchen Ebene brauchen wir eigentlich nicht weiterdiskutieren, aber ich übersehe das mal geflissentlich. Vielleicht ist doch noch Verständnis zu gewinnen. Allein der Teleos der einen Norm bringt noch lang keine Erkenntnis, die Gesamtsystematik der Unionsverfassung und deren Zweck spielt mehr als entscheidend mit herein, wenn ich das so pathetisch sagen darf. Die Rechtswissenschaft ist eben nicht so einfach, wie der Laie sich das vorstellt.

Verfasst: Fr 22. Jun 2012, 20:55
von Franz Sperling
Original von Franz Sperling

Weder verbeiße ich mich in etwas, noch verkenne ich Sinn und Zweck der zu Diskussuon stehenden Norm, deren Sinn und Zweck es ist, die Größe der Mitgliederzahl des Unionsparlaments zu bestimmen. Und hier macht die Verfassung eine eindeutige Aussage sieben bis 17. Nicht mehr und nicht weniger.
Um das zu erkennen, braucht man kein Jurastudium absolviert zu haben, sondern man muss lediglich über Textverständnis und einen gesunden Menschenverstand verfügen.
Wie das?

Verfasst: Fr 22. Jun 2012, 20:59
von Franz Sperling
Original von Maximilian von Brinckmann

Sie möchte also sagen, dass ich weder den Text verstehe noch zum gesunden Menschenverstand befähigt bin? Also bitte, auf einer solchen Ebene brauchen wir eigentlich nicht weiterdiskutieren, aber ich übersehe das mal geflissentlich. Vielleicht ist doch noch Verständnis zu gewinnen. Allein der Teleos der einen Norm bringt noch lang keine Erkenntnis, die Gesamtsystematik der Unionsverfassung und deren Zweck spielt mehr als entscheidend mit herein, wenn ich das so pathetisch sagen darf. Die Rechtswissenschaft ist eben nicht so einfach, wie der Laie sich das vorstellt.
Das will ich ganz bestimmt nicht behaupten. Ich bezog mich mit meiner Aussage auf mich selbst: ich benötige kein Jurastudium, um einen einfachen Satz zu verstehen. Eine Verfassung, die nicht vom Laien verstanden werden kann, gehört übrigens reformiert oder abgeschafft. Denn wie soll der Bürger wissen, was zum Beispiel seine Grundrechte, wenn er die Verfassung nicht verstehen kann?
Nein, meiner Ansicht nach kann man sich in den meisten Fällen, wie auch in diesen Fall, auf die klare Aussage der Verfassung verlassen.

Verfasst: Sa 23. Jun 2012, 00:17
von Maximilian von Brinckmann
Das ist billige Polemik, Herr Sperling. Unsere menschliche Sprache ist einfach viel zu unzulänglich für die Zwecke eines Rechtstaats. Dafür gibt es immerhin dicke Wälzer von Bürgerkommentaren oder die Möglichkeit, sich von einem Rechtsbeistand beraten zu lassen. Das machen Gewerkschaftsanwälte und Professoren teilweise sogar entgeltfrei...

Verfasst: Sa 23. Jun 2012, 10:39
von Franz Sperling
Original von Maximilian von Brinckmann
Das ist billige Polemik, Herr Sperling. Unsere menschliche Sprache ist einfach viel zu unzulänglich für die Zwecke eines Rechtstaats. Dafür gibt es immerhin dicke Wälzer von Bürgerkommentaren oder die Möglichkeit, sich von einem Rechtsbeistand beraten zu lassen. Das machen Gewerkschaftsanwälte und Professoren teilweise sogar entgeltfrei...
Warum soll das billige Polemik sein? Wenn in der Unionsverfasung geschrieben steht, dass das Unionsparlament über 7 bis 17 Abgeordnete umfasst, was ist daran so schwer verständlich und welche Gesamtsystematik der Unionsverfassung muss denn noch groß berücksichtigt werden? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine verfassungsrechtliche Rechtsnorm so zurecht gebogen werden soll, dass sie dem oportunistischem Zeitgeist entspricht.