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Verfasst: So 7. Jun 2009, 16:47
von pjotr
Lustig übrigens, wie sich hier die FLA echauffiert, wo ja deren Oberguru SRM noch vor ein paar Tagen eine dionysche Diplomatin verhaften lassen wollte :rolleyes:

Verfasst: So 7. Jun 2009, 16:48
von Fiete Schulze
Jetzt mal ohne dieses Gesetz zu lesen oder es mal gelesen zu haben, beschleicht mich doch ein ungutes Gefühl. Wo müssen Staatenlose eigentlich, wenn man Sie ausweisen will?
Und welche Gründe gibt es für eine Ausweisung die aus menschenrechtlicher Sicht vertretbar sind?

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:00
von Robert Cullen
Was, wenn er eine Staatsbürgerschaft beantragt ? ;)

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:02
von Vanessa Garland
Original von Fiete Schulze
Jetzt mal ohne dieses Gesetz zu lesen oder es mal gelesen zu haben, beschleicht mich doch ein ungutes Gefühl. Wo müssen Staatenlose eigentlich, wenn man Sie ausweisen will?
Und welche Gründe gibt es für eine Ausweisung die aus menschenrechtlicher Sicht vertretbar sind?
Das sind berechtigte Fragen, mit denen man allerdings in der richtigen Weise umgehen muss. Lehnt man das derzeit geltende Gsetz betreffend Staatenlose ab, muss man seine Änderugn durch das Unionsparlament betreiben. Hält man es für verfassungswidrig, ist Klage vor der Unionsgericht dagegen zu erheben.

Solange das Gesetz aber gilt, ist die Unionsregierung nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, es anzuwenden.

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:04
von Sven Wenzel
Original von pjotr
Lustig übrigens, wie sich hier die FLA echauffiert, wo ja deren Oberguru SRM noch vor ein paar Tagen eine dionysche Diplomatin verhaften lassen wollte :rolleyes:
Nun, ob man über eine Verhaftung diskutieren muss, lasse ich mal offen. Die Vorbehalte gegen Frau Strahlsonne waren aber vollkommen berechtigt.

Und danke für ihre Bedenken, aber Herr Rousseau-Mason ist ganz sicher nicht mein Oberguru, dem ich blind folge.

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:05
von pjotr
Original von Sven Wenzel

Nun, ob man über eine Verhaftung diskutieren muss, lasse ich mal offen. Die Vorbehalte gegen Frau Strahlsonne waren aber vollkommen berechtigt.
Im Gegensatz zum Umgang mit Herrn Tiuri wär die Verhaftung jedoch illegal gewesen, die Ausweisung von Herrn Tiuri war jedoch rechtlich notwendig.

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:07
von Sven Wenzel
Wie gesagt, ich muss Herrn Rousseau-Mason auch nicht in allem zustimmen. ;)

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:13
von Robert Cullen
Original von pjotr

Im Gegensatz zum Umgang mit Herrn Tiuri wär die Verhaftung jedoch illegal gewesen, die Ausweisung von Herrn Tiuri war jedoch rechtlich notwendig.
Aber was ist ihr Beweis? Seine Reaktion bzw. Sein schreiben scheint die. Probleme doch zu klären.

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:28
von Vanessa Garland
Eben nicht! In Albernia ist der Herr nach den Nachforschungen der Unionsregierung offenbar nicht bekannt, was ein noch schwierigeres Licht auf seinen Aufenthalt wirft.

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:59
von Sir Jonathan Skirrow
Hätte der Herr Unionskanzler die albernischen Behörden befragt, so hätten diese ihm sehr wohl bestätigen können, dass Herr Tiuri von Korvald in Albernia seinen Wohnsitz genommen hat. Ich darf im Namen des Grafen übrigens bekannt geben, dass er heute Klage gegen seine Ausweisung eingereicht hat.