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Das ist vielleicht die Meinung von Freistein, das wird aber nicht die Meinung des Rates sein.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Kaiser
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Beitrag von Kreittmayr »

Es steht Ihnen frei, einen eigene Vorschlag zur Stellungnahme einzubringen, Herr Behrens-Nielsson. Sollte dies bis einschließlich Samstag jedoch nicht geschehen, wir nur über das Vorliegende abgestimmt.
 

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Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
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Unionsministerin des Inneren a.D.
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Ich halte es für nicht notwenig, dass der Unionsrat eine Stellungnahme abgibt, da eine Mehrzahl der Länder Kläger sind.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
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Beitrag von Montgomery Scott »

Hier der Gegenentwurf der Unionsrepublik Heroth:
Abstrakte Normenkontrolle "Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft"

Stellungnahme des Unionsrates

Der Unionsrat hält das Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft für mit der Unionsverfassung unvereinbar.

Wie die Anklageschrift bereits darlegt, konnte bisher jedes Paar eine Ehe vor dem Gesetz schließen. Nach dem neuen Gesetz ist dieses Recht heterosexuellen Paaren vorenthalten. Allen Paaren steht nur noch die sogenannte "Lebenspartnerschaft" offen, welche zwar die gleichen formellen Rechte impliziert, jedoch gerade dadurch definiert ist, eben gerade keine Ehe zu sein. Die Autoren des Gesetzes hatten mutmaßlich genau dies im Sinn: Die "Institution Ehe" im Sinne der heterosexuellen Ehe soll "geschützt" werden. Da Ehen aber ihrer Natur nach etwas Privates und daher nicht als Universales zu schützen sind, hat man den Umweg gewählt, die eingetragene heterosexuelle Partnerschaft positiv von anderen Partnerschaften abzuheben, indem man ihr den ausschließlichen Anspruch auf die staatliche Legitimierung als "Ehe" vorbehielt. Die heterosexuelle Ehe wird also angeblich dadurch (wovor auch immer) geschützt, dass sie dass ausschließliche Recht erhält, vom Staat unter der Bezeichnung einer gesellschaftlich anerkannten Partnerschaft, nämlich der "Ehe", registriert zu werden. Außerdem impliziert die Ehe nach dem neuen Gesetz im Gegensatz zur Lebenspartnerschaft den gemeinsamen Familiennamen, also das Zugeständnis von Seiten des Staates, eine Familie zu bilden.

Die Unionsverfassung schreibt vor: "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seiner Geburt, seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner Heimat und Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner sexuellen Orientierung oder seiner Meinung bevorzugt oder benachteiligt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

Dieser Grundsatz enthält bei genauerem Hinsehen zwei für diesen Fall relevante Aussagen, die nicht notwendigerweise identisch sind:

1) Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
2) Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden.

Die erste Aussage ist nicht ganz einfach anzuwenden, da es in diesem Fall nicht um die Behandlung von Einzelpersonen sondern von Paaren geht. Die Frage ist also: Stellt es eine Ungleichbehandlung von Menschen durch das Gesetz dar, wenn ein Paar gegenüber dem anderen benachteiligt wird? Diese Frage muss man bejahen. Natürlich wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn Gruppen von Menschen ungleich behandelt werden, wenn z. B. eine Bevölkerungsgruppe als Ganzes vom Staat gegenüber einer anderen benachteiligt wird oder eben Paare unterschiedlich behandelt werden.

Der zweite Grundsatz besagt, dass niemand wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. Die Frage ist hier: Stellt die vorliegende Ungleichbehandlung auch eine Benachteiligung dar? Die einerseits mit der Ehe und anderseits mit der Lebenspartnerschaft verbundenen exklusiven Rechte sind schließlich die gleichen. So hat Unionsminister Schneider argumentiert. Zunächst muss man ihn aber dahingehend korrigieren, dass das automatisch mit der Eheschließung verbundene Recht auf einen gemeinsamen Famliliennamen in der Lebenspartnerschaft nicht gegeben ist. Desweiteren ist eine Eheschließung aber ein Akt, der in seiner Bedeutung über den Zugewinn an formalen Rechten hinausgeht: Sie ist ein Initiationsritus für eine Partnerschaft. Durch die Eheschließung wird aus der Partnerschaft, die potentieller Intoleranz durch ihre Umwelt ausgesetzt ist, eine etablierte Lebenseinheit, die gegenüber ihren Mitmenschen ungeschriebene Rechte genießt. Die Eheschließung durch den Staat als symbolischer Akt ist also ein Zugewinn für die Ehepartner. Verwehrt man einer sexuellen Orientierung dieses Recht, während man es einer anderen zubilligt, benachteiligt man erstere.
 

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Beitrag von Wolfgang Müller »

Die Republik Imperia unterstützt den Vorschlag der Unionsrepublik Heroth.
 

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Wolfgang Müller
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Beitrag von Kreittmayr »

Ich beende die Aussprache und schreite zur Abstimmung.
 

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