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Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 11:41
von Peter Vain
Das fände ich schon mal ein sinnvoller Reformvorschlag.

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 12:36
von Pandora Friedmann
Wenn, dann dürften die Unionsbürger kein Wahlrecht auf Landesebene haben, die ID nicht gleichzeitig auch Landesbürger ist.

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 18:07
von Fanny von Hammersmarck
Wie eine ID das Wahlrecht auf Landesebene erwirbt, ist sim-on Sache der Landesverfassungsgesetze.

Die vorgeschlagene Regeländerung soll es nur überflüssig machen, dass in diesen Begriffe wie "reale Person" u. ä. erscheinen müssen. ;)

Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 23:40
von Pandora Friedmann
Original von Fanny von Hammersmarck
Wie eine ID das Wahlrecht auf Landesebene erwirbt, ist sim-on Sache der Landesverfassungsgesetze.
Dann brauchen wir ja gar keine Regelung, der Landesgesetzgeber muss einfach regeln, wen er reinlässt und wen nicht. Wenn das die Logik ist, dann ist das jetzt schon möglich. Das Staatsbürgerrecht obliegt aber ausschließlich der Gesetzgebung der Union (Art. 47 Abs. 1 Nr. 7 Var. 1 UVerf).