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Verfasst: Do 2. Jul 2009, 13:54
von pjotr
Spätestens wenns für Herrn Montary monetary wird, wird er sichs schon merken.
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 12:35
von Fabian Montary
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Ich rufe Sie zur Ordnung. Laut Geschäftsordnung haben Mitglieder des Unionsrats das Rederecht vorab beim Präsidium zu beantragen.
Ich protestiere und berufe mich auf Art. 28 II UVerf, der keine Ungleichbehandlung der dort enumerierten Amtsträger vorsieht, viel mehr sind die dort Aufgeführten in diesem Punkt als wesentlich gleich zu behandeln.
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Herr Luther, als Präsident dieses Hauses habe ich mich von der Geschäftsordnung leiten zu lassen. Ihre Argumente sind irrelevant für mich.
Und wenn in der GO steht, dass Unionsratsmitglieder im Plenum exekutiert werden, dann führen Sie das wohl auch noch persönlich aus? Über Ihrer Geschäftsordnung steht immer noch die Unionsverfassung...
Original von pjotr
Spätestens wenns für Herrn Montary monetary wird, wird er sichs schon merken.
Yeah, it's pun time! :klatsch:
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 12:38
von pjotr
Original von Fabian Montary
Ich protestiere und berufe mich auf Art. 28 II UVerf, der keine Ungleichbehandlung der dort enumerierten Amtsträger vorsieht, viel mehr sind die dort Aufgeführten in diesem Punkt als wesentlich gleich zu behandeln.
Das heißt also, auch Ihre Regelung im Unionsrat, Mitglieder des Unionsparlamentes auszuschließen ist verfassungswidrig?
Außerdem werde ich künftig Stimmrecht im Unionsrat und die Richtlinienkompetenz über die Unionsregierung beanspruchen, wenn ich als MdUP genau die gleichen Rechte habe wie ein MdUR oder der Unionskanzler...
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 12:48
von Fabian Montary
Herr Jerkov, können Sie bitte aufhören, so dumm daher zu reden? Sie geben doch stets an, Jurist zu sein, argumentieren Sie doch mal juristisch, statt ständig nur zu pöbeln. Art. 28 II UVerf enumeriert eindeutig die Mitglieder des Unionsrats als redeberechtigt im Unionsparlament, Art. 34 II UVerf sieht dies allerdings nicht für Mitglieder dieses Hauses vor. Die anderen Dinge, die Sie anbrachten sind ebenfalls, im Gegensatz zum oben genannten Rederecht der Mitglieder des Unionsrats nicht in der Verfassung verankert und können daher wohl schlecht als höherrangiges Recht über der GOUR gelten.
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 12:50
von pjotr
Sie waren es, der sagte, der § sehe "keine Ungleichbehandlung der dort enumerierten Amtsträger" vor. Ihrer Meinung entsprechend werde mich dann also künftig an Abstimmungen im Unionsrat beteiligen.
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 12:52
von Fabian Montary
Original von pjotr
Sie waren es, der sagte, der § sehe "keine Ungleichbehandlung der dort enumerierten Amtsträger" vor. Ihrer Meinung entsprechend werde mich dann also künftig an Abstimmungen im Unionsrat beteiligen.
Später im Satz steht auch etwas von wegen "in diesem Punkt". Machen Sie doch nicht so ein Kaspertheater, ich glaube nicht, dass Sie so dumm sind, wie Sie sich hier gerade machen.
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 13:07
von Marenus Luther
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
lassen sie uns versuchen eine Lösung zu finden. Ich respektiere und verstehe den Wunsch des Parlamentes nach störungsfreien Sitzungen. Doch aus den von mir bereits dargelegten Gründen halte ich die getroffene Regelung - unabhängig von ihrer Verfassungsmäßigkeit - für ungeeignet dies zu ermöglichen.
Die Frage die nun also im Raum steht ist, wie man das Ziel besser erreichen kann. Meines Erachtens ist dazu der § 12 der GO der bessere Hebel. Ich persönlich halte die dort ausgeführten Instrumente zu Sach- und Ordnungsrufen für ausreichend. Sollte aber jemand seine Zweifel haben, halte ich eine Debatte darum wie dieses Instrument zu schärfen sei für sachdienlicher als juristische Überlegungen.
Es ist in dem Zusammenhang sicher auch zu überlegen ob die in § 12 eingeräumten Kompetenzen durch das Präsidium in der Vergangenheit bereits im vollen Umfang genutzt worden sind. Sollte dem nicht so sein, wäre zu überlegen, ob eine strengere Anwendung dieser Möglichkeiten das Problem nicht lösen kann.
Damit wäre wohl auch den Kollegen gedient, die Störungen auch auf Seiten der Parlamentarier sehen - ohne diskutieren zu wollen ob dem so ist.
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 13:09
von pjotr
Ich möchte sowieso das Präsidium mal darum bitten, nicht angemeldete Wortmeldungen mal zu überprüfen und Ordnungsgelder zu verhängen, nachdem einige hier konsequent die GO nicht einhalten.
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 16:09
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Herr Montary, halten Sie sich an die Geschäftsordung! Ich verhänge gegen Sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Bramern.
Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 16:51
von Fabian Montary
Auf welcher Grundlage, Herr Behrens? Selbst wenn Sie nach Ihrer GO ohne Gesamtschau mit der Unionsverfassung arbeiten, gilt immer noch der Gerichtsbeschluss unter ObUG 06/09. :rolleyes: