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So etwas gab es mal in Chan-Sen, nur das hier von einer "öffentlichen Herausforderung" gesprochen wurde. Sozusagen ein Duell, durch den Wähler zu entscheiden.Original von Rudolph Baader
Mein Vorschlag ist, dass der Kanzler vom Herrenhaus gewählt wird.
Eine Abwahlmöglichkeit in diesem Rahmen wäre nur bei gleichzeitiger und daran gekoppelter Aufstellung eines Alternativkandidaten einzurichten.
Ehemaliger Bürger der DU
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Also die gesamte Wahl des Imperialkanzlers nur und ausschließlich durch die Mitglieder des Herrenhauses?Original von Rudolph Baader
Der Kern meines Ansinnens ist die Wahl durch das Herrenhaus.
Was aber dennoch nicht meinen Gesetzesentwurf unnötig machen würde, da dieser ausschließlich die Ab- und Neuwahl behandelt und auch im Falle ihrer Änderung so beibehalten werden kann.
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Ich weiß jetzt nicht was Sie wollen. Ich stelle einen Gesetzesantrag, der die Verfassungsurkunde ergänzt an einer ganz bestimmten Stelle und sie wollen eine gänzlich andere Stelle der Verfassungsurkunde ändern. Ich würde vorschlagen dass sie das dann in einem anderen Gesetzesantrag regeln.
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Ich möchte folgenden Alternativfassung für den Artikel 19 in die Diskussion einbringen:
- Über die Zukunft des Kanzlers entscheidet defacto weiterhin die gleiche Instanz, die ihn auch wählt: Das Volk. Es macht vielleicht praktisch kaum einen Unterschied, aber rein theoretisch möchte ich schon Wert darauf legen, dass da die Legitimationen nicht verwischen.
- Man hat mit diesem Antrag wieder Klarheit über eine völlige Amtszeit und kann auch differenzierter mit dem Prozess der Neuwahl umgehen, als im Falle eines Misstrauensvotums.
Vorteile:Artikel 19
Neuwahl des Imperialkanzlers
Auf Antrag zweier Mitglieder kann das Herrenhaus Neuwahlen für das Amte des Imperialkanzlers beschließen. Hierzu muss eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Herrenhauses diesem Antrag zustimmen. Ist der Antrag erfolgreich, so sind umgehend Neuwahlen einzuleiten. Der amtierende Imperialkanzler oder ein von ihm benannter Vertreter führen die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des neuen Imperialskanzerlers fort.
- Über die Zukunft des Kanzlers entscheidet defacto weiterhin die gleiche Instanz, die ihn auch wählt: Das Volk. Es macht vielleicht praktisch kaum einen Unterschied, aber rein theoretisch möchte ich schon Wert darauf legen, dass da die Legitimationen nicht verwischen.
- Man hat mit diesem Antrag wieder Klarheit über eine völlige Amtszeit und kann auch differenzierter mit dem Prozess der Neuwahl umgehen, als im Falle eines Misstrauensvotums.
Maximilian von Rohan-Mason
Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.
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Natürlich. Aber wenn man ehrlich ist... was soll er auch großartig tun? Es sei denn, er kandidiert nochmal. Dann ist er vielleicht besonders motiviert. Und falls absolut nicht, dafür habe ich die Vertreterregelung drin belassen. Es sollte nur irgendwer das Amt für Notfälle formal ausführen, gerade auch wegen der Vertretungspflichten in Punkto Imperialverweser.Original von Rudolph Baader
Schön und gut, Herr Rohan-Mason, aber in der Praxis will ich mal bezweifeln, dass ein abgewählter Kanzler die Amtsgeschäfte sorgsam weiterführt.
Maximilian von Rohan-Mason
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