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Wobei ich fast der Meinung bin, angesichts der prekären Personalsituation sämtlicher Parteien, der Länder, der Unionsregierung usw. täte es für eine Übergangszeit auch erstmal nur das Unionsparlament in seiner bisherigen Form. Wenn die Union sich hoffentlich wieder etwas erholt hat könnte man dann in Ruhe überlegen, ob man den Unionsrat mit modifizierten Kompetenzen wieder herstellt oder Ländervertreter in ein Ein-Kammer-Parlament integriert.
Amber Marie Ford
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Unionsministerin der Justiz a. D.
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...und dabei ist Herr von Metternich nicht einmal Mitglied des Unionsparlaments, sondern nur ein aufmerksam das Verhalten des Dowan-Doubles verfolgender Unionsbürger.Original von Amber Marie Ford
Fetszuhalten bleibt jedoch, dass dies zuerst einem Mitglied des Unionsparlamentes, nämlich Herrn von Metternich, und nicht etwa des "übergangenen" Unionsrates aufgefallen ist.
Dem übrigens gleich aufgefallen ist, dass Herr Connor - wieder mal - etwas übersehen hat: Dem Unionsparlament wurde eine Wahlleiterin vorgeschlagen und es wäre sicherlich im Sinne aller, wenn dieser Wahlleiter dann auch vom Unionsparlament gewählt würde. Dazu ist es aber notwendig, dass Parlamentspräsident Connor - der ja für anderweitige Anträge neben dem Beiwohnen der Beförderung seines Sohnes durchaus Zeit und Mühe übrig hat - die entsprechende Abstimmung einleitet.
Übrigens halte ich die Abschaffung des Unionsrats für kontraproduktiv [und bin aus Simoff-Gründen dieser Auffassung]. Es wäre aber wohl notwendig, unnötige Personaldoppelungen abzuschaffen, indem man sich vom Senatorenprinzip trennt. Ein gemeinsamer Kongress, der zwar getrennt abstimmt, aber seine Aussprachen zusammen abhält, würde dagegen nicht nur das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen, sondern auch einen potentiellen Kompromiss zwischen Anhängern des Status quo und Verfechern einer Abschaffung der Länderkammer bilden können.
Edit:
Herr Connor spricht übrigens vom "unberührbaren Ei" namens Unionsrat - und schafft mit seinem Gesetzgebungsvorschlag gleich einen zweiten, nämlich die Zuordnung des Schulwesens an die Länder. Wie lange soll ein Unionsbürger eigentlich noch darauf warten, dass er von einem Unionsland in ein anderes umziehen und sichergehen kann, dass die Lehrpläne seiner Kinder miteinander kompatibel sind und die Abschlüsse allgemein anerkennt werden?
Zuletzt geändert von Jonathan Metternich Hughes am Mo 18. Jun 2007, 00:58, insgesamt 3-mal geändert.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
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Schauen Sie in die Geschäftsordnung des Unionsparlaments, bevor Sie die Klappe so weit aufreisen. Da steht nämlich drin wann ich die Abstimmung einleiten darf und wie lange ich warten muss, ob nicht vielleicht eine Aussprache gewünscht wird.Original von Jonathan Metternich
Dem übrigens gleich aufgefallen ist, dass Herr Connor - wieder mal - etwas übersehen hat: Dem Unionsparlament wurde eine Wahlleiterin vorgeschlagen und es wäre sicherlich im Sinne aller, wenn dieser Wahlleiter dann auch vom Unionsparlament gewählt würde. Dazu ist es aber notwendig, dass Parlamentspräsident Connor - der ja für anderweitige Anträge neben dem Beiwohnen der Beförderung seines Sohnes durchaus Zeit und Mühe übrig hat - die entsprechende Abstimmung einleitet.
Auch hier würde Ihnen ein kleiner Blick in den Entwurf helfen.Original von Jonathan Metternich
Edit:
Herr Connor spricht übrigens vom "unberührbaren Ei" namens Unionsrat - und schafft mit seinem Gesetzgebungsvorschlag gleich einen zweiten, nämlich die Zuordnung des Schulwesens an die Länder. Wie lange soll ein Unionsbürger eigentlich noch darauf warten, dass er von einem Unionsland in ein anderes umziehen und sichergehen kann, dass die Lehrpläne seiner Kinder miteinander kompatibel sind und die Abschlüsse allgemein anerkennt werden?
