Seite 3 von 5

Verfasst: So 17. Jun 2007, 15:04
von Sean William Connor
Original von Jonathan Metternich
...
Um ehrlich zu sein halte ich die Beteiligung der Länder mitlerweile für großen mumpitz. Im Unionsrat sitzen 5 (!!!!) abstimmungsberechtigte Mitglieder, die in den Ländern mit minimaler Wahlbeteiligung gewählt werden. Im Unionsparlament sind 11 gewählte Abgeordnete, die von allen, bei reger Wahlbeteiligung, regeläßig gewählt werden.

Ich halte die demokratische Legitimation des Unionsparlaments um ein vielfaches höher als, die des Unionsrats. Die Beteiligung des Unionrats an vielen Stellen ist unangemessen hoch.

Ich habe beim Unionspräsidenten um zwei Verkündungen gebeten.

1. Das Unionsarchivgesetz ist ein staatliches Forum im Bereich des Unionspräsidialamtes. Damit fällt es unter Art. 47 Abs. 1 Nr. 8 in die ausschließende Gesetzgebung der Union.

2. Die Nationalhymne der Demokratischen Union Das werde ich wohl dem Unionsrat doch vorlegen müssen. Das hab ich wohl übersehen, obwohl man an Punkt 8 denken könnte, aber ich will hier nichts überspannen.


Artikel 47 – Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über:
1. Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Rechtspflege, das Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Registerwesen
8. alle staatlichen Foren
9. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.

Verfasst: So 17. Jun 2007, 15:43
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Sean William Connor
[Zur Rolle des Unionsrats]
Na endlich!
1. Das Unionsarchivgesetz ist ein staatliches Forum im Bereich des Unionspräsidialamtes. Damit fällt es unter Art. 47 Abs. 1 Nr. 8 in die ausschließende Gesetzgebung der Union.
Herr Connor, das bedeutet doch aber nicht, dass sich deswegen das Gesetzgebungsverfahren ändert. Die Union darf Gesetze dazu machen - nichts Anderes bedeutet "ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis". Das Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Unionsrates wird dadurch nicht obsolet.

Verfasst: So 17. Jun 2007, 15:46
von Amber Marie Ford
Original von Sean William Connor
1. Das Unionsarchivgesetz ist ein staatliches Forum im Bereich des Unionspräsidialamtes. Damit fällt es unter Art. 47 Abs. 1 Nr. 8 in die ausschließende Gesetzgebung der Union.
Was das Einspruchsrecht des Unionsrates aber nicht ausschließt - wäre dem so, hätte der Unionsrat gar kein Einspruchsrecht mehr, da es neben der ausschließlichen Gesetzgebung keine weiteren Gesetzgebungszuständigkeiten der Union mehr gibt ;)

Der grundsätzlichen Kritik am System des Unionsrates hingegen kann auch ich mich mittlerweile nicht mehr verschließen. Neben das von Herrn Connor angesprochene Missverhältnis zwischen der Zahl der Unionsratsmitglieder und der Wahlbeteiligung bei ihrer jeweiligen Bestellung tritt auch die weitestgehende Untätigkeit des Unionsrates. Schon seit Monaten gab es dort keine ernsthafte und konstruktive Debatte mehr, Gesetzesinitiativen sind ebenso Fehlanzeige. Tragikomischerweise würde jeder Reformanstoß aber wahrscheinlich an genau dieser Untätigkeit des Unionsrates scheitern...

Verfasst: So 17. Jun 2007, 15:47
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von Sean William Connor
Um ehrlich zu sein halte ich die Beteiligung der Länder mitlerweile für großen mumpitz. Im Unionsrat sitzen 5 (!!!!) abstimmungsberechtigte Mitglieder, die in den Ländern mit minimaler Wahlbeteiligung gewählt werden. Im Unionsparlament sind 11 gewählte Abgeordnete, die von allen, bei reger Wahlbeteiligung, regeläßig gewählt werden.

Ich halte die demokratische Legitimation des Unionsparlaments um ein vielfaches höher als, die des Unionsrats. Die Beteiligung des Unionrats an vielen Stellen ist unangemessen hoch.
:klatsch:

Verfasst: So 17. Jun 2007, 17:38
von Hajo Poppinga
Original von Sean William Connor

Um ehrlich zu sein halte ich die Beteiligung der Länder mitlerweile für großen mumpitz. Im Unionsrat sitzen 5 (!!!!) abstimmungsberechtigte Mitglieder, die in den Ländern mit minimaler Wahlbeteiligung gewählt werden. Im Unionsparlament sind 11 gewählte Abgeordnete, die von allen, bei reger Wahlbeteiligung, regeläßig gewählt werden.

Ich halte die demokratische Legitimation des Unionsparlaments um ein vielfaches höher als, die des Unionsrats. Die Beteiligung des Unionrats an vielen Stellen ist unangemessen hoch. [...]
Und wegen Ihrer persönlichen Meinung übergehen Sie mal eben den Unionsrat? Gute Sache.

Im ürbigen - juristisches Halbwissen ist das gefährlichste Wissen.

Verfasst: So 17. Jun 2007, 17:45
von Amber Marie Ford
Ich glaube nicht, dass Herr Connor den Unionsrat "seiner persönlichen Meinung wegen übergangen hat", sondern dass es sich dabei einfach nur um mangelnde Sorgfalt handelte.

Fetszuhalten bleibt jedoch, dass dies zuerst einem Mitglied des Unionsparlamentes, nämlich Herrn von Metternich, und nicht etwa des "übergangenen" Unionsrates aufgefallen ist. Hätte es sonst niemand bemerkt und angesprochen, wäre das Gesetz wahrscheinlich ausgefertigt und verkündet worden, weil sich im Unionsrat niemand mehr ernsthaft und sorgfältig für dessen Rechte und Aufgaben zu interessieren scheint.

Es sei denn natürlich, man wollte sie beschneiden... Wann haben Sie eigentlich zuletzt eine Vorlage zur Regelung einer Materie, die die Unionsregierung im Zuge einer Föderalismusreform gerne auf die Union übertragen würde, in den katistianischen Landtag eingebracht? ;)

Verfasst: So 17. Jun 2007, 17:55
von Marko Untrial
Mir scheint der Herr Connor hat die von ihm geäusserte Meinung mal eben in ein Gesetz gefasst, wenn ich sehe was da gerade im Antragskorb des Unionsparlamentes liegt.

Verfasst: So 17. Jun 2007, 18:13
von Amber Marie Ford
Ein interessanter Vorschlag. Und unterstellt, dass es sich trotz den Worten des Hern Connor, er beantrage dieses Gesetz um einen Antrag der SPDU/SDP-Fraktion handelt, sogar ein Vorschlag mit realer Aussicht auf Erfolg. Jedenfalls im Parlament ;) :rolleyes:

Verfasst: So 17. Jun 2007, 19:51
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Wahrlich ein interessanter Entwurf, der aber völlig am Problem des parktisch inaktiven Unionrats ist.

Verfasst: So 17. Jun 2007, 19:53
von Amber Marie Ford
Wenn der Unionsrat notwenige Reformen durch Inaktivität oder Blockadehaltung verhindert, wird er per Referendum abgeschafft - da kenne ich seit neuestem keine Verwandten mehr :evil: