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Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:35
von Vanessa Garland
Original von Helen Bont
Falsch, Frau Garland. Die KLL schickt eben genau jene Helen Bont in das Unionsparlament, die sich an dem Grundsatz der Unschuldsvermutung orientiert, solange nicht ein ordentliches Gericht in einem fairen Prozess die Schuld einer Person zweifelsfrei nachgewiesen hat.
Nun nehmen wir einmal an, Herr Bergmann sollte - wie und warum auch immer - gerichtlich freigesprochen werden. Damit wäre er zwar juristisch unschuldig, es änderte aber nichts an seinen einfach nur schockierenden und verachtungswürdigen poliitschen Ansichten (er wünscht Ländern, welche keine eigenen Streitkräfte unterhalten Invasionen, um ihnen zu beweisen, dass sie Idioten usw.) sowie seiner Gewohnheit, sich penetrant für etwas Besseres zu halten als all seine Mitmenschen und jeden zu beschimpfen, der ihm quer kommt.

Sind Sie wirklich der Meinung, so eine Person gehört in den Unionsrat? Sind Sie wirklich der Meinung, dass Ihr Heimatland Katista von so einer Person würdig vertreten wird?

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:45
von Gustav von Struve
Original von Vanessa Garland
...... des Waffenschiebers und Volksverhetzers Bergmann als Senator von Katista ist!
Sehr geehrte Frau Garland,

Ihre Äußerung gegen über Herrn Bergmann entspricht einer Straftat nach § 67 (Üble Nachrede) oder § 68 UStGB (Verleumdung) in Verbindung mit § 71 UStGB. Sollte Herr Bergmann Strafantrag stellen, werde ich die Ermittlungen hierzu aufnehmen.

gez. Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:46
von SRM
Original von Vanessa Garland
Sind Sie wirklich der Meinung, so eine Person gehört in den Unionsrat? Sind Sie wirklich der Meinung, dass Ihr Heimatland Katista von so einer Person würdig vertreten wird?
Dies haben weder Sie noch Frau Bont zu entscheiden, sondern der mündige Bürger.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:48
von Helen Bont
Original von Vanessa Garland

Nun nehmen wir einmal an, Herr Bergmann sollte - wie und warum auch immer - gerichtlich freigesprochen werden. Damit wäre er zwar juristisch unschuldig, es änderte aber nichts an seinen einfach nur schockierenden und verachtungswürdigen poliitschen Ansichten (er wünscht Ländern, welche keine eigenen Streitkräfte unterhalten Invasionen, um ihnen zu beweisen, dass sie Idioten usw.) sowie seiner Gewohnheit, sich penetrant für etwas Besseres zu halten als all seine Mitmenschen und jeden zu beschimpfen, der ihm quer kommt.

Sind Sie wirklich der Meinung, so eine Person gehört in den Unionsrat? Sind Sie wirklich der Meinung, dass Ihr Heimatland Katista von so einer Person würdig vertreten wird?
So etwas regeln wir in der Regel parteiintern. Aber um Ihre Frage zu beantworten, Frau Garland: Herr Bergmann weiß, dass die UFD in letzter Zeit sehr geduldig gewesen ist. Dass diese Geduld langsam zu Ende geht, habe ich ihm schriftlich mitgeteilt; ich habe ihm sozusagen die gelbe Karte gezeigt. Ich denke, er hat diese Nachricht verstanden, und weiß, dass er sich jetzt wirklich zusammenreißen muss. Das kann die Partei, die ihm in schwieriger Situation den Rücken gestärkt hat, auf jeden Fall erwarten.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:58
von Vanessa Garland
Original von Gustav von Struve

Sehr geehrte Frau Garland,

Ihre Äußerung gegen über Herrn Bergmann entspricht einer Straftat nach § 67 (Üble Nachrede) oder § 68 UStGB (Verleumdung) in Verbindung mit § 71 UStGB. Sollte Herr Bergmann Strafantrag stellen, werde ich die Ermittlungen hierzu aufnehmen.

gez. Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt
Sehr geehrter Herr von Struve,

nach der Unionsverfassung haben Sie auch als Staatenloser mit ordnungsgemäßer Aufenthaltserlaubnis selbstverständlich das Recht, Ihre Meinung zu jedem nur erdenklichen öffentlichen Vorgang in diesem Land zu äußern.

Es stellt sich jedoch als ein grober Missbrauch Ihrer Amtspflichten dar, Aussagen von Staatsbürgern der Demokratischen Union mit Belehrungen und Drohungen zu quittieren, die sie unter Verweis auf Ihre Amtsstellung zu unterzeichnen, sowie möglicherweise implizit zur Stellung von Strafanträge gegen Ihnen missliebige Personen aufzufordern.

Da dieses nicht der erste Vorfall ist, der ernste Zweifel an Ihrer sachlichen Objektivität und gebotenen Zurückhaltung in Ausübung Ihres Amtes begründet, sehe mich leider gezwungen, vom künftigen Unionsminister der Justiz im Rahmen einer Angfrage im Unionsrat eine Stellungnahme zu Ihrer fachlichen und charakterlichen Eignung als Oberster Unionsanwalt sowie zur Gebotenheit der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Sie bis hin zu Ihrer Entfernung aus dem Amt anzufordern.

gez.
Vanessa Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 10:00
von Madonna Ritchie-Ashcraft
:rolleyes:

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 10:14
von Gustav von Struve
Sehr geehrte Frau Garland,

Ihre Drohungen mit disziplinarechtlichen Maßnahmen gegenüber mir als Person und gegenüber meiner Stellung als Oberster Unionsanwalt im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Sie sehe ich zum Einen gelassen gegenüber.

Ihnen vorab einige Erläuterungen über die Rechtsstellung der Unionsanwaltschaft:
Gesetz zur Neutralität der Unionsanwaltschaft

§2: Die Unionsanwaltschaft
(1) Die Unionsanwaltschaft ist als Staatsanwaltschaft der Union Strafverfolgungsbehörde im Sinne des Straf- und Strafprozessrechts.
(2) Die Unionsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung, Aufklärung und die Anklage von Straftaten sowie den Vollzug von Strafen.

§4: Sachliche Zuständigkeit
(1) Die Unionsanwaltschaft ist zuständig, soweit es um Unionsstrafrecht geht.

§5: Unabhängigkeit in Strafermittlungsverfahren
Im Rahmen von Strafermittlungsverfahren ist die Unionsstaatsanwaltschaft nicht an Weisungen des für die Justiz zuständigen Ministers gebunden.
Sollten Sie noch weitere Hinweise benötigen, empfehle ich Ihnen, sich bereits jetzt einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu suchen.

gez. Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 10:19
von Fiete Schulze
Original von Helen Bont

So etwas regeln wir in der Regel parteiintern. Aber um Ihre Frage zu beantworten, Frau Garland: Herr Bergmann weiß, dass die UFD in letzter Zeit sehr geduldig gewesen ist. Dass diese Geduld langsam zu Ende geht, habe ich ihm schriftlich mitgeteilt; ich habe ihm sozusagen die gelbe Karte gezeigt. Ich denke, er hat diese Nachricht verstanden, und weiß, dass er sich jetzt wirklich zusammenreißen muss. Das kann die Partei, die ihm in schwieriger Situation den Rücken gestärkt hat, auf jeden Fall erwarten.
Unglaublich...damit dürfte die UFD sich von den demokratischen Parteien verabschiedet haben. Wer glaub die Unterstützung der UFD für den Extremisten Bergmann in Katista wäre nur ein Ausrutscher gewesen, dürfte jetzt eines besseren belehrt worden sein.
Wer solche Einstellungen, wie sie Herr Bergmann vertritt, in seiner Partei duldet und solchen Menschen sogar noch "den Rücken stärkt", dürfte sich wohl für alle demokratischen Parteien für eine Zusammenarbeit disqualifizieren.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 10:23
von Fiete Schulze
Original von Gustav von Struve

Sehr geehrte Frau Garland,

Ihre Äußerung gegen über Herrn Bergmann entspricht einer Straftat nach § 67 (Üble Nachrede) oder § 68 UStGB (Verleumdung) in Verbindung mit § 71 UStGB. Sollte Herr Bergmann Strafantrag stellen, werde ich die Ermittlungen hierzu aufnehmen.

gez. Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt
Ich glaube sowas teilt man der betroffenen Person in einem "persönlichen" Schreiben mit und stellt sie nicht öffentlich an den Pranger!
Außerdem hat Herr Bergmann noch keinen Strafantrag gestellt, also verstehe ich nicht, was Ihr Einwand hier überhaupt soll.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 10:43
von Rex Marker
Herr von Struve macht eben seine Arbeit. Da die Staatsanwaltschaft eben in der DU auch polizeiliche Aufgaben übernimmt hat das schon seine Richtigkeit. Öffentlich muss das aber nicht geschehen, eine Nachricht hätte genügt.