Seite 4 von 6

Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 17:32
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von Fabian Montary
Auf welcher Grundlage, Herr Behrens? Selbst wenn Sie nach Ihrer GO ohne Gesamtschau mit der Unionsverfassung arbeiten, gilt immer noch der Gerichtsbeschluss unter ObUG 06/09. :rolleyes:
Der Beschluss war mir vorhin noch nicht bekannt. Das Ordnungsgeld bleibt trotzdem bestehen, da Sie vor diesem Beschluss verhaltenswidrig waren.

Nun dürfen Sie aber gerne! :)

Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 18:06
von Fabian Montary
Sie können lang auf das Geld warten, Mister...

Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 23:21
von pjotr
Eine Zeit davon können Sie ja dann mit dem Gerichtsvollzieher plaudern, Mr. Montary.

Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 23:42
von Montgomery Scott
Original von Marenus Luther

Und genau das Gegenteil wird erreicht. Die Regierungsgeschäfte eines Unionslandes verlangen von einem regierungschef viel Aufmerksamkeit und Zeit. Da kann man mit einer Rede vor diesem Haus nicht immer warten bis die Verwaltung einen Antrag um Rederecht formal angenommen hat.
Das halte ich - mit Verlaub - doch für sehr konstruiert. Wie effizient diese Regelung ist und ob sie ihren Weg in die GO des nächsten Parlaments findet, wird sich zeigen. Die Intention ist, dass eben gerade nicht einfach reingeplaudert wird sondern sich die Beteiligung an den Debatten auf die Fälle beschränkt, in denen auch tatsächlich etwas zu sagen ist. Ich sehe da kein Problem, rechtzeitig sein Rederecht anzumelden oder eben entsprechend zu warten, bis die Genehmigung erteilt ist.

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 13:51
von Joeli Veitayaki
den Ansichten des Herrn Scott kann ich durchaus meine Zustimmung erteilen.

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 00:19
von Marenus Luther
Wie stehen sie denn zu den von mir vorgebrachten Argumenten und den Möglichkeiten von § 12 der Geschäftsordnung?

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 11:09
von Joeli Veitayaki
Bei gewissen Dampfplauderern wird ein Ordnungsruf kaum ziehen.

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 11:20
von Joeli Veitayaki
Den Rechtsbeistand im Verfahren sollten wir noch bestimmen. Mein Vorschlag wäre Herr Jerkov

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 11:52
von Rex Marker
Original von Joeli Veitayaki
Den Rechtsbeistand im Verfahren sollten wir noch bestimmen. Mein Vorschlag wäre Herr Jerkov
Dem stimme ich zu.

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 16:11
von pjotr
Nun, vielen Dank. Ich würde mich bereiterklären.