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Verfasst: Di 28. Apr 2009, 21:35
von Michael Schneider
Klage wurde an den obersten Unionsanwalt eingereicht.

Verfasst: Di 28. Apr 2009, 21:44
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere

*simoff*
Depp.
*so*Gehts noch?

Verfasst: Di 28. Apr 2009, 23:47
von Palin Waylan-Majere
Naja, dann eben vor Gericht. Angesichts der formalen Fehler wird diese Klage ohnehin keinen Bestand haben.

Verfasst: Di 28. Apr 2009, 23:48
von pjotr
Original von Michael Schneider
Klage wurde an den obersten Unionsanwalt eingereicht.
Wegen welchem Straftatbestand bitte?

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 10:00
von Michael Schneider
Original von pjotr

Wegen welchem Straftatbestand bitte?
Wie wäre Verfassungsbruch?

Aber Sie haben Recht die Klage muss natürlich direkt an das Oberste Unionsgericht gehen. Nur gibt es da keine direkte Ansprechstelle nur verschiedene Richter. Ich gehe davon aus dass die Klage entsprechend weitergereicht wird.

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 11:40
von Gustav von Struve
Die Unionsanwaltschaft gibt bekannt:
Bild
Manuri, den 29. April 2009

Die Unionsanwaltschaft bestätigt den Eingang des Schreibens des Unionpräsidialamtes.
Derzeit wird die Sachlage geprüft, eine Entscheidung steht noch heute aus.

gez. Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 12:59
von pjotr
Original von Michael Schneider

Wie wäre Verfassungsbruch?
Wo aufgelistet?
Aber Sie haben Recht die Klage muss natürlich direkt an das Oberste Unionsgericht gehen. Nur gibt es da keine direkte Ansprechstelle nur verschiedene Richter. Ich gehe davon aus dass die Klage entsprechend weitergereicht wird.
Die Unionsanwaltschaft hat nicht die Aufgabe des Postdienstes für das Unionspräsidialamt!

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 13:38
von Gustav von Struve
Bild
Manuri, den 29. April 2009
öffentliche Mitteilung der Unionsanwaltschaft

Die Unionanwaltschaft teilt nach Prüfung des vorliegenden Sachverhaltes mit, dass für derartige Klagen im Rahmen den Amtsaufsicht über die Unionsregierung laut Artikel 39 Abs. 6 der Unionsverfassung ausschließlich das "Unionsgericht" zuständig ist. Eine Klageerhebung bei der Unionanwaltschaft ist somit nicht möglich, das Schreiben wird zuständigkeitshalber dem Obersten Unionsgericht zugestellt.

In diesem Zusammenhang regt die Unionsanwaltschaft zum Einen an, ein Gerichtspostfach einzurichten, damit Klageerhebende, damit ist insbesondere aus gegebenem Anlass auch die Unionsanwaltschaft selbst gemeint, ihre Schriftstücke zentral einreichen können und nicht jeden Richter einzeln anschreiben müssen.

Darüberhinaus regt die Unionsanwaltschaft an, den Begriff "Unionsgericht" in der Unionsverfassung zu spezifizieren, da es sich nach hiesiger Rechtsauffassung um einem allgemein gültigen Überbegriff handelt. Es gibt in der Demokratischen Union nur ein "Oberstes Unionsgericht" und darüberhinaus aber ein Strafgericht, ein Verwaltungsgericht und ein Zivilgericht, die umgangssprachlich ebenfalls als "Unionsgerichte" bezeichnet werden.

gez. Gustav von Struve
Oberster Unionanwalt

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 13:45
von Fabian Montary
Original von Gustav von Struve
Bild
Bild

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 14:12
von Palin Waylan-Majere
*simoff*
Wenn ihr schon eure Grafiken postet, dann doch bitte ohne durchbohrten Wal. ;) *simon*