Gesperrt
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Das was in meinem Vorschlag als konstruktives Mißtrauen wiederzufinden ist....
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 1401
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 10:30

Beitrag von Literoy Goldheart »

Original von Rudolph Baader
Mein Vorschlag ist, dass der Kanzler vom Herrenhaus gewählt wird.
Eine Abwahlmöglichkeit in diesem Rahmen wäre nur bei gleichzeitiger und daran gekoppelter Aufstellung eines Alternativkandidaten einzurichten.
So etwas gab es mal in Chan-Sen, nur das hier von einer "öffentlichen Herausforderung" gesprochen wurde. Sozusagen ein Duell, durch den Wähler zu entscheiden.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Ehemaliger Bürger der DU
Haudegen
Beiträge: 604
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:10
Benutzeravatar
Haudegen

Beitrag von Rudolph Baader »

Original von Michael Schneider
Das was in meinem Vorschlag als konstruktives Mißtrauen wiederzufinden ist....
Der Kern meines Ansinnens ist die Wahl durch das Herrenhaus.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Original von Rudolph Baader

Der Kern meines Ansinnens ist die Wahl durch das Herrenhaus.
Also die gesamte Wahl des Imperialkanzlers nur und ausschließlich durch die Mitglieder des Herrenhauses?

Was aber dennoch nicht meinen Gesetzesentwurf unnötig machen würde, da dieser ausschließlich die Ab- und Neuwahl behandelt und auch im Falle ihrer Änderung so beibehalten werden kann. :)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Haudegen
Beiträge: 604
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:10
Benutzeravatar
Haudegen

Beitrag von Rudolph Baader »

Ja, richtig. Wahl und Abwahl durch das Herrenhaus.
Gleichzeitiger Alternativkandidat bei Misstrauensantrag,
Bemessung der jeweiligen Hürden an der Mitgliederzahl des Herrenhauses, meinetwegen zu den von ihnen genannten Konditionen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Ich weiß jetzt nicht was Sie wollen. Ich stelle einen Gesetzesantrag, der die Verfassungsurkunde ergänzt an einer ganz bestimmten Stelle und sie wollen eine gänzlich andere Stelle der Verfassungsurkunde ändern. Ich würde vorschlagen dass sie das dann in einem anderen Gesetzesantrag regeln.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Haudegen
Beiträge: 604
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:10
Benutzeravatar
Haudegen

Beitrag von Rudolph Baader »

Meine Güte, dann klemmen sie sich ihren Antrag sonstwo hin.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Beiträge: 498
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:52
Ich möchte folgenden Alternativfassung für den Artikel 19 in die Diskussion einbringen:
Artikel 19
Neuwahl des Imperialkanzlers


Auf Antrag zweier Mitglieder kann das Herrenhaus Neuwahlen für das Amte des Imperialkanzlers beschließen. Hierzu muss eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Herrenhauses diesem Antrag zustimmen. Ist der Antrag erfolgreich, so sind umgehend Neuwahlen einzuleiten. Der amtierende Imperialkanzler oder ein von ihm benannter Vertreter führen die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des neuen Imperialskanzerlers fort.
Vorteile:

- Über die Zukunft des Kanzlers entscheidet defacto weiterhin die gleiche Instanz, die ihn auch wählt: Das Volk. Es macht vielleicht praktisch kaum einen Unterschied, aber rein theoretisch möchte ich schon Wert darauf legen, dass da die Legitimationen nicht verwischen.

- Man hat mit diesem Antrag wieder Klarheit über eine völlige Amtszeit und kann auch differenzierter mit dem Prozess der Neuwahl umgehen, als im Falle eines Misstrauensvotums.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Maximilian von Rohan-Mason
Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.
Haudegen
Beiträge: 604
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:10
Benutzeravatar
Haudegen

Beitrag von Rudolph Baader »

Schön und gut, Herr Rohan-Mason, aber in der Praxis will ich mal bezweifeln, dass ein abgewählter Kanzler die Amtsgeschäfte sorgsam weiterführt.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Beiträge: 498
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:52
Original von Rudolph Baader
Schön und gut, Herr Rohan-Mason, aber in der Praxis will ich mal bezweifeln, dass ein abgewählter Kanzler die Amtsgeschäfte sorgsam weiterführt.
Natürlich. Aber wenn man ehrlich ist... was soll er auch großartig tun? Es sei denn, er kandidiert nochmal. Dann ist er vielleicht besonders motiviert. Und falls absolut nicht, dafür habe ich die Vertreterregelung drin belassen. Es sollte nur irgendwer das Amt für Notfälle formal ausführen, gerade auch wegen der Vertretungspflichten in Punkto Imperialverweser.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Maximilian von Rohan-Mason
Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.
Gesperrt

Zurück zu „Imperialversammlung“