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Verfasst: Mi 7. Nov 2007, 12:47
von Palin Waylan-Majere
Original von Konrad Grimm

(Und mir fällt grade auf, dass ich marxistisch argumentiere: Erst verstaatlichen, dann absterben lassen :) )
Ich habs immer gewusst!!!!!11111

Verfasst: Mi 7. Nov 2007, 12:54
von Nicolas Seroux de Fay
Original von Konrad Grimm

Ihr habt dafür kein eigenes Konstrukt? Ist ja langweilig. Das deutsche Recht kennt für die Frage, ob jemand ein Testament errichten darf, extra die Testierfähigkeit, § 2229 BGB.
Natürlich haben wir auch die Testierfähigkeit; sie entspricht der Urteilsfähigkeit gemäss Zivilgesetzbuch.

Verfasst: Mi 7. Nov 2007, 16:43
von Malcolm Fayle
Original von Montgomery Scott
Darf man fragen, was genau der Inhalt dieser Schreiben war?
Ich vermute mal, der selbe wie bei mir: Schreiben an den Hoster, dass ich auf meiner Website auf eine Internetseite verweise ("Diese Website gehört zur Micronation Ratelon" o.ä.), die unrechtmäßig einen geschützten Namen benutzt.
Der Hoster hat dann gleich seinen Anwalt zu mir geschickt und wollte eine Unterlassungserklärung.

Verfasst: Mi 7. Nov 2007, 18:30
von Konrad Nordweiler
Es wäre super, wenn jemand dieses anwaltliche Mahnschreiben online stellt. Dann können die versierteren Juristen hier unter Heranziehung von Fachliteratur relativ schnell abklären, ob die Verwendung der Bezeichnung "Ratelon" problematisch ist, oder nicht.

Verfasst: Mi 7. Nov 2007, 22:57
von Malcolm Fayle
Ich bin eh nicht mehr bei dem Hoster und online habe ich mittlerweile auch keine mehr dieser Websites.

Verfasst: Mi 7. Nov 2007, 23:02
von Konrad Nordweiler
Mich interessiert das Schreiben, weil ich die juristische Argumentation des Anwalts sehen möchte.

Verfasst: Do 8. Nov 2007, 17:14
von Malcolm Fayle
Ich such es mal raus und schick's dir.