Vielen Dank, Sie werden in Kürze akkreditiert. Der Ordnungsruf verliert hiermit seine Gültigkeit.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Die Inhalte sollen eine Mindestauflage bieten, da es meiner Meinung nach nicht reicht einfach nur einen Namen an einen Briefkasten zu hängen. Ich möchte eine Art Mindestqualität aufrechthalten und da gehört das Produktprogramm zu beschreiben dazu.Original von Beatrice Maier
Wieso müssen solche Inhalte gesetzlich vorgeschrieben sein? Wer als seriöses Unternehmen auftreten möchte, der wird sowieso über sein Produkt informieren. Und die Eigentumsverhältnisse einer Firma gehen die Allgemeinheit nicht wirklich etwas an.
Die Eigentumsverhältnisse sehe ich als Gläubiger, bzw. Verbraucherschutz.
Für den Verbraucher ist es meiner Meinung nach wichtig zu wissen, welche Unternehmen mit einem Einkauf sonst noch unterstütz werden, daher sollten die Anteile von Unternehmen, an Unternehmen bekannt sein.
Zum Schutz von Investoren sollte ebenfalls ein Gesellschafter bekannt sein, der für das Unternehmen haftet und an wen ausstehende Forderungen zu richten sind.
Das ist ganze ist aus meiner Sicht ein Minimalgesetz mit dem nötigsten. Wir können jedoch gerne ins Detail gehen.

Beiträge: 376
Registriert: Mi 22. Aug 2007, 18:40
Die Verbraucher können sich doch in der heutigen Zeit weitgehend aussuchen, was sie kaufen. Und wer mit Informationen spärlich umgeht, wird eben von den Verbrauchern boykottiert - falls es ihnen nicht egal ist.
Und wer in eine Firma investiert oder einem Unternehmen Geld leiht, ohne dessen Background zu kennen, ist selber schuld.
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Beatrice Maier
Freisteinische Staatsministerin für Inneres, Justiz und Infrastruktur
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Politische Schlammschlachten und ständige Themenwechsel wie zur guten alten Ratelon-Zeit
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Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Verbraucherschutz ist Transparenz. Auf die Freiwilligkeit von Firmen zu verlassen kann man nicht. Das würde schon bei der Angabe der Inhaltsstoffe nicht funktionieren.
Zuletzt geändert von Rincewind am Di 21. Okt 2008, 23:02, insgesamt 1-mal geändert.

Beiträge: 376
Registriert: Mi 22. Aug 2007, 18:40
Die Inhaltsstoffe müssen gar nicht angegeben werden, auch nicht mit dem neuen Gesellschaftsgesetz. Und wer Produkte ohne die nötigsten Angaben kauft, handelt in meinen eigenen selbstverschuldet grob fahrlässig.
Beatrice Maier
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Diese Position teilt das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen. Wir appellieren an die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen und werden keine gesetzlichen Repressalien gegen die bereits spärliche Wirtschaft unterstützen.Original von Beatrice Maier
Die Verbraucher können sich doch in der heutigen Zeit weitgehend aussuchen, was sie kaufen. Und wer mit Informationen spärlich umgeht, wird eben von den Verbrauchern boykottiert - falls es ihnen nicht egal ist.
Und wer in eine Firma investiert oder einem Unternehmen Geld leiht, ohne dessen Background zu kennen, ist selber schuld.
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Registriert: Sa 13. Sep 2008, 16:38
Ich erachte die gesetzliche Festlegung von Standartanforderungen für gerechtfertigt, aus den bereits von Herrn Mason vorgetragenen Gründen. Als Verbraucher kann man ein Mindestmaß an Information erwarten, welche sich unkompliziert ablesen lässt, statt das man erst eine Brieffreundschaft zum Unternehmen aufbauen muss um an die Informationen zu kommen.
Ich habe, wenn es gestattet ist, noch eine Verständnisfrage zu folgendem Passus:
Ich habe, wenn es gestattet ist, noch eine Verständnisfrage zu folgendem Passus:
Warum wurde dies so entschieden? Ist es wirklich sinnvoll, dass u. U. mehrere Bezeichnungen für die gleiche Sache existieren?§3 Rechtsformen
Die Bezeichnungen der Rechtsformen legen die Unionsländer per Gesetz fest.
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Beiträge: 376
Registriert: Mi 22. Aug 2007, 18:40
Richtig. Und wer das nicht bietet, von dem kaufen Sie nichts. Dazu braucht es keine Gesetzesvorgaben.Original von Bianca Böhm
Als Verbraucher kann man ein Mindestmaß an Information erwarten, welche sich unkompliziert ablesen lässt, ...
Ich habe, wenn es gestattet ist, noch eine Verständnisfrage zu folgendem Passus:
Ich denke, dieses Passus ist richtig, da wir nun einmal viele verschiedene Kulturkreise in der DU haben und entsprechend unterschiedliche Sprachen. Also müssen auch die Rechtsformbezeichnungen in der entsprechenden Sprache sein.Warum wurde dies so entschieden? Ist es wirklich sinnvoll, dass u. U. mehrere Bezeichnungen für die gleiche Sache existieren?
Beatrice Maier
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Eine Übersetzung in die jeweilige Amtssprache ist aber etwas anderes als eine Festlegung per Gesetz.Original von Beatrice Maier
Ich denke, dieses Passus ist richtig, da wir nun einmal viele verschiedene Kulturkreise in der DU haben und entsprechend unterschiedliche Sprachen. Also müssen auch die Rechtsformbezeichnungen in der entsprechenden Sprache sein.
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