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Verfasst: Di 26. Jun 2007, 13:08
von Oliver von Palm
Original von Fiete Schulze

Du, ich verstehe was du meinst, aber was sollen die Türken da jetzt machen? Sie haben eine Anzeige vorliegen von den Eltern, das Mädchen ist 13 und es wurden Spermaspuren gefunden.
Ich denke auch dass es einfach nur ein Missverständnis ist, aber den Türken kannst wohl kaum ein Strick daraus drehen, die gehen nun mal nach den Fakten und nicht nach den Gehirngängen eines 17jährigen pubertierenden Jungen.
Er hat sich täuschen und erwischen lassen...was soll man sagen, irgendwie Pech gehabt, er ist ja nun auch nicht der erste dem sowas passiert.
Was die Türken machen sollen? Vielleicht mal gesunden Menschenverstand walten lassen?

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 13:09
von Kauli
Original von Oliver von Palm

§ 15 schaltet eine Strafbarkeit wie gesagt aus.
Den Trumpf stech ich mit der "Schutzbehauptung"-Karte. Wenn das Mädel gesagt hat, das sie 15 ist und wenn äußere Umstände nicht dagegen sprechen, dann wird die Anklage sicher fallen gelassen. Aber deutsche Gerichte sind bei dieser Art der Argumentation immer sehr skeptisch...

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 13:10
von Oliver von Palm
Gegen "Schutzbehauptung" setze ich "In dubio pro Reo". Niemand weiß, was wirklich passiert ist, außer den beiden. Im Zweifel muss man dem Angeklagten glauben.

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 13:15
von Kauli
Über "In dubio pro Reo" können wir reden, wenn der Prozess vorbei ist. Im Moment reden wir von Untersuchungshaft, Kindesmissbrauch, Fluchtgefahr und einem zu erwartenden Strafmaß von bis zu 8 Jahren bei einer Verurteilung.

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 13:18
von Oliver von Palm
Original von Kauli
Über "In dubio pro Reo" können wir reden, wenn der Prozess vorbei ist. Im Moment reden wir von Untersuchungshaft, Kindesmissbrauch, Fluchtgefahr und einem zu erwartenden Strafmaß von bis zu 8 Jahren bei einer Verurteilung.
Selbst wenn sie verurteilen, könnte die Bundesregierung wahrscheinlich erreichen, dass er nach Deutschland überstellt wird.

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 15:01
von Montgomery Scott
Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass solche Verfahren so lange dauern (und das ist in Deutschland nicht anders als in der Türkei). Wenn es ganz offensichtlich keine anderen relevanten Daten gibt als die Aussagen der beiden Beteiligten und das ärztliche Gutachten bzw. die Spurensicherung dann sollten doch binnen einer Woche nach der Festnahme die Voraussetzungen für den Beginn der Gerichtsverhandlung geschaffen sein, oder?

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 16:00
von William Butcher
Die Mühlen der Justiz sind halt langsam.

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 16:05
von Montgomery Scott
Original von William Butcher
Die Mühlen der Justiz sind halt langsam.
Aber gerade in einem Fall wie diesem, in dem nach Möglichkeit ein schnelles Verfahren mehr als angebracht wäre, verstehe ich die Seelenruhe nicht, in der die Zuständigen anscheinend das Verfahren vorbereiten.

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 16:10
von William Butcher
Also in D würden jetzt erstmal 57 Gegen- und Gegengegengutachten erstellt werden, die psycholigische Betreuung sämtlicher Opfer und Opfersopfer geregelt werden und ein freier Termin gefunden werden.

Verfasst: Di 26. Jun 2007, 19:25
von Oliver von Palm
Der Fall treibt immer seltsamere Blüten aus. Heute war der Presse zu entnehmen, dass der junge Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern angeklagt werde. Also wegen eines Gewaltverbrechens. Er sei alkoholisiert gewesen und zudringlich geworden, das Mädchen habe um Hilfe geschrien, glaubt die Polizei in Antalya.

Morgen heißt es, er ist ein Vergewaltiger. :rolleyes: