Verfasst: Di 27. Nov 2007, 00:36
Hier nun die veränderte Version:
Erstes Gesetz zur Aufhebung bestimmter Gesetze des Freistaats Freistein
§1 Allgemeines
Mit Verkündung dieses Gesetzes treten alle bisher gültigen Gesetze des Freistaats Freistein außer Kraft.
§2 Außnahmen
Nicht von diesem Gesetz betroffen sind:
a) die Staatsverfassung;
b) das Kommunalverfassungsgesetz;
c) das Bildungsgesetz;
d) das Biergesetz;
e) das Ministerpräsidentenwahlgesetz;
f) das Nationalparkgesetz;
g) das Polizeigesetz;
h) das Orden- & Titelgesetz;
i) das Staatsverträge- & Abkommengesetz;
j) das Tierschutzgesetz;
k) das Vergabegesetz;
l) das Verkehrswege- & Infrastrukturgesetz;
m) der Staatsgerichtshofvertrag;
n) das Gerichtsgesetz;
o) Versammlungs- & Demonstrationsgesetz.
§3 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetzblatt des Freistaats Freistein ist bis spätestens 14 Tage nach Verküdnung, durch den Ministerpräsidenten, zu aktualisieren.