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Beitrag von Fabian Montary »

Vielen Dank, Sie werden in Kürze akkreditiert. Der Ordnungsruf verliert hiermit seine Gültigkeit.
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Kaiser
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Original von Beatrice Maier
Wieso müssen solche Inhalte gesetzlich vorgeschrieben sein? Wer als seriöses Unternehmen auftreten möchte, der wird sowieso über sein Produkt informieren. Und die Eigentumsverhältnisse einer Firma gehen die Allgemeinheit nicht wirklich etwas an.
Die Inhalte sollen eine Mindestauflage bieten, da es meiner Meinung nach nicht reicht einfach nur einen Namen an einen Briefkasten zu hängen. Ich möchte eine Art Mindestqualität aufrechthalten und da gehört das Produktprogramm zu beschreiben dazu.

Die Eigentumsverhältnisse sehe ich als Gläubiger, bzw. Verbraucherschutz.
Für den Verbraucher ist es meiner Meinung nach wichtig zu wissen, welche Unternehmen mit einem Einkauf sonst noch unterstütz werden, daher sollten die Anteile von Unternehmen, an Unternehmen bekannt sein.
Zum Schutz von Investoren sollte ebenfalls ein Gesellschafter bekannt sein, der für das Unternehmen haftet und an wen ausstehende Forderungen zu richten sind.

Das ist ganze ist aus meiner Sicht ein Minimalgesetz mit dem nötigsten. Wir können jedoch gerne ins Detail gehen.
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Die Verbraucher können sich doch in der heutigen Zeit weitgehend aussuchen, was sie kaufen. Und wer mit Informationen spärlich umgeht, wird eben von den Verbrauchern boykottiert - falls es ihnen nicht egal ist.

Und wer in eine Firma investiert oder einem Unternehmen Geld leiht, ohne dessen Background zu kennen, ist selber schuld. :)
 

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Beitrag von Rincewind »

Verbraucherschutz ist Transparenz. Auf die Freiwilligkeit von Firmen zu verlassen kann man nicht. Das würde schon bei der Angabe der Inhaltsstoffe nicht funktionieren.
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Die Inhaltsstoffe müssen gar nicht angegeben werden, auch nicht mit dem neuen Gesellschaftsgesetz. Und wer Produkte ohne die nötigsten Angaben kauft, handelt in meinen eigenen selbstverschuldet grob fahrlässig.
 

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Beitrag von SRM »

Original von Beatrice Maier
Die Verbraucher können sich doch in der heutigen Zeit weitgehend aussuchen, was sie kaufen. Und wer mit Informationen spärlich umgeht, wird eben von den Verbrauchern boykottiert - falls es ihnen nicht egal ist.

Und wer in eine Firma investiert oder einem Unternehmen Geld leiht, ohne dessen Background zu kennen, ist selber schuld. :)
Diese Position teilt das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen. Wir appellieren an die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen und werden keine gesetzlichen Repressalien gegen die bereits spärliche Wirtschaft unterstützen.
 

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Ich erachte die gesetzliche Festlegung von Standartanforderungen für gerechtfertigt, aus den bereits von Herrn Mason vorgetragenen Gründen. Als Verbraucher kann man ein Mindestmaß an Information erwarten, welche sich unkompliziert ablesen lässt, statt das man erst eine Brieffreundschaft zum Unternehmen aufbauen muss um an die Informationen zu kommen.

Ich habe, wenn es gestattet ist, noch eine Verständnisfrage zu folgendem Passus:
§3 Rechtsformen

Die Bezeichnungen der Rechtsformen legen die Unionsländer per Gesetz fest.
Warum wurde dies so entschieden? Ist es wirklich sinnvoll, dass u. U. mehrere Bezeichnungen für die gleiche Sache existieren?
 

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SRM
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Original von Bianca Böhm

Warum wurde dies so entschieden? Ist es wirklich sinnvoll, dass u. U. mehrere Bezeichnungen für die gleiche Sache existieren?
Völlig richtiger Einwand.
 

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Original von Bianca Böhm
Als Verbraucher kann man ein Mindestmaß an Information erwarten, welche sich unkompliziert ablesen lässt, ...
Richtig. Und wer das nicht bietet, von dem kaufen Sie nichts. Dazu braucht es keine Gesetzesvorgaben.

Ich habe, wenn es gestattet ist, noch eine Verständnisfrage zu folgendem Passus:
Warum wurde dies so entschieden? Ist es wirklich sinnvoll, dass u. U. mehrere Bezeichnungen für die gleiche Sache existieren?
Ich denke, dieses Passus ist richtig, da wir nun einmal viele verschiedene Kulturkreise in der DU haben und entsprechend unterschiedliche Sprachen. Also müssen auch die Rechtsformbezeichnungen in der entsprechenden Sprache sein.
 

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Original von Beatrice Maier
Ich denke, dieses Passus ist richtig, da wir nun einmal viele verschiedene Kulturkreise in der DU haben und entsprechend unterschiedliche Sprachen. Also müssen auch die Rechtsformbezeichnungen in der entsprechenden Sprache sein.
Eine Übersetzung in die jeweilige Amtssprache ist aber etwas anderes als eine Festlegung per Gesetz. ;)
 

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