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Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 01:23
von Kreittmayr
Original von Klaus Quistorp
Wie gesagt: Verabschieden Sie sich von der optionalen Kopplung Landesexekutive/UV-Mandat, sondern schreiben Sie eine einheitliche Wahlperiode und einen einheitlichen Wahltermin für alle UV-Mandatare in den Entwurf. Wenn die Bevölkerung eines Unionslandes es wünscht, kann es die Kopplung de facto immer noch herbeiführen, indem es seinen Ministerpräsidenten auch in das UP wählt - aber eben nicht in seiner Funktion als MP, sondern in Personalunion.
Damit wäre aber nichts gewonnen, was die Attraktivität der Landespolitik angeht. Denn diese ist ja gerade der Sinn der Koppelung: die Attraktivität von Regierungsverantwortung auf Landesebene zu steigern.

Ich vermute mal, dass nicht alle Länder sich dafür entscheiden werden, möglicherweise nur zwei oder drei. Vielleicht auch nur Freistein. Insofern wären die Risiken für eine Destabilisierung auch hier begrenzt.

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 01:30
von Klaus Quistorp
Original von Kreittmayr
Damit wäre aber nichts gewonnen, was die Attraktivität der Landespolitik angeht. Denn diese ist ja gerade der Sinn der Koppelung: die Attraktivität von Regierungsverantwortung auf Landesebene zu steigern.
Ich glaube, Sie machen sich diesbezüglich Illusionen - und tun der DU und ihren Ländern zudem einen Tort an, indem Sie zwei Funktionen verquicken wollen, die von ihrer Natur her rein gar nichts miteinander gemein haben: Der Chef einer Landesexekutive muss andere Qualitäten aufweisen als ein Mann der Legislative im Parlament. Womöglich wären viele Personen in einer dieser beiden Funktionen höchst erfolgreich - versagen aber in der anderen kläglich.

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 01:33
von Kreittmayr
Original von Klaus Quistorp
Ich glaube, Sie machen sich diesbezüglich Illusionen - und tun der DU und ihren Ländern zudem einen Tort an, indem Sie zwei Funktionen verquicken wollen, die von ihrer Natur her rein gar nichts miteinander gemein haben: Der Chef einer Landesexekutive muss andere Qualitäten aufweisen als ein Mann der Legislative im Parlament. Womöglich wären viele Personen in einer dieser beiden Funktionen höchst erfolgreich - versagen aber in der anderen kläglich.
Das halte ich für sehr spekulativ, und glaube nicht daran. Abgesehen davon, dass ich derzeit keinen guten Alternativvorschlag auf dem Tisch sehe, wie sich die Länder beleben ließen, wenn man einmal von nicht sehr viel versprechenden Landesfusionen absieht.

Insofern würde ich sagen: Warum versuchen wir es nicht einfach einmal? Wenn es nicht funktioniert, kann man die Kopplung immer noch untersagen.

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 01:38
von Klaus Quistorp
Original von Kreittmayr
Insofern würde ich sagen: Warum versuchen wir es nicht einfach einmal? Wenn es nicht funktioniert, kann man die Kopplung immer noch untersagen.
Jetzt bringen Sie mich aber zum Schmunzeln, Frau Kreittmayr: Sollte sich Ihr System nicht bewähren und jemand tatsächlich eine entsprechende Änderung anregen, sehe ich vor meinem geistigen Auge schon die Sperrminorität der (Kon-)Föderalisten unter Ihrer und Herrn Montarys Führung aufmarschieren, die "Skandal!" und "Wahrung der eheren Landesrechte!" schreien wird.

Wenn die Geschichte der DU eines gelehrt hat, Frau Kreittmayr, dann ist es doch das: Eine einmal verkorkste Verfassung, deren Änderung eine Zweidrittelmehrheit erfordert, kriegt man so schnell nicht wieder repariert.

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 01:40
von Montgomery Scott
Original von Kreittmayr
Ich denke, auch das ist eine zu extreme Sichtweise. Der Wille des Volkes wäre nach wie vor gewahrt, denn letztlich sind die Mandate nach wie vor repräsentativ für den Volkswillen. Die Unionsmandate nach Verhältniswahlrecht auf die gesamte Unionsbevölkerung, die Landesmandate für die jeweilige Landesbevölkerung. Im Endeffekt ist es so, als würde man ein Verhältnis- und ein Mehrheitswahlrecht kombinieren und sozusagen ein "gemischt repräsentatives" Parlament herausbekommen. Und ich halte beide Wahlrechte für völlig demokratisch, repräsentativ und legitim. Ich sehe bei diesem Entwurf also kein Demokratiedefizit und keine Entdemokratisierung.
Die einzelnen Mandate können für sich gar nicht repräsentativ sein. Repräsentativ kann nur eine Zusammensetzung sein und das hängt eben davon ab, ob diese in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt wird.

