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Verfasst: Sa 17. Mai 2008, 10:35
von Helmut Hennrich
Original von Fabian Montary
Eine weitere Nachfrage:

3.1.1.1.1: Welche Mittel hat der Sachbearbeiter, um die nötigen Informationen zu beschaffen? Ich bitte um Nennung der betreffenden Rechtsnormen.
Rechtsgrundlage ist auch in diesem Fall § 3 Punkt c des Gesetzes zur Einrichtung eines Unionsamtes für Finanzen, der die Kontrolle von eingereichten Steuererklärungen in den Aufgabenbereich des Unionsamtes für Finanzen legt.
Der Sachbearbeiter ist gemäß § 4 Gesetz zur Einrichtung eines Unionsamtes für Finanzen verpflichtet, ihm bekannt gewordene Tatsachen vertraulich zu behandeln; nach § 5 desselben Gesetzes ist es ihm nur erlaubt, Daten an das Unionsfinanzministerium, an die entsprechende Länderbehörden oder die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
Und, Herr Montary, gestatten Sie, dass ich Ihrer Frage zuvorkomme - mittlerweile kann man diese ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhersagen: diese Datenschutzregelung betrifft nur und ausschließlich die Weitergabe personenbezogener Daten. Sie gilt nicht für anonymisierten Datensätze, die keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.

Verfasst: So 18. Mai 2008, 20:15
von Fabian Montary
Sie Hellseher, Sie. ;)

Vielen Dank für die Auskünfte.

Verfasst: So 18. Mai 2008, 21:51
von Helmut Hennrich
Original von Fabian Montary
Sie Hellseher, Sie. ;)

Vielen Dank für die Auskünfte.
Lag ich also doch richtig? ;)

Es war mir ein Vergnügen, Ihnen in diesem Hohen Haus Rede und Antwort zu stehen.

Verfasst: Mi 21. Mai 2008, 19:17
von Fabian Montary
Da anscheinend kein Bedarf der Befragung mehr besteht, schließe ich hiermit diese Sitzung.