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Verfasst: Sa 27. Okt 2007, 17:55
von Fiete Schulze
Original von Fabian Montary
Simoff: Überleg dir einfach einmal vorher, was du schreibst. :rolleyes:
*so* du bist wohl auch der einzige Depp hier, der dieser Handlung ernsthaftigkeit unterstellt...aber naja, wenigestens man kann anderen hier mal an den Karren pinkeln, wenn mann schon zum Lachen in den Keller gehn muss :rolleyes:
Verfasst: Sa 27. Okt 2007, 18:10
von Amber Marie Ford
[so]Etwas mehr Gelassenheit und Sachlichkeit täte dem Nebenkläger nicht schlecht, denn dann würde er verstehen, dass wenn überhaupt jemand hier dann er es ist, der gegen die geheiligte simulatorische Korrektheit verstößt!
Der Angeklagte hat geschrieben, dass er den Nebenkläger anzünde, als Beschreibung eines objektiven Vorganges, und mehr nicht. Eine Aussage über eine wissentliche und willentliche Betätigung war darin nicht enthalten, die Situation wäre etwa auch durch einen Unfall oder ein Missgeschick erklärbar, und diese Entscheidung steht nach gutem Brauch nun einmal dem Urheber einer Handlung bzw. Spieler der diese vornehmenden Idenität zu, also hier dem Angeklagten.
Die rein einseitige Interpretation des Nebenklägers, es handelte sich bei diesem Vorgnag um eine strafbare, weil vorsätzliche Handlung des Angeklagten ist zunächst nach § 2 I Nr. 2 StGB nichtig, im Interesse eines flüssigen Ablaufes der Simulation hat die Verteidigung dessen Weiterentwicklung der Situation, derzufolge sein Jackett in Brand geraten sei, aufgegriffen und einen Ausweg präsentiert, der das als geschehen lässt, ohne dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hat.
Aber aus der knappen, keine für eine solche Weiterführung genügenden Angaben enthaltenden Beschreibung eines Ereignisses einen Vorgang zu entwickeln, infolge dessen ein anderer sich strafbar gemacht haben soll, ist wirklich schlecht simuliert, eine gut simulierte Reaktion wäre es gewesen, den anderen Beteiligten indirekt aufzufordern, Beschreibungen der Situation nachzureichen, welche erkennen ließen in welche Richtung dieser sich wissentlich und willentlich betätigen wollte.
Das hat der Nebenkläger aber nicht getan, sondern einem anderen eine strafbare Handlung als simulatorische Handlung aufgezwungen, was diese jedenfalls als solche nichtig macht.[/so]
Verfasst: Sa 27. Okt 2007, 21:05
von Fabian Montary
Simoff:
Original von Christian von Metternich
[so]Selbst simoff kann man sich wohl ein wenig zusammenreißen und seine Wortwahl vorher nochmal überdenken, oder? :rolleyes:[/so]
Falscher Ton, gebe ich zu, aber wie toll, dass hier in der Simulation Simoffbegründung wohl zulässig ist... :rolleyes:
Original von Fiete Schulze
*so* du bist wohl auch der einzige Depp hier, der dieser Handlung ernsthaftigkeit unterstellt...aber naja, wenigestens man kann anderen hier mal an den Karren pinkeln, wenn mann schon zum Lachen in den Keller gehn muss :rolleyes:
Simoff: Ja, ich nehme die Simulation ernst, zumindest in der Simulation und wenn du schreibst, dass deine ID etwas macht, dann macht sie das, was du schreibst. Es ist eigentlich gar nicht so schwierig...
Original von Amber Marie Ford
Etwas mehr Gelassenheit und Sachlichkeit täte dem Nebenkläger nicht schlecht, denn dann würde er verstehen, dass wenn überhaupt jemand hier dann er es ist, der gegen die geheiligte simulatorische Korrektheit verstößt!
Simoff bin ich kein Nebenkläger, sondern meine ID ist Nebenkläger und das ist simulatorische Sauberkeit.
Original von Amber Marie Ford
Der Angeklagte hat geschrieben, dass er den Nebenkläger anzünde, als Beschreibung eines objektiven Vorganges, und mehr nicht. Eine Aussage über eine wissentliche und willentliche Betätigung war darin nicht enthalten, die Situation wäre etwa auch durch einen Unfall oder ein Missgeschick erklärbar, und diese Entscheidung steht nach gutem Brauch nun einmal dem Urheber einer Handlung bzw. Spieler der diese vornehmenden Idenität zu, also hier dem Angeklagten.
Kreativ bist du allemal. =)
Auf den Rest des Simoffgebrabbels gehe ich nicht ein, da es nicht Teil des SIMON-Gerichts ist...
Verfasst: Sa 27. Okt 2007, 21:11
von William C. Ashcraft
[so]An § 2 I Nr. 2 StGB kommen wir so oder so nicht vorbei. Das muss also irgendwie geklärt werden. So wie es sich momentan darstellt muss der § 2 I Nr. 2 StGB hier wohl Anwendung finden. Zumindest die Körperverletzung wäre damit mehr oder weniger vom Tisch.[/so]
Verfasst: Sa 27. Okt 2007, 21:19
von Amber Marie Ford
[so]Tja, nur leider ist dieser Fall mittels penibler simulatorischer Korrektheit nicht lösbar. Denn simulationsintern wissen wir, auf Grund des Beitrages des Spielers der Identität Fiete Schulze, nur, dass diese Identität die Identität Fabian Montary "angezündet" hat. Das beschreibt in sehr vager Form ein tatsächliches Geschehen, sagt aber nichts über das Wissen und Wollen der Identität Fiete Schulze aus.
