
Wird die Regierung nicht innerhalb von 2 Tagen alle Anfragen des Unionsrates in einer angemessenen Art und Weise beantworten werde ich das mit in der Verfassung mir zugeordneten Pflicht der Amtsaufsicht nach Artikel 39 (6), d.h. einer Klage vor dem Unionsgericht, beantworten, da ich darin eine fortgesetzte Vernachlässigung der Amtspflichten der Unionsregierung sehe.
Dies erfolgt, da nach meiner letzten öffentlichen Aufforderung keine Antwort der Regierung mir vorgelegt wurde wie nach Artikel 39 (4) vorgeschrieben.
Eine Regierung die in so vehementer Form ihre Pflichten gegenüber den Ländern vernachlässigt und die Rechte des Unionsrates mit Füßen tritt hat es in meinen Augen hier noch nicht gegeben. Dies ist die ultimativ letzte Aufforderung an die Unionsregierung ihren Pflichten gegenüber dem Unionsrat, der Union und dem ganzen Volk nachzukommen.
Ich erwarte Stellungnahmen in schriftlicher Form an meine Adresse und Antworten im Unionsrat bis Donnerstag um 21 Uhr.
gez.
Michael Schneider, Manuri den 21.04.2009
Unionspräsident
Die Frist ist korrigiert auf den Dienstag 28.4.2009 21 Uhr.
