Hab den Test auch mal gemacht.
- Zentrum: 60/100
SPD: 58/100
Piraten: 57/100
NPD: 56/100
FDP: 54/100
Linke: 52/100
CDU: 49/100
Grüne: 47/100
Nein, Aufgabe des Lehrers ist es, zu lehren. Natürlich gehört dazu in der Praxis auch Bewertung, allerdings die Bewertung von Leistungen, nicht die von Charaktermerkmalen.Original von Lord Macshire
Warum sollte dem Lehrer es nicht zu stehen, über andere Menschen, seine Schüler, zu beurteilen ? Das ist genau die Aufgabe eines Lehrers. Und was hat das mit Demokratie zu tun ? Hier wird jetzt wirklich ein Fass aufgemacht.
Was soll haltlos und unnachweisbar daran sein, dass eine Kopfnote keine Leistung benotet? Dass das System in der Praxis so funktioniert, dass nur auffällige Fälle tatsächlich benotet werden, ist natürlich ein a-priori-Argument aber gegen dessen Stichhaltigkeit hast Du nichts vorgebracht.zu 2.) das ist ein Pauschalargument, was absolut haltlos ist und so überhaupt nicht nachgewiesen werden kann, aber Hauptsache mal, was dazu geschrieben.
Diese sind aber nicht in der für ordinale Skalierung gebotenen Schärfe zu beurteilen. Und selbst wenn das möglich wäre, ist es doch sehr zweifelhaft, ob dies in der Praxis verwirklicht werden kann, zumal der Lehrer ja keine Begründung mit Bezug auf einen eindeutigen Erwartungshorizont für die Kopfnoten vorlegen muss.zu 3.) es gibt neben den normalen Leistungsmerkmalen, also was einer kann, ja auch sog. "soft skills", die ebenso entscheidend sind. Dazu gehören eben solche Dinge wie Ordnung, Fleiß, Aufmerksamkeit und Betragen.

Das hätten die Sklaventreiber vom Arbeitgeberverband zwar gerne so, aber eigentlich hat die Schule vor allem den Charakter zu formen. So heißt es etwa in Art. 131 der Bayerischen Verfassung:Original von Bernardo Macaluso
Nein, Aufgabe des Lehrers ist es, zu lehren. Natürlich gehört dazu in der Praxis auch Bewertung, allerdings die Bewertung von Leistungen, nicht die von Charaktermerkmalen.

Geht dem gar nicht vor, weil der Bund in Sachen Bildung nach Art. 70 GG keine Gesetzgebungskompetenz hat. Zudem spricht Art. 6 GG von "Erziehung", Art. 131 BayVerf dagegen von "Bildung". Die schulische Sphäre ist nach Art. 7 Sache des Staates.Original von Melissa Adelaide
Nur geht dem Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes vor:
Zum einen kann man eine solche Auffassung natürlich kritisieren, zumal selbst konsevative Politiker sie im Allgemeinen heute nicht mehr teilen.Original von Richard Stresemann
Das hätten die Sklaventreiber vom Arbeitgeberverband zwar gerne so, aber eigentlich hat die Schule vor allem den Charakter zu formen. So heißt es etwa in Art. 131 der Bayerischen Verfassung:
"Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt."
