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Verfasst: Di 2. Jun 2009, 12:47
von Palin Waylan-Majere
Original von Michael Schneider
Ähm, das ist wohl etwas übertrieben, oder? Welcher Mann bei verstand würde das machen? Vorher würde er wegen Geistesgestörtheit abgewählt.
Nein, ich habe nicht das Stilmittel der Übertreibung genutzt, um klar zu machen, auf was ich hinauswill. :rolleyes:
Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 06:44
von Michael Schneider
Original von Palin Waylan-Majere
Nein, ich habe nicht das Stilmittel der Übertreibung genutzt, um klar zu machen, auf was ich hinauswill. :rolleyes:
Sie wollen dem Unionspräsidenten Vorschriften amchen, weil sie grundsätzliche bedenken ob seiner geistigen gesundheit machen. Ich habe das schon verstanden.
Oder vielelicht möchten sie nochmal ein realistisches Beispiel bringen, dass nicht an den Haaren herbeigezogen ist?
Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 07:33
von pjotr
Er will dem Menschen im Amt des Unionspräsidenten Vorschriften machen, da dies grundsätzlicherweise lediglich ein Mensch ist...
Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 13:07
von Palin Waylan-Majere
Original von Michael Schneider
Sie wollen dem Unionspräsidenten Vorschriften amchen, weil sie grundsätzliche bedenken ob seiner geistigen gesundheit machen. Ich habe das schon verstanden.
Oder vielelicht möchten sie nochmal ein realistisches Beispiel bringen, dass nicht an den Haaren herbeigezogen ist?
Offenbar ist ihre geistige Gesundheit tatsächlich unter der Erwartung, die man an das Amt des Unionspräsidenten stellt, wenn Sie nicht verstehen können oder wollen, was ich mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen wollte.
Aber - extra für Sie - auch gern mal ein anderes Beispiel: angenommen, dieser seltsame Graf Falkenstein mit seiner Reichspartei macht einen Abgang und ein nicht näher bezeichneter Unionspräsident sagt dann aus einer Laune heraus: 'Staatsbegräbnis!'. Das wäre ja hochgradig fragwürdig und sehr umstritten. Um eine solche Beschädigung zu vermeiden, muss der Unionspräsident mit der Unionsregierung und den jeweiligen Präsidenten der beiden Legislativorgane eine Absprache einhalten, ob ein Staatsbegräbnis veranstaltet wird oder eben nicht.
Wenn Sie das als "Vorschriften machen" verstehen, bitte. Ich sehe es als Prävention von einer großen Peinlichkeit, da man ja nie wissen kann, was so alles passiert.
*simoff*
Siehe RL: da spricht sich der Bundeswinkaugust auch mit den anderen ab, wer einen Staatsakt bekommt.
*Simon*
Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 17:17
von pjotr
Würde man der Argumentation von Kollegen Veitayaki folgen, müssten wir eigentlich auch die Geschäftsordnung des UP abschaffen, da man ja eigentlich auch nicht an der geistigen Gesundheit von Abgeordneten zweifeln sollte; schließlich haben die ja ein hohes Amt inne :rolleyes:
Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 19:21
von Joeli Veitayaki
Original von pjotr
Würde man der Argumentation von Kollegen Veitayaki folgen, müssten wir eigentlich auch die Geschäftsordnung des UP abschaffen, da man ja eigentlich auch nicht an der geistigen Gesundheit von Abgeordneten zweifeln sollte; schließlich haben die ja ein hohes Amt inne :rolleyes:
welcher Argumentation? Das Streichen ? der Hauptgrund ist: Das ist unübersichtlich und oft auch nicht erfasst worden.
Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 19:32
von pjotr
Entschuldigung, ich meinte natürlich nicht Sie, sondern den Unionsgrüßaugusten.
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 08:23
von Michael Schneider
Original von Palin Waylan-Majere
Wenn Sie das als "Vorschriften machen" verstehen, bitte. Ich sehe es als Prävention von einer großen Peinlichkeit, da man ja nie wissen kann, was so alles passiert.
*simoff*
Siehe RL: da spricht sich der Bundeswinkaugust auch mit den anderen ab, wer einen Staatsakt bekommt.
*Simon*
"..., da man ja nie wissen kann, was so alles passiert." Verzeihung aber ich hoffe DIESES ARgument haben sie nicht ernst gemeint. Sonst müsste ich nämlich an ihrer geistigen Gesundheit zweifeln und die Eignung zum Amt in Frage stellen. Dieses Argument wäre nämlich Veranlassung sogar zu regeln in welchem Mundwinkel man sich die Zahnbürste zuerst beim Zähneputzen stecken sollte und in welchem Gradabstand...man kann ja nie wissen was so alles aopssiert wenn man das nicht regelt! Kurzum: recht lächerlich in meinen Augen.
*Simoff*
Im RL mag sich der Bundespräsident absprechen, aber er wird dazu nicht gezwungen, sondern es seinem Gutdünken unterliegt. Wobei wie immer egsunder Menschenverstand waltet und wenn der Bundestagspräsident stirbt eben das Bundestagspräsidium konsultiert wird und die Vertreter der Parteien und die Regierung. Das muss man nicht extra aufschreiben, sondern ergibt sich aus der Sache. Aber OB jemand einen Staatsakt erhält entscheidet nach wie vor alleine der Präsident.
Ich rate dazu einmal die die "Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte vom 2. Juni 1966" zu konsultieren.
http://www.bmi.bund.de/cln_144/SharedDo ... sakte.html
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... tsakte.pdf
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 08:25
von Michael Schneider
Original von pjotr
Entschuldigung, ich meinte natürlich nicht Sie, sondern den Unionsgrüßaugusten.
Nehmen sie bitte zur Kenntnis, das sich es als höchst beleidigend finde als "Unionsgrüßaugust" tituliert zu werden und es dem Staatsamt kaum ansteht von einem Unionsminister derartig herabgewürdigt zu werden.
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 09:45
von Palin Waylan-Majere
Original von Michael Schneider
Nehmen sie bitte zur Kenntnis, das sich es als höchst beleidigend finde als "Unionsgrüßaugust" tituliert zu werden und es dem Staatsamt kaum ansteht von einem Unionsminister derartig herabgewürdigt zu werden.
Ich möchte da ganz klar widersprechen.