(3) Die Union hat im Bereich der ausschließenden Gesetzgebung der Länder das Recht zur Rahmengesetzgebung, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Unionsgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine unionsgesetzliche Regelung erforderlich macht.
Können Sie es jetzt sehen, Herr von Metternich?
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Ich bin begeistert, dass Sie sich dazu mal öffentlich äußern. Wie wäre es mit einem kleinen Dankeschön an diejenigen, die Sie an das erinnerten, was Sie vergessen haben, und auf Ihre Fehler hinwiesen haben? Ich kenne andere Leute, die gleich zum Unionsgericht gegangen wären...
Danke, die kenne ich. Und was soll mir das sagen?Original von Sean William Connor
Schauen Sie in die Geschäftsordnung des Unionsparlaments, bevor Sie die Klappe so weit aufreisen. Da steht nämlich drin wann ich die Abstimmung einleiten darf und wie lange ich warten muss, ob nicht vielleicht eine Aussprache gewünscht wird.
Danke, ich habe einen guten Optiker. Aber auch hier: Was soll mir das sagen? Wieso schaffen Sie Intepretationsspielraum, wo keiner geschaffen werden muss?Können Sie es jetzt sehen, Herr von Metternich?
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Kleines Dankeschön für die Beleidigung? Auf welchen Planeten leben Sie eigentlich? =)Original von Jonathan Metternich
...kleinen Dankeschön...
(5) Der Parlamentspräsident nimmt die Anträge der Abgeordneten, der Unionsminister, des Unionskanzlers, des Volkes, des Unionsrates und des Unionspräsidenten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und fordert sie auf, innerhalb von 48 Stunden eine Aussprache zu beantragen, was mit einer einfachen Wortmeldung geschieht. Wird keine Aussprache beantragt, stellt der Parlamentspräsident innerhalb weiterer 24 Stunden den Antrag zur Abstimmung. Der Parlamentspräsident kann auch einen öffentlichen Aushang (Thread) für Anträge bereitstellen.Original von Jonathan Metternich
Danke, die kenne ich. Und was soll mir das sagen?
Wo ist hier Interpratationsspielraum. Das was zu gleichen Lebensverhältnisen notwendig ist kann die Union erlassen. Alles andere können die Länder selber regeln. Das ist fair.Original von Jonathan Metternich
Wieso schaffen Sie Intepretationsspielraum, wo keiner geschaffen werden muss?
Edit: Zum Unionsgericht hätten Sie in dieser Sache nicht gehen können.
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Mo 18. Jun 2007, 01:44, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. iur. Sean William Connor
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Ich rede nicht von mir, sondern von einem Dank an Frau Ford und den Unionspräsidenten.Original von Sean William Connor
Kleines Dankeschön für die Beleidigung? Auf welchen Planeten leben Sie eigentlich? =)
Interpretationsspielraum wird durch die Formulierung "gleiche Lebensverhältnisse" geschaffen. Brauchen wir identische oder ähnliche Lehrpläne für "gleiche Lebensverhältnisse", brauchen wir überhaupt einheitliche? Müssen alle Abschlüsse anerkannt werden, wenn ja: nach welchem Schlüssel, nach welchem System etc.?Original von Jonathan Metternich
Wo ist hier Interpratationsspielraum. Das was zu gleichen Lebensverhältnisen notwendig ist kann die Union erlassen. Alles andere können die Länder selber regeln. Das ist fair.
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Mal back to topic:
Ist "Schutzgebiet" denn der juristische Begriff, den die Union dem Gebiet gibt, oder nur eine laienhafte Bezeichnung, um den Status verständlich zu machen?
Und ist nicht die Inbesitznahme nicht durch Nationen beanspruchtes Gebiet und auch nicht zu internationalem gebiet erklärten Arealen vollkommen mit internationalem Recht abgedeckt?
Ist "Schutzgebiet" denn der juristische Begriff, den die Union dem Gebiet gibt, oder nur eine laienhafte Bezeichnung, um den Status verständlich zu machen?
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Wir hatten schonmal so eine Gummiklausel. Hat super funktioniert. Stöbern Sie doch mal in den Geschichtsbüchern, bevor Sie so einen Mist vorschlagen.Original von Sean William Connor
Wo ist hier Interpratationsspielraum. Das was zu gleichen Lebensverhältnisen notwendig ist kann die Union erlassen. Alles andere können die Länder selber regeln. Das ist fair.
Edit: Zum Unionsgericht hätten Sie in dieser Sache nicht gehen können.
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