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 01:43
von Kreittmayr
Original von Klaus Quistorp
Jetzt bringen Sie mich aber zum Schmunzeln, Frau Kreittmayr: Sollte sich Ihr System nicht bewähren und jemand tatsächlich eine entsprechende Änderung anregen, sehe ich vor meinem geistigen Auge schon die Sperrminorität der (Kon-)Föderalisten unter Ihrer und Herrn Montarys Führung aufmarschieren, die "Skandal!" und "Wahrung der eheren Landesrechte!" schreien wird.
Nun, Misstrauen mir gegenüber mag angesichts meiner Vergangenheit gerechtfertigt sein. Allerdings darf ich auch darauf verweisen, dass ich mich in meinen bisherigen Auftritten in Unionsrat und auf der Verfassungskonferenz als durchweg sachorientiert und kooperativ, auch gegenüber der Unionsebene, erwiesen habe. Ich kann Ihnen gerne mein heiliges Versprechen auf die Jungfrau Maria und alle Heiligen geben, dass ich nicht die Absicht habe, die Änderungen eines disfunktionalen System zu blockieren, sollte es sich als ein solches herausstellen.
Wenn die Geschichte der DU eines gelehrt hat, Frau Kreittmayr, dann ist es doch das: Eine einmal verkorkste Verfassung, deren Änderung eine Zweidrittelmehrheit erfordert, kriegt man so schnell nicht wieder repariert.
Ja. Allerdings sehen wir auch, dass wir derzeit massive Probleme haben, und die vorliegenden Konzepte kreative Lösungsvorschläge bieten. Ich denke es ist klar, dass wir durch ein Stehenbleiben beim gegenwärtigen Zustand nichts erreichen können. Die Unreformierbarkeit der Union ist mittlerweile beinahe sprichwörtlich. Ich fände es gut, wenn wir mit diesem guten Konzept in der Hand endlich mal etwas wagen und uns beweisen würden, dass dieses Land nicht in der ewigen Selbstblockade steckt.

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 01:44
von Kreittmayr
Original von Montgomery Scott
Die einzelnen Mandate können für sich gar nicht repräsentativ sein. Repräsentativ kann nur eine Zusammensetzung sein und das hängt eben davon ab, ob diese in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt wird.
Deshalb sprach ich auch von einem gemischt repräsentativen System, weil wir im Endeffekt zwei verschiedene, gleichermaßen demokratische und valide Repräsentationsmodi miteinander kombinieren. Ich sehe nicht, wieso das zu einer Entdemokratisierung führen sollte.

Gute Nacht. ;)

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 02:09
von Montgomery Scott
Original von Kreittmayr
Deshalb sprach ich auch von einem gemischt repräsentativen System, weil wir im Endeffekt zwei verschiedene, gleichermaßen demokratische und valide Repräsentationsmodi miteinander kombinieren. Ich sehe nicht, wieso das zu einer Entdemokratisierung führen sollte.
Weil die Zusammensetzung, in der dann Mehrheiten gebildet und Beschlüsse gefasst werden, so nicht repräsentativ ist. Nehmen wir doch mal folgendes Szenario: Ein Drittel der unionsweit gewählten Abgeordneten gehören Partei A an, ein Drittel Partei B und ein Drittel Partei C. Partei A und B hätten also gemeinsam für ein Vorhaben eine Mehrheit, die so im besten Sinne demokratisch legitimiert ist. Nun werden aber im Moment fünf Unionsländer von Partei C regiert. Dann wäre die Koalition, die von zwei Drittel der Bevölkerung gewählt worden ist, trotzdem in der Minderheit.

Dieses Wahlsystem wäre einerseits eben nicht demokratisch, weil das System den Wählerwillen verfälschen würde und was außerdem eine Rolle spielt: Was glauben Sie, wie groß der Aufschrei ist, wenn die bösen Ländervertreter mal die Entscheidungsfindung entgegen der Mehrheit unter den repräsentativ gewählten Vertretern beeinflussen?

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 08:10
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere
Das liegt an der derzeitigen Regierung. Klatten bspw. hat die Vorschläge seiner Unionsregierung an beide Kammern geleitet.
Was in den letzten Monaten auch keinen Sinn gemacht hätte, da sich der Unionsrat gegen alles und jeden stellte. Das hat sich erst in den letzten Wochen geändert.

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 08:29
von Michael Schneider
Die Koppelung von Regierungsamt in Land und UV-Mandat halte ich für eine antidemokratische Beugung.

Jeder Bürger eines Unionslandes muss gleichermaßen in seinem Unionsland wählbar sein. Alles andere ist Ungerechtigkeit pur und würde das neue Parlament ad absurdum führen.

Man darf nicht Amt im Land für Wählbarkeit vorschreiben!