Meine Damen und Herren,Erstes Gesetz zur Aufhebung bestimmter Gesetze des Freistaats Freistein
§1 Allgemeines
Mit Verkündung dieses Gesetzes treten alle bisher gültigen Gesetze des Freistaats Freistein außer Kraft.
§2 Außnahmen
Nicht von diesem Gesetz betroffen sind:
a) die Staatsverfassung;
b) das Kommunalverfassungsgesetz;
c) das Bildungsgesetz;
d) das Biergesetz;
e) das Ministerpräsidentenwahlgesetz;
f) das Nationalparkgesetz;
g) das Polizeigesetz;
h) das Orden- & Titelgesetz;
i) das Staatsverträge- & Abkommengesetz;
j) das Tierschutzgesetz;
k) das Vergabegesetz;
l) das Verkehrswege- & Infrastrukturgesetz;
m) der Staatsgerichtshofvertrag.
§3 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetzblatt des Freistaats Freistein ist bis spätestens 14 Tage nach Verküdnung, durch den Ministerpräsidenten, zu aktualisieren.
wie die Staatsregierung ja schon im Vorfeld ankündigte wollen wir die derzeit ungewisse Gesetzslage in unserem Freistaat endlich beenden und uns für die Zukunft durch dieses Gesetz eine klare Basis schaffen.
Im Abschnitt ''Außnahmen'' wurde bewusst seitens der Staatsregierung auf die bisher gültigen Finanzgesetze verzichtet, da wir in naher Zukunft die Absicht haben diesen Bereich in Hinblick auf Ecosim völlig neu zu regeln. Wie das im Detail aussehen wird soll nicht Teil dieser Debatte sein.