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Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 22:28
von Montgomery Scott
Original von Joseph A. Gladstone
Wer natürlich rumläuft wie eine Pfeife im Sturm, es nicht auf die Reihe kriegt, einen Wahlleiter zu benennen und sich lieber auf irgendwelche Gutachten beschränkt, dem sollte man auch beim Vorhandensein von Gehaltsansprüchen das Gehalt streichen.
Ach komm, Du weißt, dass das Quatsch ist. Da auf den Westlichen Inseln haben ganz andere Leute den Karren in den Dreck gefahren. Und diese Leute machen es Marker jetzt nicht unbedingt leichter.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 22:30
von Joeli Veitayaki
die Hauptschuld trägt daran eindeutig der Unionspräsident, der Herr Marker als Unionskommissar eingesetzt hat und ihn somit in eine persönliche Zwickmühle gebracht hat zwischen eigenem Engagement und dem Zwang unparteiisch zu sein.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 22:42
von Montgomery Scott
Ob da überhaupt ein Konflikt besteht, steht da zur Debatte.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 22:53
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
das ist ihre und mit Verlaub unrichtige Ansicht.
Was sie dazu für eine verquere Meinung haben ist mir, mit Verlaub, scheißegal.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 23:25
von Joseph A. Gladstone
Original von Montgomery Scott
Ach komm, Du weißt, dass das Quatsch ist. Da auf den Westlichen Inseln haben ganz andere Leute den Karren in den Dreck gefahren. Und diese Leute machen es Marker jetzt nicht unbedingt leichter.
Daran werde ich Rex Marker auch keine Schuld geben, denn dafür kann er in der Tat keine Verantwortung tragen. Dass die ganzen Vorgänge nun aber so lange gedauert haben und dass plötzlich ein ziemlich erbitterter Streit ausbrechen musste, ist nicht unbedingt ein positives Zeichen.
Aber zur Sache: Ich denke, man sollte die Tätigkeit eines Unionskommisars nur dann vergüten, wenn klar ist, dass es eine, bedingt durch die politische Lage, langfristigere Tätigkeit ist - wenn man also nach einmonatiger Tätigkeit beginnen würde, eine Vergütung zu zahlen.
Wenn sich die Aufgabe nämlich tatsächlich nur darauf beschränkt, Wahlen einzuleiten, diese erfolgreich zu Ende zu bringen und dann wieder abzutreten, dann ist Vergütung übertrieben.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 13:58
von Rex Marker
Es gab nach bereits 5 Tagen einen Wahlleiter. Normalerweise hätte ich den einfach ernannt. Da mir aber ständig Parteilichkeit vorgeworfen wurde gab es eine Frist von 96 Stunden (die sich am Wahlgesetz der Westlichen Inseln orientierte), in der die Bürgerinnen und Bürger Einspruch erheben hätten können. Die Wahl läuft mittlerweile.
Abgsehen davon sehe ich das ganze anders. Wer 3 Tage arbeitet wird für 3 Tage bezahlt, bei 30 Tagen eben 30 Tage. Im Endeffekt ist ein Unionskommisar (zeitweise) Angestellter der Union. Und ich habe in dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausgeübt.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 15:02
von Joeli Veitayaki
Original von Rex Marker
.....Und ich habe in dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausgeübt.
sie haben einen Landesparteitag abgehalten. Sie haben sich im Unionsrat "rumgetrieben". Ist das keine andere Tätigkeit?
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 15:03
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
sie haben einen Landesparteitag abgehalten. Sie haben sich im Unionsrat "rumgetrieben". Ist das keine andere Tätigkeit?
Er hat gegessen, getrunken, ferngesehen.. Stimmt, lauter andere Tätigkeiten :rolleyes:
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 15:18
von Rex Marker
Ich finde es in jedem Fall eine Schande dass die Unionsregierung sich weigert einem Unionsbediensteten sein Gehalt zu zahlen.
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 15:22
von Hajo Poppinga
Original von Rex Marker
Ich finde es in jedem Fall eine Schande dass die Unionsregierung sich weigert einem Unionsbediensteten sein Gehalt zu zahlen.
Lesen Sie igentlich, was ich schreibe? Ihre vorgesetzte Behörde, das Unionspräsidialamt, muß Ihren Arbeitsvertrag vorlegen, in dem ihre Vergütung festgelegt wird. Da kein Arbeitsvertrag und somit auch kein Entgelt vereinbart wurde, wird der Unionspräsident wohl die gleiche Rechtsauffassung wie wir vertreten, nämlich das es sich um ein Ehrenamt handelt.
Fest steht jedenfalls, daß es sich im vorliegenden Fall um kein Versäumnis der Unionsregiering, sonder Ihrer vorgesetzten Behörde handelt, dem Unionspräsidialamt.