Wenn ich z. B. im Forum schreibe: "Amber rutscht auf einer Bananenschale aus und bricht sich ein Bein" beschreibt das auch nur diesen Vorgang und dessen unmittelbare Konsequenz, besagt aber nichts darüber, ob es etwa ein Unfall war den meine Identität vermeiden wollte, oder aber ob sie bewusst auf die Banenenschale getreten und auf ihr gerutscht ist, um z. B. eine Ausrede zu haben einen ihr unliebsamen Termin nicht wahrnehmen zu müssen.
Was in diesem Moment in meiner Identität vorgeht und unter welchen Umständen es zu dem geschilderten Ereignis kam, ist durch dessen Beschreibung in der beispielhaft zitierten Form noch nicht festgelegt, und festlegen kann allein ich das als Spieler der Betroffenen Identität. Angenommen, ich ließe den Hinweis auf das gebrochene Bein weg, könnte ja auch niemand hergehen und behaupten, Amber hätte sich beim Sturz das Genick gebrochen und sei tot, denn dann würde er für meine Identität mitsimulieren.
Und genau das tust hier für die Identität Fite Schulze. Deren Spieler hat lediglich beschrieben, dass seine Identität deine Identität "anzündet", ohne aber irgendein Indiz für eine willentliche oder wenigstens wissentliche Handlung zu liefern. Auch das versehentliche "Anzünden" durch ein Missgeschick oder einen Unfall wäre denkbar, und entscheiden kann darüber allein der Spieler der Identität Fiete Schulze, insbesondere kann ihm kein anderer Spieler auf Grund seiner Beschreibung eines Ereignisses eine Strftat andichten, die er seine Identität nicht begehen lassen wollte.
Ob es dir nun passt oder nicht, aber du kannst hier nicht die Identitä eines anderen Spielers mitsimulieren, indem du dich auf den Standpunkt stellst dass sei aber simulationsintern und somit der simulationsexternen Erörtertung entzogen. Noch ist der § 2 I Nr. 2 StGB nicht dem Wahn der simulatorischen Korrektheit zum Opfer gefallen, und kann somit in einem Strafprozess streitentscheidende Norm sein![/so]
Verfasst: Sa 27. Okt 2007, 21:21
von Amber Marie Ford
[so]Im obrigem Beitrag wird der Spieler der Identität Fabian Montary angesprochen, nicht der der Identität Christian von Metternich

[/so]
Verfasst: Sa 27. Okt 2007, 21:23
von Konrad Grimm
Wieso? "Tat" im Sinne § 2 I Punkt 2 ist die Tathandlung, also das Anzünden der Jacke. Diese ist zugegeben worden. Dass der Täter die Folgen zugeben muss, davon steht nichts im Gesetz.
In diesem ganzen Verfahren dreht sich in meinen Augen alles, aber auch wirklich alles nur darum, ob die Bedingung des § 2 I Punkt 1 erfüllt ist.
Verfasst: Sa 27. Okt 2007, 22:10
von Amber Marie Ford
[so]Der Begriff der Tat im Sinne des § 2 I Nr. 2 StGB umfasst selbstverständlich die erschöpfende und abschließende Beschreibung bzw. Eingeständnis aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale , nicht allein eines grob gefassten Tatherganges, in welchen anschließend durch den Geschädigten, die Ermittlungs- und Anklagebehörde sowie das Gericht nach Belieben die näheren, über Wissen und Wollen des Täters, Folgen der Tat, die Subsumierbarkeit unter verschiedene Strafvorschriften, die Schwere der Schuld u. a. Umstände hineindichten können.
Der Spieler der Identität Fiete Schulze hat allein zugegeben bzw. simuliert, dass seine Identität die Identität Fabian Montary angezündet hat. Dass das eine willentliche oder wenigstens wissentliche Handlung war, sowie was seine Identität mit dieser Handlung erreichen wollte oder welche Tatfolgen sie für möglich gehalten hat, hat der Spieler nicht geäußert, sondern vielmehr klargestellt, es habe sich um einen Scherz gehandelt, es sei nicht seine Absicht gewesen, eine vorsätzliche strafbare Handlung zu simulieren (und dass das keine Schutzbehauptung, sondern eine schlüssige Klarstellung ist ergibt sich au den Gesamtumständen des Entstehens dieses Beitrages), somit entfällt eine solche zwingend.[/so]
Verfasst: Di 30. Okt 2007, 14:18
von William C. Ashcraft
[so]Wie sieht es aus? Können wir uns einigen? Andernfalls werde ich die Sache ohne vorherige Absprache mit allen Beteiligten entscheiden müssen. Ich habe kein großes Interesse an ewig langen Verfahrensdauern.[/so]
Verfasst: Di 30. Okt 2007, 14:23
von Konrad Grimm
Augrund welcher Vorschrift sollen wir uns denn jetzt "einigen"?