Unsere Verfassung spricht in Art. 32 (2) davon:
Im Artikel zur Unionsexekution steht geschrieben:(2) Jedes Unionsland hat eine Stimme, die von einem Vertreter wahrgenommen wird. Jedes Land muss zu jeder Zeit über einen Vertreter im Unionsrat verfügen.
Diese Pflichten sind eben u.a. die Vertretung des Landes im Unionsrat.Artikel 23 - Unionsexekution
(1) Erfüllt ein Land die ihm nach der Verfassung oder einem Unionsgesetz obliegenden Pflichten nicht, so muss der Unionspräsident mit Zustimmung des Unionsrates das Land auf dem Wege der Unionsexekution zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten.

